CSR-Berichtspflicht: Neue Entwicklungen auf EU-Ebene

Der steinige Weg zur Novellierung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung

Am 18.12.2020 wurden im Rahmen einer Online-Konferenz des Bundesumweltministeriums (BMU) die Planungen zur Novellierung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) vorgestellt. Elena Averas von der EU-Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA) betonte dabei, dass es derzeit nur Überlegungen und noch keinerlei Beschlüsse gibt. Die Pläne auf EU-Ebene sehen vor, dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bis Ende Januar einen Entwurf für einen möglichen Europäischen Standard für nichtfinanzielle Berichterstattung vorlegt. Bis Ende März soll dann ein Entwurf für die Novellierung der NFRD vorgelegt werden. Die Idee ist, dass die zukünftige Richtlinie die Anwendung des EU-Berichtsstandards verpflichtend vorschreibt. Ob es dazu kommt ist noch völlig offen, schließlich müssen die Mitgliedstaaten eine solche Regelung wollen. Sollte die Einigung auf EU-Ebene und die Umsetzung in nationales Recht zügig erfolgen, könnten ab 2024 erstmals Berichte gemäß der neuen Regelung veröffentlicht werden.

Vier Schwerpunkte bei der Überarbeitung der Richtlinie

1. Ausweitung der einbezogenen Unternehmen

Die Rückmeldung aus der öffentlichen Konsultation und auch die Überlegungen der GD FISMA gehen dahin, dass auch große Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie einbezogen werden sollen. Da dies auch im Kontext der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs diskutiert wird, gilt diese Anpassung als wahrscheinlich. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, dass zusätzlich auch kapitalmarktorientierte KMU mit einbezogen werden.

2. Verpflichtung zur externen Prüfung

In Frankreich, Spanien und Italien ist eine externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung bereits verpflichtend. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dies in der Praxis auch in anderen EU-Staaten – so auch in Deutschland – bereits weitestgehend etabliert hat, wird eine EU-weite Verpflichtung zu einer externen Prüfung ernsthaft in Betracht gezogen. Die externe Prüfung soll die Verlässlichkeit der Angaben erhöhen. Dies könnte letztlich zu einer Verpflichtung zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) münden. Die Diskussion hierzu ist aber noch nicht abgeschlossen und hängt mit einer Reihe von Herausforderungen zusammen, wie zusätzliche Kosten für Unternehmen, Prüffähigkeit der Informationen oder auch zusätzlich benötigte externe Prüfer.

3. Vorgaben zur Art der Veröffentlichung

Eines der Ziele ist eine stärkere Verzahnung von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung zu erreichen. In diesem Zuge werden Überlegungen angestellt, einen EU-weit einheitlichen Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung für beide Formen der Berichterstattung zu definieren. Zudem sollen die Informationen schnell und einfach zugänglich bereitgestellt werden – hier wird insbesondere an Maschinenlesbarkeit gedacht. 

4. Inhaltliche Spezifizierungen und internationale Anschlussfähigkeit

GD FISMA strebt eine möglichst hohe internationale Anschlussfähigkeit an. Diese soll im Rahmen des EU-Berichtsstandards erreicht werden, indem dieser (auszugsweise) Anforderungen zentraler internationaler Standards, namentlich GRI und TCFD, übernimmt. Sofern erforderlich behält man sich vor, weitere Anforderungen zu ergänzen. Hierbei ist angedacht, neben einer stärkeren Spezifizierung der zu veröffentlichen Berichtsinhalte auch sektorspezifische Vorgaben zu erarbeiten. Der mögliche EU-Berichtsstandard kann dann als Grundlage für weitere Harmonisierungen dienen. Dabei werden auch die jüngsten Entwicklungen bei der IFRS-Foundation, die sich jetzt auch mit nichtfinanzieller Berichterstattung befasst, mit Interesse verfolgt.


Die Aufzeichnung der Konferenz wird nach Weihnachten auf der Website des BMU hier verfügbar sein.

Über aktuelle Entwicklungen der CSR-Berichtspflicht und die Sustainable Finance-Strategie der EU informieren wir auch regelmäßig auf www.csr-berichtspflicht.de

Foto: Guillaume Perigois | Unsplash

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