Finaler Taxonomie-Bericht für Sustainable Finance-Aktionsplan der EU

Die EU will die CSR-Richtlinie um Angaben zum Klimaschutz erweitern. Die wichtigsten Fragen und was diese Änderung für Unternehmen bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.

In ihrem finalen Taxonomie-Bericht schlägt die TEG neue Offenlegungspflichten für Unternehmen im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung vor. Erstmals legt sie dafür auch quantitative Kennzahlen fest. Finanzmarktakteure sollen zudem ihr Portfolio nach Umweltkriterien kategorisieren und Green Finance-Produkte kennzeichnen. Die Vergleichbarkeit im Finanzmarkt soll dadurch erheblich gestärkt werden.

 

Inhalte der neuen Reportingpflichten nach der EU-Taxonomie

Von den Unternehmen sind diejenigen betroffen, die unter die CSR-Richtlinie fallen. Nach der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen müssen diese Unternehmen den Anteil des Umsatzes mit Aktivitäten, die die Kriterien der Taxonomie erfüllen, ausweisen, sowie die Investitionen (Capex) und, falls relevant, die Ausgaben (Opex), in bzw. für Aktivitäten nach den Kriterien der Taxonomie.

Finanzmarktteilnehmer müssen für jedes relevante Finanzprodukt angeben, ob und in welchem Umfang sie die Taxonomie bei der Bestimmung der Nachhaltigkeit der zugrunde liegenden Investments verwendet haben. Wenn sie bei einem Finanzprodukt zur Anwendung kam, dann muss auch offengelegt werden, zu welchen Umweltzielen diese Investments beitragen und den Anteil der Investments, der an der Taxonomie ausgerichtet ist.

 

Leistungsbewertung zur Einstufung als grünes Finanzprodukt

Die Prüfung erfolgt dabei durch Technische Screeningkriterien („performance thresholds“) für die von der Taxonomie definierten Umweltziele. Alle Aktivitäten dürfen als „Green Finance“ bezeichnet werden, die einen substanziellen Beitrag zu einem Umweltziel leisten, keinen signifikanten Schaden (DNSH) für die anderen verursachen und ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen erfüllen (z.B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte).

EU Taxonomie How to
Quelle: Taxonomy: Final report of the Technical Expert Group on Sustainable Finance, 2020; S. 2

 

Roadmap für die Umsetzung

Die Finanzmarktteilnehmer müssen zum 31. Dezember 2021 ihre ersten Offenlegungen gemäß der Taxonomie vorlegen, zunächst beschränkt auf die Umweltziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Unternehmen werden erst im Laufe des Jahres 2022 zur Offenlegung verpflichtet sein, dann jedoch zu allen sechs Umweltzielen.

 

Eine detailliertere Analyse finden Sie auf unserer Webseite www.csr-berichtspflicht.de, die über die aktuellen politischen Entwicklungen in Brüssel und Berlin informiert.

 

 

Titelbild: evgeniafor, Pixabay

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