Menschenrechte und Wirtschaft: Was zählt?

Die Politik möchte mit dem NAP Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen – ein Interview dazu mit Irene Plank vom Auswärtigen Amt.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschreibt die Bundesregierung ihre Erwartung an Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten wahrzunehmen. Der Stand der Umsetzung wird aktuell im Rahmen eines Monitorings bei den Unternehmen abgefragt. Wir sprachen dazu mit Irene Plank vom Referat Wirtschaft und Menschenrechte des Auswärtigen Amts.

 

Mit dem Monitoring erheben Sie erstmals repräsentative Daten zum Stand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der deutschen Wirtschaft. Welche Erwartungen haben Sie an Unternehmen hinsichtlich der Berichterstattung jenseits des Monitorings? 

Wir erwarten vor allem, dass jedes Unternehmen – egal ob 100.000 oder 20 Mitarbeiter – seine menschenrechtlichen Risiken kennt und mit ihnen angemessen umgeht. Wichtig ist also, dass Unternehmen einen Überblick darüber haben, was sie wo mit welchen Auswirkungen tun. Die Berichterstattung selbst steht dabei nicht so sehr im Vordergrund. Und für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Berichterstattung über das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz ausreichend geregelt. Eine Pflicht zur Berichterstattung konstituiert der Nationale Aktionsplan also nicht. Aber natürlich ist es begrüßenswert, wenn man diesbezüglich Transparenz schafft. Und wenn ein Unternehmen sich eh schon auf den Weg macht, menschenrechtliche Sorgfalt umzusetzen, dann ist das auch etwas, das man teilen sollte.

 

Kann Transparenz Unternehmen also auch helfen, voneinander zu lernen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass Erfahrungen geteilt werden. Dabei kann und sollte Reporting helfen. Eine noch größere Rolle sehen wir aber auch bei den Branchenverbänden. Diese sind ideale Plattformen für einen geschützten Raum, um Wissen auszutauschen und Herausforderungen zu diskutieren. Und sie können spezifisch Hilfestellung leisten – zum Beispiel indem sie Branchenleitfäden veröffentlichen. Die BVE (Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie) hat das in vorbildlicher Weise gemacht und einen Leitfaden veröffentlicht. Beispielhaft ist auch der Leitfaden des Verbands der Chemischen Industrie VCI. Das wünschen wir uns von noch mehr Branchenverbänden, und die Bundesregierung unterstützt deswegen den Aufbau von Branchendialogen.

 

Gerade beim Mittelstand, der mit knappen Ressourcen haushalten muss, nehmen wir Unsicherheiten war, wie bei komplexen Lieferantenstrukturen Menschenrechtverletzungen ausgeschlossen werden können. Was würden Sie diesen Bedenken entgegnen?

Ja, die Problematik ist komplex. Aber wenn man sich damit beschäftigt, dann stellt man sehr schnell fest: Es ist kein Hexenwerk. Und es gibt viele Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel den NAP-Helpdesk. Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen nicht so richtig wissen, wie Sie das Thema anpacken sollen, kann ich nur empfehlen: Rufen Sie den NAP-Helpdesk an, dort kriegen Sie eine maßgeschneiderte Beratung. Das heißt, man sollte einfach mal anfangen. Und anfangen bedeutet in der Regel zu schauen, wo mögliche Risiken für Menschenrechtverletzungen liegen könnten.

 

Erwarten Sie von allen Unternehmen eine Risikoanalyse – also auch von jenen, die ausschließlich in Ländern wie Deutschland mit entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen tätig sind? 

Selbstverständlich. Es reicht nicht aus zu sagen: Wir agieren nur in Deutschland, wir haben eine deutsche Arbeitsgesetzgebung und damit kein Risiko. Jedes Unternehmen ist mittlerweile global so vernetzt, dass man pauschal keine menschenrechtlichen Risiken ausschließen kann. Und auch beim Punkt Risikoanalyse kann ich nur dazu aufrufen, einfach mal anzufangen. Auf der Seite des NAP-Helpdesk finden Sie zum Beispiel den Risk Checker. Da geben Sie einfach die Rahmendaten Ihrer Lieferkette ein und kriegen eine erste Einschätzung, wo Ihre Hauptrisiken liegen könnten. Auch das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) bietet unter anderem Schulungen an („Fit für den NAP“). Es gibt außerdem eine Vielzahl privater Anbieter.

 

Das vollständige Interview, weitere Informationen zum Thema Menschenrechte und nachhaltigkeitsrelevante Entwicklungen in Berlin und Brüssel finden Sie im aktuellen Politikmonitor.

 

Titelbild: Lidya Nada – Unsplash

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