Die europäische Berichtspflicht: Neue Transparenzregeln umsetzen
Die Europäische Union hat kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit über 500 Mitarbeiter:innen zu mehr Transparenz verpflichtet. In Deutschland sind die Anforderungen über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) definiert, das Anfang 2017 in Kraft trat. Die betroffenen Unternehmen müssen nun erstmals neben ökonomischen auch über ökologische und soziale Belange berichten. Sprich, Konzepte, Ziele und Ergebnisse darstellen, Risiken beschreiben und Leistungsindikatoren benennen – und das Ergebnis vom Aufsichtsrat prüfen lassen.