Finale ESRS-Entwürfe der EFRAG

Es ist der Tag, auf den viele Unternehmen gespannt gewartet haben: Nach einer Woche redaktioneller Überarbeitung hat die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ihre finalen Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU-Kommission übergeben – ein entscheidender Schritt für die Berichterstattung nach dem neuen EU-Standard.

Die ESRS werden zukünftig das Rahmenwerk für CSRD-konforme Berichte bilden. Ihre Entwürfe sind bereits seit April 2022 einsehbar und standen zur öffentlichen Konsultation. Die finalen Entwürfe bieten nun einige maßgebliche Abweichungen im Vergleich zu den Vorgängerversionen. Wir haben die essenziellen Änderungen zusammengefasst:

  • Die umstrittene rebuttable presumption (widerlegbare Vermutung) als Ausgangspunkt für die Festlegung von zu berichtenden Nachhaltigkeitsthemen gibt es nicht mehr. Den Startpunkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet somit eine Wesentlichkeitsanalyse. Diese berücksichtigt die doppelte Wesentlichkeit und gibt sowohl für die Bestimmung der Wesentlichkeit der Auswirkungen (impact-materiality) als auch für die finanzielle Wesentlichkeit eine mehrstufige Vorgehensweise vor.
  • Weniger Disclosure Requirements (DRs): Von anfänglichen 136 DRs werden nur noch 85 gefordert. Teilweise handelt es sich dabei aber eher um eine Zusammenführung von Anforderungen als um eine Reduzierung. So sind bei ESRS E1 Climate Change jetzt alle 3 Scopes und die Gesamtmenge der CO2-Emissionen in einem DR, während es beim Exposure Draft noch vier getrennte waren.
  • Neben Disclosure Requirements (DRs) wird nun auch Gewicht auf die darunter liegenden Datapoints gelegt. Sie sind eine granulare Unteranforderung, aus der sich ein Disclosure Requirement zusammensetzt, entsprechen in den Entwürfen den Paragraphen und können auch narrative qualitative Elemente sein. Solche Datapoints sind konkrete Kennzahlen. Beispiel: „ESRS E1 DR E1-1 Transition plan to reach climate neutrality by 2050 paragraph 13 and AR 1“ oder auch „ESRS E1 DR E1-1 Transition plan for climate change mitigation; Undertakings excluded from Paris-aligned Benchmarks, ESRS E1 paragraph 15 (f) and AR 6“.
  • Die Gleichwertigkeit der Disclosure Requirements und Application Requirements (AR, früher Application Guidances, AG) wird beibehalten. Application Requirements sind die Ausführungsanfordrungen in den Appendizes. Sie waren in den letzten Entwürfen ebenso verpflichtend wie die Disclosure Requirements. Das gilt weiterhin. Beispiel für AR aus dem obigen Beispiel: ESRS E1 DR E1-1: AR 6: „When disclosing the information required under Paragraph 15 (f), the undertaking shall state whether or not it is excluded from the EU Paris-aligned Benchmarks in accordance with the exclusion criteria stated in Articles 12.1 (d) to (g)13 and 12.2 of the Climate Benchmark Standards Regulation”. Neben den verpflichtenden Appendizes gibt es aber auch nicht-verpflichtende, informative Appendizes, wie zum Beispiel illustrative Flowcharts.
  • Die Anzahl der sektor-agnostischen Standards wurde von 13 auf 12 reduziert. Der Standard G1 Governance, risk management and internal control wurde gestrichen, Teile davon wurden in den ESRS 2 General disclosures aufgenommen. Die Offenlegungen waren umstritten, da einige Informationen daraus bereits von börsennotierten Unternehmen offengelegt werden mussten. Somit gibt es nur noch einen Governance-Standard : G1 Business Conduct. Die fünf Standards im Bereich Environment (E1 Climate Change, E2 Pollution, etc.) und vier Standards im Bereich Social (S1 Own workforce, S2 Workers in value chain, etc.) wurden beibehalten.
  • Einzelne Angaben wird eine phase-in period gewährt, also ein längerer Zeitraum bis zur vollständigen Umsetzung. Dazu zählen u. a. Angaben zur Lieferkette und Vergleichsinformationen.
  • Es gibt zwei verpflichtende Standards, zu denen jedes Unternehmen ungeachtet der Ergebnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse berichten muss. Dazu gehört ESRS 2 General disclosures und ESRS E1 Climate Change inklusive aller Disclosure Requirements und Datapoints. Darüber hinaus gibt es auch einzelne Disclosure Requirements aus ESRS S1 Own workforce, die für alle Unternehmen verpflichtend sind.
  • Comply or explain ist (zum Teil) zurück: Unternehmen können bei Angaben aus den Bereichen „Policies“ (Richtlinien), „Actions“ (Maßnahmen) and „targets“ (Ziele) das Comply or explain-Prinzip anwenden, also Inhalte berichten oder den Grund für eine Auslassung erklären. Falls möglich, soll erläutert werden, bis wann die geforderten Inhalte berichtet werden können. Für die anderen Anforderungen gilt diese Auslassungserlaubnis nicht.

Wie geht es nun weiter?

Die EU-Kommission wird die finalen Entwürfe prüfen. Nach den vorgeschriebenen Anhörungen und Abstimmungen sollen die ESRS als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden. Geplant ist dies für Juni 2023.

Weitere Informationen finden Sie demnächst auf unserer Seite CSR-Berichtspflicht: https://www.csr-berichtspflicht.de/esrs. Unsere Experten Philipp Hofmann und Felix Püplichhuisen begleiten seit Anbeginn den Entstehungsprozess der ESRS und haben auch die Änderungen der Entwürfe untersucht.

Die inhaltlich aktualisierten Standards sind hier abrufbar: https://efrag.org/lab6


Titelbild: Guillaume Meurice | Pexels

akzente Webtalk: So geht Nachhaltigkeits-kommunikation 2.0

Haltung zeigen, authentisch und ehrlich sein: Die Erwartungen an unternehmerische Nachhaltigkeitskommunikation sind hoch. Sie birgt viele Chancen – aber auch Angriffsfläche in Bezug auf Greenwashing. Nicht nur Unternehmen, die jetzt mit ihrer professionellen Nachhaltigkeitskommunikation durchstarten, fragen sich daher: Wie kann sie gut gelingen?

Dazu lieferte unser Webtalk am 7. April 2022 Antworten. Lisa Reichensperger, unsere Creative Director bei akzente, gab dabei eingangs einen Impulsvortrag mit fünf Thesen zu guter Nachhaltigkeitskommunikation – dann folgte ein reger Austausch mit den zwei Expert:innen, die akzente eingeladen hatte: Sybilla Merian, Nachhaltigkeitsmanagerin & Leitung Marketing bei Interseroh und Alexander Baunach, Corporate Strategy & Sustainability bei der KfW Bankengruppe teilten Einblicke, Tipps und Stolpersteine aus ihrer unternehmerischen Praxis. Aus dem Gespräch ergaben sich interessante Key-Takeaways …

Gute Nachhaltigkeitskommunikation muss vieles sein:

  • Fundiert: Eine solide Nachhaltigkeitsstrategie, die im Dialog mit Stakeholdern entsteht, ist zwingende Grundlage für erfolgreiche Nachhaltigkeitskommunikation.
  • Fokussiert: Die kommunizierten Inhalte sollten sich auf bestimmte Themen konzentrieren. Denn Stakeholder interessiert, in welchen Bereichen ein Unternehmen tatsächlich einen Unterschied macht.
  • Authentisch: Die Tonalität der Kommunikation entspricht der Markenidentität und Unternehmenskultur des Unternehmens.
  • Empathisch: Rezipient:innen verstehen, welche Rolle Nachhaltigkeit (für das Unternehmen) spielt. Daher muss Nachhaltigkeitskommunikation noch mehr auf zielgruppengerechte und eindeutige Weise vermitteln, warum sich das Unternehmen für Nachhaltigkeit einsetzt und mit welchen Maßnahmen. Vage Texte, die missverstanden oder unterschiedlich interpretiert werden können, sind zu vermeiden.
  • Unkonventionell: Die Kommunikation muss Zielgruppen ansprechen, inspirieren und dazu motivieren, nachhaltig zu handeln. Dazu bedarf es manchmal mutiger und ungewöhnlicher Kommunikationsansätze.

Und unsere Expert:innen?

  • Sybilla Merian, Nachhaltigkeitsmanagerin & Leitung Marketing bei Interseroh, beschrieb, wie gelungene Nachhaltigkeitskommunikation unterschiedliche Bedürfnisse zielgruppengerecht berücksichtigen kann. Es lohne sich, den direkten Dialog mit Stakeholdern zu suchen und Nachhaltigkeit gemeinsam erlebbar zu machen.
  • Alexander Baunach, Digital Transformation Manager & Corporate Strategy & Sustainability der KfW, verdeutlichte, dass Strategie und Kommunikation gemeinsam gedacht werden müssen, denn die Nachhaltigkeitsstrategie sei untrennbar mit der Geschäftsstrategie verwoben. Auch er ermutigte, den direkten Dialog mit involvierten Stakeholdern zu suchen und Nachhaltigkeit als Change-Prozess zu betrachten.

Wer den Webtalk sehen und hören möchte, findet hier auf unserem akzente-YouTube-Kanal die Aufzeichnung.

Weitere Informationen zu guter Nachhaltigkeitskommunikation und zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen teilen wir regelmäßig über unsere Webseite, in unserem akzente-Newletter und auf unserer LinkedIn-Seite. Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitwirkenden des Webtalks und haben uns auch sehr über das große Interesse gefreut.

Keine Reaktion? Wird bei CDP als mangelnde Transparenz gewertet

CDP – was war das nochmal?  

Zwischen all den Umweltstandards, Ratings und Zertifizierungen, die es aktuell gibt, verliert man leicht die Orientierung. Die Abkürzung CDP fällt dabei häufiger im Diskurs. Als die Non-Profit-Organisation im Jahr 2000 gegründet wurde, hieß sie Carbon Disclosure Project und befasste sich mit der Offenlegung von Daten zu Treibhausgasemissionen und Klimaschutzaktivitäten von Unternehmen. Im Laufe der Jahre wurde das Spektrum ausgeweitet – es werden nun auch Plattformen für Informationen zum Umgang mit den Themen Wasser und Waldbewirtschaftung („Forests“) bereitgestellt. Ebenso können jetzt auch Staaten, Städte und Regionen aus über 90 Ländern via CDP berichten. Diese Erweiterungen waren offensichtlich der Grund dafür, dass die Initiative sich umbenannt hat und jetzt nur noch CDP heißt. Im Oktober 2021 kündigte CDP an, zukünftig Berichtsplattformen zum Schutz der Ozeane, zum Erhalt der Biodiversität und zu weiteren Umweltthemen zu ergänzen.  

Die Grundidee von CDP besteht darin, Informationen insbesondere von Unternehmen so strukturiert bereitzustellen, dass Investoren damit gut arbeiten können. Nach Angaben von CDP nutzen inzwischen fast 600 institutionelle Investoren diese Informationen. Die über CDP verfügbar gemachten Daten werden außerdem vom Bloomberg Terminal, STOXX, S&P Global Trucost, FTSE/Russell, MSCI ESG verwendet.  

Die Offenlegungen nehmen zu

Die Berichterstattung an CDP ist freiwillig. CDP fordert allerdings Unternehmen zur Berichterstattung auf, wenn Investoren oder Kunden dieser Unternehmen eine entsprechende Anfrage an CDP stellen.   

2021 haben über 13.000 Unternehmen, die mehr als 64 Prozent der globalen Marktkapitalisierung ausmachen, über CDP Angaben zu ihrem Umgang mit Klimarisiken, zum Schutz der Ressource Wasser und zur Sicherung eines nachhaltigen Umgangs mit Wäldern offengelegt. Das entspricht einem Anstieg von 37 Prozent gegenüber 2020 (siehe Grafik). CDP begründet die Zunahme an Offenlegungen unter anderem mit der steigenden Nachfrage von institutionellen Investoren. 

Wie schneidet die deutsche Wirtschaft bei CDP Klima ab?  

Als im Dezember 2021 die neuen CDP-Bewertungen und Rankings veröffentlicht wurden, hat akzente die Berichterstattung deutscher Unternehmen in der Kategorie Klima genauer unter die Lupe genommen.  

Quelle: eigene Darstellung. Daten CDP, Responses 2021 

Man könnte erwarten, dass die 294 deutschen Unternehmen*, die aktuell in der Klima-Datenbank von CDP enthalten sind, zumindest einige Transparenzanforderungen gut erfüllen. Aber 33 Prozent der Unternehmen, die 2021 von CDP angefragt wurden, haben darauf nicht reagiert, nur 3 Prozent haben geantwortet und abgesagt. Und tatsächlich: Mit einer Nichtbeantwortung ist das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr werden diese Unternehmen weiterhin bei CDP geführt und mit einem F, der niedrigsten Kategorie von CDP bewertet. Denn CDP bewertet die Transparenz und die beschriebenen Aktivitäten der Unternehmen mit einem Rating von A bis F. Während ein A das Level „Leadership“ abbildet und führende Unternehmen auszeichnet, ist F die schlechteste Bewertung. Die fehlende Antwort wird von CDP also direkt in mangelnde Transparenz übersetzt. 

Von den Unternehmen, deren Bewertung für das Jahr 2021 veröffentlicht ist, wurde der Score B (Management Level) am häufigsten vergeben – für 58 Unternehmen (19 Prozent). Mit der Bewertung A (Leadership Level) wurden insgesamt 13 Unternehmen (4 Prozent) ausgezeichnet, während 20 Unternehmen (7 Prozent) Score C und 10 Unternehmen (3 Prozent) Score D erhielten. 

Unternehmen die zum ersten Mal an CDP berichten, können im ersten Jahr darum bitten, dass der Score nicht veröffentlicht wird. In diesen Fällen wird „n.a.“ (not available) ausgewiesen. Das war 2021 bei immerhin 25 Prozent der Unternehmen der Fall. Nun kann man also gespannt sein, wie sich das auf die Zusammensetzung der „Benotung“ auswirkt, wenn die Scores dieser neuen Unternehmen 2022 mit einfließen.  

Daumen hoch: DAX 30 und DAX 40 Unternehmen berichten überwiegend  

Der bisherige DAX 30 wurde 2021 um zehn Unternehmen erweitert und wird jetzt als DAX 40 geführt. Wir wollten im Zuge unserer Analyse herausfinden, wie diese Börsenschwergewichte an CDP berichten und wie „Neuen“ im Vergleich zu den bisherigen Unternehmen abschneiden. 

Die ursprünglichen DAX-30-Unternehmen haben alle an die CDP-Datenbank zu CDP-Klima berichtet, 24 haben diese Informationen für die Öffentlichkeit freigeschaltet.   

Auch im neuen DAX-40 überwiegt die Transparenz:  38 Unternehmen haben 2021 an CDP die verlangten Angaben zum Thema Klima berichtet. Bei zwei Unternehmen erfolgte diese Berichterstattung über eine Konzernmutter im Ausland und sieben gewähren nur ihren Investoren Einblick. 29 der DAX-40 Unternehmen (72 Prozent) haben ihre Angaben für die Öffentlichkeit und interessierte Fachleute freischalten lassen. Zwei Unternehmen im DAX-40 haben 2021 nicht an CDP berichtet.  

Aufbruch ist die beste Strategie 

Es wird für viele europäische Unternehmen nicht mehr lange möglich sein, nicht über Treibhausemissionen und das Management von klimabezogenen Risiken zu berichten. Denn nach den Plänen der EU-Kommission soll noch dieses Jahr die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet werden.  

Gemäß des bereits vorliegenden Entwurfs für die CSRD sollen Unternehmen ab einer Beschäftigtenzahl von 250 Mitarbeitern zukünftig im Lagebericht eine Berichterstattung zu Nachhaltigkeit ergänzen. Die Berichtsanforderungen werden in Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) definiert. Diese Standards werden derzeit von europäischen Fachleuten entworfen. Nach Abnahme durch die Kommission sollen diese Standards durch sogenannte delegierte Verordnungen rechtsverbindlich werden. Einer dieser Standards wird Anforderungen zu klimabezogener Berichterstattung enthalten, die sich in relevantem Umfang mit den Berichtsanforderungen an CDP überschneiden.   

Vorbereitet sein für das, was kommt

Wenn ein Unternehmen von CDP angefragt wird, empfiehlt es sich, die Gelegenheit zu nutzen: Man zeigt bei CDP, dass man sich mit dem Thema befasst und zugleich bereitet man sich auf die neuen Vorschriften vor. Für Unternehmen, die noch nicht auf dem Radar von CDP sind, besteht die Möglichkeit, auf die finale Fassung des ESRS zu Klima zu warten – oder sich mit der für das Frühjahr 2022 geplanten Konsultationsfassung auseinanderzusetzen.   

Mitarbeit an diesem Artikel: Lea Mahlke 

Foto: Claudio Schwarz | unsplash 

W&V GREEN MARKETING DAY 2022 mit akzente – JETZT ANMELDEN!

Am 23. und 24. März findet der erste Green Marketing Day dieses Jahres als digitales Event statt – und bietet den Teilnehmer:innen zwei Tage Programm zu dem Thema, wie man mit seiner Marke im Kampf gegen den Klimawandel den Unterschied macht. Das Motto? „Nachhaltig. Glaubwürdig. Geliebt“. 

akzente mit Vortrag zu glaubwürdiger Nachhaltigkeitskommunikation vertreten 

Auch dieses Jahr treffen Teilnehmer:innen des Green Marketing Day auf Referent:innen, die unter anderem darüber erzählen, wie sie die ökologische Transformation umsetzen und mit welcher Kommunikationsstrategie sie diesen Prozess begleiten 

Auch akzente-Senior Beraterin Verena Lorenz ist dabei. „Wie geht gute Nachhaltigkeitskommunikation? Spoiler: Sie braucht Tiefe“ – unter diesem Titel gibt sie Einblicke, wie man als Unternehmen Nachhaltigkeit bewirbt und sich positioniert – ohne sich dabei angreifbar zu machen. Denn Konsument:innen sind heute kritischer und informierter denn je. Sie wollen echte Veränderung sehen. Nur Unternehmen, die das einlösen und glaubwürdig kommunizieren, können damit punkten. 

Ein Weiter so“ ist keine Option mehr 

Damit Unternehmen die Transformation zu einer „Green Lovebrand“ meistern können und Nachhaltigkeit im Unternehmen etablieren können, unterstützt der Green Marketing Day mit Best Practices, Impulsvorträgen und interessanten Keynotes. 2022 geht es unter anderem um Haltung, echte Herausforderungen oder die Macht von Brand Activism. 

Insights geben dabei 2022 neben akzente-Expertin Verena Lorenz Speaker:innen von Marken wie Hessnatur, The Nu Company, Fritz-Kola, OYESS, Ben & Jerry’s und vielen mehr. Stephan Grabmeier vom Zukunftsinstitut hält am ersten Tag die Keynote. Titel: „Green Transitions – wie Marketing vom Problem zur Lösung wird“.   

Das vollständige Programm und mehr Informationen finden Sie hier. 

Webtalk: Nachhaltigkeits- kommunikation 2.0 – Jetzt anmelden!

Nachhaltigkeit ist bedeutender denn je. Dazu sollen und wollen Unternehmen kommunizieren, doch was gibt es zu beachten, welche Themen sind wichtig? Wo liegen die Grenzen zu Greenwashing? Lisa Reichensperger, Creative Director bei akzente, gibt mit 5 Thesen guter Nachhaltigkeitskommunikation eine Orientierungshilfe, wie Unternehmen glaubhaft und erfolgreich zu nachhaltigen Themen kommunizieren können. Einblicke, Tipps und Stolpersteine aus unternehmerischer Perspektive gibt es von Sybilla Merian, Nachhaltigkeitsmanagerin & Leitung Marketing bei Interseroh, und Alexander Baunach, Corporate Strategy & Sustainability bei der KfW Bankengruppe. 

Der akzente Webtalk gibt Antworten und Raum für Diskussion!

Am 07. April 2022 laden wir von 10.00 bis 11.00 Uhr zu einem Webtalk mit Impulsvortrag und anschließender Paneldiskussion mit 2 Expert:innen aus der Praxis. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Sie!

Hier anmelden und mitdiskutieren!


Nachhaltigkeitskommunikation 2.0: fundiert, bunt, ehrlich – Webtalk zu guter Nachhaltigkeitskommunikation mit Expert:innenpanel


Impulsvortrag

5 Thesen zu gelungener Nachhaltigkeitskommunikation 

von Lisa Reichensperger, Creative Director (akzente)


Expert:innen-Panel & anschließendem Q&A mit

  • Alexander Baunach, Digital Transformation Manager & Corporate Strategy & Sustainability (KfW) 
  • Sybilla Merian, Nachhaltigkeitsmanagerin & Leitung Marketing (Interseroh) 

Moderation: Lisa Reichensperger


Der Webtalk wird organisiert und durchgeführt von akzente beratung und kommunikation GmbH. Die Teilnahme ist kostenlos.

Vorhaben der Ampel-Koalition: Das erwartet Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit

Das Klima bestimmt den Koalitionsvertrag

Dem neu zugeschnittenen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck kommt in den Plänen der Ampelkoalition eine Schlüsselrolle zu. Es soll für neue Gesetze einen Klimacheck durchführen, also die Vorhaben der Regierung auf Kompatibilität mit den Pariser Klimazielen untersuchen. Wie gewichtig dieser Prüfung tatsächlich wird, bleibt abzuwarten. Denn ein Vetorecht, wie ursprünglich diskutiert, bekommt das Superministerium nicht.

Als Leitstern dient der Regierung beim Klima eine Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode: Das nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasste Bundesklimaschutzgesetz legt die Emissionsziele Deutschlands fest. Die Tatsache, dass die Judikative der Politik die Aufstellung strengerer Klimaziele anordnete, könnte auch die kommenden vier Jahre prägen. Gerichte beschäftigen sich immer mehr mit der rechtlichen Dimension des Kampfes gegen den Klimawandel, das zeigen nicht zuletzt die zahlreichen Klimaklagen, die kürzlich von der FAZ unter die Lupe genommen wurden.

Das Beispiel von Klimaklagen verdeutlicht, dass das Risikomanagement in Unternehmen auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigen sollte.

Das ist der Plan: 

  • Deutschland will sich im Rahmen der G7-Präsidentschaft für die Gründung eines internationalen „Klimaclubs“ einsetzen – ein multinationales Handelsabkommen zwischen Staaten, die sich beim Klimaschutz gegenseitig wirtschaftlich fördern und gemeinsame politische Rahmenbedingungen definieren, um so die globale Erwärmung zu reduzieren.
  • Ein nach der Welthandelsorganisation (WTO) konformer CO2-Grenzausgleich soll auf EU-Ebene eingeführt werden und wird von der neuen Regierung unterstützt. Damit würde die CO2-Bepreisung deutlich ausgeweitet und würde an der Grenze für Zement, Dünger, Eisen, Stahl, Aluminium und die Stromerzeugung neue Kosten für Importeure bringen.  Unternehmen, die diese Produktgruppen beziehen, sollten frühzeitig einen Blick in ihre Lieferketten werfen.
(Noch) kein Abschied von fossilen Energien

Die Diskussion um die Aufnahme von Atomenergie als nachhaltiger Wirtschaftsaktivität in die EU-Taxonomie kam Anfang des Jahres in der breiten Öffentlichkeit an – für weniger Aufruhr sorgte die Tatsache, dass sich SPD, Grüne und FDP klar zum Erdgas als Übergangstechnologie bekennen. Neue Gaskraftwerke sollen gebaut und gefördert werden, sofern sie „H2-ready“ sind, also potenziell auch zur Herstellung grünen Wasserstoffs verwendet werden können.

Der Kohleausstieg solle „idealerweise“ schon 2030 kommen, da die Kohleverstromung sich durch die Effekte der CO2-Bepreisung wirtschaftlich bis dahin nicht mehr lohnen würde. Hier bleiben die Regierungsparteien im Konjunktiv. 

Gesichert ist, dass braune Energie in den kommenden Jahren massiv teurer wird. Der CO2-Preis für Verbraucher im deutschen Emissionshandel (aktuell 25 €/t) soll zwar nicht stärker steigen als bisher geplant, bis 2025 sind allerdings schon 55 €/t geplant. 

Für die Industrie soll ein Mindestpreis von 60 Euro pro Tonne eingeführt werden. Im Europäischen Emissionshandel, an dem die großen Emittenten in der Industrie teilnehmen müssen, liegt der Preis seit Mitte letzten Jahres allerdings schon ohne Eingriff darüber – Unternehmen spüren bereits jetzt die hohen Zertifikatspreise (aktuell über 90 €/t).

Das ist der Plan: 

  • Die EEG-Umlage wird abgeschafft – eventuell noch in diesem Jahr. Damit soll der Druck vom Kessel der Energiepreise genommen werden, die weiter stark steigen.
  • Die Pläne der Regierung erfordern eine Vervierfachung der Kapazitäten für Photovoltaik und Wind. Der Ausbau vor allem von Windkraftanlagen wird deshalb forciert, unter anderem sollen die umstrittenen Abstandsregeln und Beschränkungen im Planungsrecht aufgeweicht werden.
Zukunftsthemen wie Kreislaufwirtschaft werden gestärkt

Mehr Förderung für die Innovationsfelder Kreislaufwirtschaft, Wasserstoff oder digitale Infrastruktur – das ist das Versprechen des Koalitionsvertrags.

Das Thema Kreislaufwirtschaft wird in den nächsten Jahren voraussichtlich umfangreich von der Europäischen Union reguliert – doch die Ampel nimmt einige zentrale Vorhaben noch einmal explizit in ihre Absichtserklärungen auf: Dazu gehört ein staatliches Recyclinglabel, neue Förderungen für ressourcenschonendes Verpackungsdesign und strengere Vorgaben zur Abfallvermeidung.

Beim Wasserstoff scheint es Anfang 2022 so, als würde der Weg der Großen Koalition fortgeführt. Überraschend verkündete die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger, dass der Beauftragte für Wasserstoff der Vorgängerregierung Stefan Kaufmann im Amt bleibt.  Er muss sich künftig allerdings für höher gesteckte Ziele einsetzen: Die Koalition legt sich auf eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 als Ziel fest – bisher waren 5 Gigawatt angepeilt. 

Das ist der Plan: 

  • Die nationale Wasserstoffstrategie wird 2022 aktualisiert.
  • Sobald wie möglich soll ein staatliches Recyclinglabel eingeführt werden
  • Produktspezifische Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten und Sekundärrohstoffen sollen auf europäischer Ebene eingeführt werden.

Das kommt 2022

  • Solardachpflicht im Gewerbe: Das Wirtschaftsministerium will so bald wie möglich die Solardachpflicht auf den Weg bringen – im Bund gilt sie dann für alle gewerblichen Neubauten, manche Länder planen sie aber für alle neuen Gebäude (z. B. Hamburg, Baden-Württemberg).
  • Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: Mit mehreren Jahren Verspätung will die Regierung ein Whistleblower-Gesetz aufstellen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Sanktionen schützt, wenn sie als Hinweisgebende gegen ihre Arbeitgeber aktiv werden.
  • Gebäudeförderung: Nach dem Stopp der KfW-Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss schnellstmöglich ein Nachfolgeprogramm auf den Weg gebracht werden. Mindeststandard für eine Förderung wird das ehemalige Effizienzhaus 40.

Was sonst noch auf Unternehmen und Verbraucher wartet

In der Gesellschaftspolitik waren sich die Koalitionsparteien schneller einig als bei vielen anderen Themen – eine Liberalisierung in diesem Bereich betrifft auch Unternehmen: Unter anderem soll die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern weiter gestärkt werden. Dafür will die Regierung die Durchsetzung des Entgelttransparenzgesetzes durch die Einführung eines Verbandsklagerechts stärken.

Der Verbraucherschutz hingegen hat in der neuen Regierung das Ressort gewechselt: Er ist nicht mehr im Justiz-, sondern im Umweltministerium angesiedelt. Ob dies eine Schwächung von Verbraucherschutzthemen bedeutet, hängt vor allem davon ab, welche der geplanten Vorhaben umgesetzt werden. So kündigt der Koalitionsvertrag an, eine flexible Gewährleistungsdauer und einfachere Widerrufsmöglichkeiten einzuführen. Ebenso sollen die Kundenrechte gegenüber Digitalunternehmen gestärkt werden. 

Schließlich werden auch auf Unternehmensseite neue Möglichkeiten geschaffen. Für Sozialunternehmen wird die seit Längerem geforderte Gesellschaftsform der GmbH mit gebundenem Vermögen eingeführt, das sogenannte Verantwortungseigentum. So soll gemeinwohlorientiertes Wirtschaften schon in der Rechtsform verankert werden.

Unser kurzer Rundumschlag zeigt: Die selbsternannte Fortschrittskoalition hat große Pläne. Diese sind oft abstrakt und noch unausgereift, doch es finden sich auf den 178 Seiten des Koalitionsvertrags und in den ersten gestarteten Initiativen auch viele konkrete Vorhaben, die das nachhaltige Wirtschaften in den kommenden vier Jahren voranbringen könnten. 

Neben den hier angeschnittenen Themen haben sich die Koalitionäre noch viel Weiteres vorgenommen, zum Beispiel im Verkehrsbereich, der Bauwirtschaft, der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Mehr zu den Plänen der Ampel-Koalition findet sich in unserer LinkedIn-Serie #wasunserwartet.


Titelbild: Ansgar Scheffold | Unsplash

Wir müssen auf ein neues Niveau kommen

Frau Dr. Rechenberg, sehen Sie einen Unterschied zwischen „Kreislaufwirtschaft“ und „Circular Economy“, und wenn ja, welchen?

Das ist tatsächlich ein Unterschied. Der deutsche Begriff Kreislaufwirtschaft hat seine Wurzeln in der Abfallwirtschaft. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hieß ja 1972 zunächst Abfallbeseitigungsgesetz, 1986 Abfallgesetz, ab 1996 dann Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, und seit 2012 heißt es nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz, aktuell in seiner letzten Novelle vom Oktober 2020. Der heutige Name ist dem veränderten Ansatz geschuldet, Abfälle nicht nur einzusammeln und abzulagern, sondern als Ressource zu sehen, sie entsprechend zu sortieren, zu behandeln, Recyclingmaterialien zu gewinnen und diese wieder in die Stoffkreisläufe einzuspeisen. Der englische Begriff „Circular Economy“ geht aber noch weiter. So, wie er auch von der EU benutzt wird, meint er eine Kreislaufwirtschaft in einem erweiterten Sinn. Dabei schaut man sich den gesamten Wertschöpfungskreislauf an: Sind Produkte so designt, dass sie wenig Abfall machen? Wird Recyclingmaterial in der Produktion eingesetzt? Wie haltbar sind die Produkte, sind sie recyclebar, etc. Am Ende geht es dann auch um die Abfallwirtschaft und die Bereitstellung von recycelten Materialien. Einige vermeiden heute den anglizistischen Begriff und sprechen von „zirkulärer Wirtschaft“, um den breiteren Ansatz deutlich zu machen.

Aber erwünscht waren solche Ansätze doch auch schon im deutschen Gesetz.

Ja, aber konkret wurde es erst mit dem ersten Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU von 2015. Und der neue EU-Aktionsplan von 2020 schaut sich nun noch einmal verstärkt den gesamten Lebensweg von Produkten an – von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse bis hin zu nachhaltigen Konsumansätzen. Ökologische Vorgaben zur Produktgestaltung waren bislang vor allem auf Energieeffizienz ausgerichtet, weniger auf stoffliche Aspekte. Die Ökodesign-Richtlinie der EU will sich demnächst auch neuen Produktgruppen widmen, zum Beispiel Textilien, bei denen es nicht mehr um das Energiethema geht. Auch beim aktuellen Verordnungsentwurf für Batterien wird der gesamte Lebensweg von Batterien angeschaut. Da geht es dann nicht mehr nur um das Sammeln und Recyceln, sondern auch um das Minimieren von Schadstoffen und um verantwortungsvolle Lieferketten für die Primärrohstoffe.

Muss sich dann am deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz etwas ändern, um dem EU-Aktionsplan gerecht zu werden?
Dr. Bettina Rechenberg © Susanne Kambor, Umweltbundesamt

Von „ändern“ würde ich nicht sprechen. In Deutschland ist es ja so, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus der Historie heraus einen stark abfallwirtschaftlichen Fokus hat. Es muss aber unbedingt durch eine Gesetzgebung ergänzt werden, die sich spezielle Stoffströme und den gesamten Lebensweg von Produkten anschaut. Das Verpackungsgesetz ist ein kleiner Ansatz in diese Richtung, wenn etwa in § 21 die Recyclingfähigkeit von Verpackungen eingefordert wird. Die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU gibt Mehrweg Vorrang vor Einweg, schreibt einen Rezyklatanteil vor etc. Wenn die Batterie-Richtlinie kommt, werden wir sicher die Batterieverordnung in Deutschland anpassen müssen. Es ist auch fachlich sinnvoll, Regelungen für einzelne Stoffströme zu treffen, denn man kann nicht einfach die gleichen Vorgaben für alle Materialien machen.

Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts kam im Januar 2021 zu dem Schluss, dass sich die Transformation in Richtung Kreislaufwirtschaft in Deutschland noch „in einer frühen Entwicklungsphase mit geringer Dynamik“ befindet. Sehen Sie das auch so?

Ich schätze das etwas anders ein. Wir haben gerade im Bereich Abfallwirtschaft in Deutschland viel erreicht und haben auch im europäischen Vergleich ein gut funktionierendes System. Aber die ganze Entwicklung hat an Fahrt verloren, und zwar auch deshalb, weil wir die Grenzen dessen erreicht haben, was man mit dem vom Ende her gedachten Stoffstrommanagement möglich ist. Jetzt merken wir, dass das nicht ausreicht, um das Abfallaufkommen zu senken und die Stoffkreisläufe zu schließen.

Wir müssen auf ein neues Niveau kommen, um eine echte Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Bei Produkten und beim Produktdesign anzusetzen, ist dabei ein ganz wichtiger Hebel. Und das muss man europäisch angehen. Die Ökodesign-Richtlinie muss erweitert werden, um Kriterien wie Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten verpflichtend mit aufzunehmen. Wir sollten dabei in Deutschland mit einer anspruchsvollen Regelung über die Mindestvorgaben des EU-Aktionsplans hinausgehen.

Glauben Sie, dass sich geschlossene Wirtschaftskreisläufe selbst rechnen, oder sind staatliche Subventionen erforderlich?

Von Subventionen würde ich nicht reden, aber es wird staatliche Rahmenbedingungen brauchen. Das können ökonomische Instrumente sein, wie wir sie beispielweise im Klimaschutz mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben, Quoten und Ähnliches. Wir haben uns das beim Umweltbundesamt einmal für den Baubereich angeschaut und festgestellt, dass für Materialien wie Kies, Sand und Gips eine Primärbaustoffsteuer eine Lenkungswirkung in eine nachhaltigere Richtung haben könnte. Das würde Sekundärbaustoffe ökonomisch attraktiver machen. Bei Verpackungen gibt es eine EU-Quote, dass PET-Flaschen bis 2025 einen Rezyklatanteil von 25 Prozent haben müssen. Rezyklatquoten könnten wir uns für Kunststoffe auch bei Elektrogeräten oder Fahrzeugen vorstellen.

Wo sehen Sie die größten Hürden auf dem Weg zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft und wo die am schnellsten zu realisierenden Chancen?

Die größte Hürde im Sinne von Circular Economy ist aus meiner Sicht, dass wir sehr viele verschiedene Akteure haben, wenn wir uns den ganzen Kreislauf anschauen – vom Produzenten über den Entsorger bis zum Verwerter. Die zusammenzubringen und auch die entsprechenden Daten- und Informationsflüsse sicherzustellen, ist eine große Herausforderung. Viele Verantwortlichkeiten sind heute nicht eindeutig festgelegt. Schnell zu realisierende Chancen liegen zum Beispiel in der Abfallvermeidung, etwa in der Förderung von Mehrweg gegenüber Einweg durch Abgaben auf Einwegprodukte, sodass sie preislich unattraktiv werden. Rezyklatquoten halte ich für sinnvoll. Auch das Konsumverhalten kann man beeinflussen, indem das Reparieren gefördert wird. Wir fordern seit Längerem, dass die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Andere Instrumente könnten die Verlängerung von Gewährleistungsfristen oder die Beendigung der Software-bedingten Obsoleszenz bei IT-Geräten sein. Online-Handelsplattformen müssen die Umwelteigenschaften von Produkten transparent machen. So können sich Kunden für umweltfreundlichere Alternativen entscheiden.


Das Interview ist Teil des alle zwei Monate erscheinenden akzente Politikmonitors. Darin verfolgen wir die Diskussionen und Veranstaltungen rund um Nachhaltigkeit in Brüssel und Berlin, greifen Impulse auf und geben Einblicke. Die neuesten Ausgaben des Politikmonitors stehen Ihnen hier zum Download bereit.

Titelbild: Lysander Yuen | Unsplash