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Webtalk-Reihe LkSG in der Praxis (1/4): Risikoanalyse – mit anschließendem Expert:innenpanel und Q&A
digital
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8. November 2022
10:00 - 11:30
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Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der erste Bericht nach dem LkSG ist spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dies gilt für die Geschäftsjahre, die 2023 (für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmer:innen) bzw. 2024 (für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer:innen) ablaufen. Unsere vierteilige Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ liefert umfassenden Input zu notwendigen Vorbereitungen und Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Bausteine. Dabei beleuchten wir dieses Thema aus der Perspektive der Bundesregierung, erhalten erste Erfahrungen und Learnings aus unternehmerischer Sicht sowie den juristischen Blick darauf.
Talk 1/4: Risikoanalyse – am 08. November 2022 von 10 bis 11.30 Uhr
Die Risikoanalyse ist ab Inkrafttreten des Gesetzes (2023 bzw. 2024) – als Bestandteil eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements – durchzuführen. Spätestens jetzt sollten Unternehmen sich mit dem Umsetzungsspielraum auseinandersetzen und die ersten Weichen stellen.
Unsere Managerin Katharina Schmid gibt Einblicke in die Risikoanalyse als Herzstück der unternehmerischen Sorgfaltspflichtenprozesse und bespricht gemeinsam mit weiteren Expert:innen den Spielraum erfolgreicher und gesetzeskonformer Umsetzung in Unternehmen. Ins Gespräch geht sie dabei mit drei Expert:innen. Zu Gast sind:
- Frau Michaela Streibelt, Rechtsanwältin, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung
- Herr Dr. Oliver Winter, Leiter Center of Competence „Human Rights Compliance“, BMW Group
- Herr Dr. Daniel Walden, Rechtsanwalt, ADVANT Beiten
Die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Sie!