Webtalk-Reihe LkSG in der Praxis (3/4): Grundsatzerklärung – jetzt anmelden

Die unternehmerische Grundsatzerklärung ist eine der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das seit 01.01.2023 in Kraft ist. Über die praktische Umsetzung diskutieren wir im dritten Teil unserer Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“.

  1. Webtalk-Reihe LkSG in der Praxis (3/4): Grundsatzerklärung – mit Expert:innenpanel und Q&A
    digital
  2. 7. Februar 2023
    10:00 - 11:30
  3. Hier anmelden und mitdiskutieren!

Das LkSG fordert Unternehmen auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe integriert ist – also sowohl in der Lieferkette als auch im eigenen Geschäftsbereich. Wirksam ist das Risikomanagement, wenn menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken erkannt, ihnen vorgebeugt und sie minimiert oder beendet werden. In den beiden vorangegangenen Teilen unserer Webtalk-Reihe (auf unserem YouTube-Kanal nachzusehen) haben wir uns bereits mit der Risikoanalyse sowie mit den Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht beschäftigt. Was gehört noch zu den erforderlichen Bausteinen des Gesetzes?

Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur Abgabe einer Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie. Konkret müssen Unternehmen in dieser Erklärung ihre – im Rahmen der Risikoanalyse festgestellten – prioritären umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken benennen. Zudem sollen sie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe sowie die verfügbaren Beschwerdemechanismen beschreiben.

Welche weiteren inhaltlichen Anforderungen sind von Unternehmen zu erfüllen, um eine Grundsatzerklärung zu erstellen? Welche Formalia sind zu beachten? Im dritten Teil unserer Webtalk-Reihe geben wir einen Überblick zu den Anforderungen an die Grundsatzerklärung sowie zum Prozess der Erstellung – von der Vorbereitung bis zur Veröffentlichung.


Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ 3/4: Grundsatzerklärung am 07. Februar 2023 von 10.00 bis 11.30 Uhr


Unsere Associate Managerin Kathrin Krüger wird in einem Impulsvortrag ausgewählte Highlights aus unserer Benchmark-Analyse bereits veröffentlichter Grundsatzerklärungen präsentieren. Neben diesem Blick in die Praxis wird sie kritische Erfolgsfaktoren und Qualitätsmerkmale bei der konkreten Umsetzung beleuchten.

Anschließend diskutiert sie gemeinsam mit ausgewählten Expert:innen die Erwartungshaltung an Unternehmen und Erfahrungen aus der Praxis.

Diese Expert:innen sind:

Die Teilnahme ist kostenlos. Jetzt anmelden und mitdiskutieren!

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

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