Ökonomie des Klimawandels

  • Aus Extremwetterereignissen wie Überschwemmungen, Hitzewellen und Dürren resultieren neue Risiken für die Wirtschaft.
  • In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts untersucht akzente zusammen mit weiteren Partnern, wie Unternehmen diese Risiken wirksam managen können.
  • Auch wird ausgearbeitet, wie die neuen regulatorischen Vorgaben, konkret die Anforderungen zu Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen in der EU-Taxonomie umgesetzt werden können.

Die ersten Auswirkungen der Klimakrise werden für die Menschheit immer deutlicher spürbar: Die Zunahme und stärkere Intensität von Dürren und Extremwetterereignissen beispielsweise führen zu hohen volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden – eine Herausforderung für Staat und Privatwirtschaft.

Ökonomische Folgen des Klimawandels

Wenn Unternehmen der Realwirtschaft aufgrund der Klimakrise finanzielle Einbußen erleiden oder gar illiquide werden, betrifft dies auch ihre Kapitalgeber. Somit besteht die Gefahr, dass die Folgen der Klimakrise auf die Finanzmärkte durchschlagen. Dieses Risiko soll reduziert werden, indem Banken und Investoren Klimarisiken in ihr Portfoliomanagement einbeziehen. Die Voraussetzung hierfür: Informationen über die Klimarisiken ihrer Investitionsobjekte.

Umgang mit Klimarisiken

Hier setzt das Forschungsvorhaben „Ökonomie des Klimawandels: Neue Managementinstrumente zur Minderung von Klimarisiken in Staat und Wirtschaft“ an. Es gibt zwar schon erste Leitfäden sowie die Empfehlungen der Initiative „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD), aber der Forschungsbedarf ist noch groß. Daher hat das Umweltbundesamt das Vorhaben im August 2019 beauftragt.

Die Forschungsarbeiten werden gemeinsam von der Frankfurt School of Finance & Management, der Munich Climate Insurance Initiative (MCII), Dr. Ludwig Glatzner und akzente durchgeführt. Untersucht wird, wie Unternehmen ihre operativen und strategischen Klimarisiken wirksam managen können. Zudem betrachtet das Forschungsteam, wie Banken und institutionelle Investoren benötigen, um das Klimarisiko in ihren Portfolios erkennen und reduzieren können.

Untersucht werden folgende Aspekte:

  • Klimarisikoversicherung und die Übertragbarkeit auf Deutschland
  • Das Management physischer Klimarisiken und das zugehörige Reporting
  • Systematische Berücksichtigung von physischen Klimarisiken in der Finanzwirtschaft

Zu diesen Themen werden jeweils der Stand in Forschung und Praxis aufgearbeitet, Konzepte und Empfehlungen entwickelt und Expertenworkshops durchgeführt.

Die Ergebnisse werden für Unternehmen, Banken und institutionelle Investoren aufbereitet. Sie erhalten so eine Anleitung, wie sie ihre operativen und strategischen Klimarisiken systematisch managen können.

Das Projekt läuft noch bis Mai 2023.

Bisherige Veröffentlichungen aus dem Projekt

In Vorbereitung:

  • Studie: Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen (Veröffentlichung geplant Februar 2023)
  • Broschüre: Management von Klimarisiken in Unternehmen – Empfehlungen zur praktischen Umsetzung (Arbeitstitel) (Veröffentlichung geplant April 2023)
  • Broschüre: Gesprächsimpuls zu physischen Klimarisiken im Dialog zwischen Finanz- und Realwirtschaft (Arbeitstitel) (Veröffentlichung geplant Dezember 2022)

 

 

 

 

 

 

 

 

 


01.11.2022 (Letztes Update)


Titelbild: Mattia Avanzi | Unsplash

Alle Energieträger und Rohstoffe müssen erneuerbar erzeugt werden

Erdgas wird zu einem tragenden Eckpfeiler der künftigen Energieversorgung in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, bedarf es aber CO2-freier Energieträger. Über die künftige Rolle und die Möglichkeiten von Gas sprachen wir mit Christoph Jugel, Leiter Integrierte Energiesysteme der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin.

 

Herr Jugel, der „Dialogprozess Gas 2030“ des BMWi wurde rund einen Monat vor dem Beschluss der Europäischen Investitionsbank (EIB) abgeschlossen, künftig keine fossilen Energieträger mehr zu finanzieren. Inwiefern hat die neue „Energy Lending Policy“ der EIB Auswirkungen auf die Erdgasstrategie der Bundesregierung?

Die Ankündigung der EIB wird von der Gasbranche mit großem Interesse verfolgt, immerhin ist die EIB einer der weltweit größten multilateralen Kapitalgeber für Klimaschutzmaßnahmen. Mit der im November veröffentlichten „Energy Lending Policy“ verdeutlicht die EIB, dass sie das langfristige EU-Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt, etwa durch die Förderung notwendiger Infrastrukturen sowie durch die Unterstützung des Markthochlaufs von Energiewende-Technologien. Hierunter versteht die EIB explizit sowohl den weiteren Aufbau der Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Strom als auch die Erzeugung und Integration von „low-carbon gases and fuels“.

Die EIB betont dabei explizit, wie wichtig der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern ist und stellt die Unterstützung des Gassektors bei der Umstellung von Erdgas zu „low-carbon gases“ wie Biogas und Powerfuels — insbesondere synthetischem Methan und Wasserstoff — in den Fokus. Kritisch wird gesehen, dass gleichzeitig ein Auslaufen der Finanzierung „traditioneller Gasinfrastrukturen“ wie Netzwerke und Speicher angekündigt wird — dabei werden diese Infrastrukturen auch für erneuerbar erzeugte, klimaneutrale Gase weiterhin benötigt!

Zwar sind auf der kürzlich von der EU-Kommission benannten Projektvorhabenliste „Important Projects of Common European Interest“ (PCI) auch weiterhin europäische Gas-Infrastrukturprojekte zu finden, allerdings wird hier kein Bezug auf die notwendige Transformation von fossilen Gasen hin zu CO2-freien Energieträgern wie grünem Wasserstoff genommen. Hier sollte sich die Bundesregierung nach Sicht der Branche aktiv in die Debatte über die Taxonomie und die damit verbundene Frage „was ist grün und was nicht?“ einbringen.

 

Was waren die wesentlichen Erkenntnisse aus dem „Dialogprozess Gas 2030“ des BMWi? Anders gefragt: Was ist danach anders als vorher?

Ein wesentlicher Aspekt beim Dialogprozess „Gas 2030“ war, dass die Politik ein deutliches Signal an die Marktakteure gesendet hat: Wir sind uns einig, dass unser zukünftiges Energiesystem nicht nur auf grünen Elektronen — Strom aus erneuerbaren Energiequellen — basiert, sondern dass wir auch weiterhin Moleküle in Form von gasförmigen und flüssigen Energieträgern und Rohstoffen brauchen werden. Das war für die Gasbranche sehr wichtig, weil dort durch die starke Fokussierung auf EE-Strom während der ersten Phase der Energiewende eine gewisse Verunsicherung herrschte.

Diese stofflichen Energieträger müssen zukünftig natürlich klimaneutral erzeugt werden, und es ist gut, dass der Transformationsprozess von der heute fossilen Gasversorgung hin zu einer erneuerbaren, CO2-freien Gasversorgung 2050 jetzt angegangen wird. Ein weiteres wichtiges Signal hat „Gas 2030“ auch insofern gegeben, dass die Politik die Stakeholder an einem solchen Dialog intensiv beteiligt hat. Gerade das Einbeziehen unterschiedlicher Blickwinkel wurde von den Teilnehmern als sehr wertvoll wahrgenommen.

Wichtig ist nun, dass der Prozess in spezifischen Themengebieten — beispielsweise bei der Weiterentwicklung der Infrastrukturen sowie zum Hochlauf der Erzeugung erneuerbarer, CO2-neutraler Gase — fortgesetzt und mit konkreten Maßnahmen und Instrumenten hinterlegt wird. Die Verabschiedung und anschließende Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie wird ein wichtiger Schritt sein, aber nicht der einzige.

Christoph Jugel © dena
Christoph Jugel, Leiter Integrierte Energiesysteme der Deutschen Energie-Agentur © dena

Neben Erdgas war auch Wasserstoff ein wesentliches Thema des Dialogprozesses. Wird es im Rahmen der angekündigten Nationalen Wasserstoffstrategie auch um Technologien gehen, aus Erdgas Wasserstoff zu erzeugen? Welche Chancen und Risiken gehen mit solchen Technologien einher?

Die Nationale Wasserstoffstrategie wird nach derzeitiger Kenntnis Wasserstoff im Allgemeinen behandeln, unabhängig von der Quelle. Aus energie- und industriepolitischer Sicht sind bei der Frage nach der passenden Erzeugungstechnologie für CO2-neutralen Wasserstoff sowohl die Dimension der zu bestimmten Zeiten benötigten Wasserstoffmengen als auch die damit verbundenen Erzeugungskosten zu berücksichtigen. Und für beide Dimensionen ist das „Rennen“ zwischen grünem Wasserstoff (aus erneuerbarem Strom per Elektrolyse) und blauem Wasserstoff (aus fossilem Erdgas unter Abscheidung und Speicherung des Kohlenstoffs) noch lange nicht entschieden!

Klar ist meiner Meinung nach: Perspektivisch müssen alle Energieträger und Rohstoffe erneuerbar erzeugt werden. Klar ist aber auch: Auf dem europäischen Energiemarkt wird zukünftig auch blauer Wasserstoff angeboten werden. Wir müssen also den regulatorischen Rahmen so gestalten, dass wir alle „Wasserstoff-Farben“ zulassen und einen Wettbewerb verschiedener klimaneutraler Technologien ermöglichen, uns gleichzeitig aber auch in Richtung der langfristig nachhaltigsten Option entwickeln. Und wir sollten auch die großen industriepolitischen Chancen nutzen, die sich für die deutsche Wirtschaft aus einem raschen Hochlauf von „Power to Gas“-Technologien zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Heimatmarkt ergeben!

 

Das Interview, weitere Informationen zum Thema Erdgas und nachhaltigkeitsrelevante Entwicklungen in Berlin und Brüssel finden Sie im aktuellen Politikmonitor.

 

Titelbild: PublicDomainPictures, Pixabay

Taxonomie: Maßstab für Nachhaltigkeit

Der 2018 von der EU beschlossene Aktionsplan zur Finanzierung Nachhaltigen Wachstums (Sustainable Finance) umfasst insgesamt zehn Punkte. Eine zentrale Komponente ist die sogenannte EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für Nachhaltigkeit. Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten nach dem Verständnis und gemäß den Zielen der EU als nachhaltig gelten können. Indem sie Investoren und Unternehmen damit eine Orientierung gibt und als Entscheidungshilfe dient, soll sie private und öffentliche Investitionen ankurbeln, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu finanzieren.

Beitrag zu sechs Umweltzielen

Derzeit umfasst die Taxonomie Kriterien dafür, welche wirtschaftlichen Aktivitäten zur Erreichung der beiden Umweltziele Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel substanziell beitragen. Bis Ende 2021 sollen solche Kriterien auch hinsichtlich der weiteren vier Umweltziele festgelegt sein. Das sind: Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Bei den Aktivitäten, auf die sich die Kriterien der Taxonomie beziehen, werden zwei Arten unterschieden: Das sind einerseits Aktivitäten, die selbst einen substanziellen Beitrag zu einem der Umweltziele leisten (own performance), andererseits Aktivitäten, die substanzielle Beiträge anderer Aktivitäten erst ermöglichen (enabling activties).

Drei zentrale Grundsätze

Damit Aktivitäten als taxonomiekonform eingestuft werden können, müssen sie nicht nur einen substanziellen Beitrag zu einem Umweltziel leisten. Sie dürfen zugleich auch keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und sollen außerdem soziale Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Leitlinien für Multinationale Unternehmen der OECD und die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die drei grundsätzlichen Anforderungen auf einen Blick (Technical Expert Group on Sustainable Finance, 2020):

  • Substanzieller Beitrag zu mindestens einem der insgesamt sechs definierten Umweltziele (Substantially contribute)
  • Keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen fünf definierten Umweltziele (Do no significant harm)
  • Übereinstimmung mit sozialen Mindeststandards (Minimum safeguards)

Wirkungsweise der Taxonomie

Die Wirkung lässt sich anhand eines Beispiels erläutern: Eisen und Stahl werden auch für eine nachhaltige Wirtschaft benötigt, doch muss deren Herstellung künftig mit besonders effizienten Anlagen erfolgen. Sie erfüllt die Klimaschutzanforderungen der Taxonomie deshalb nur, wenn die mit den Produktionsprozessen verbundenen Treibhausgasemissionen niedriger sind als die von der EU definierten Richtwerte (Benchmarks). Für Roheisen beispielsweise liegt der Richtwert bei 1,328 Tonnen CO2-Äquivalenten je Tonne Produkt. Einen substanziellen Beitrag im Sinne der Taxonomie leisten Anlagen, die diesen Richtwert erfüllen, oder Investitionen, die dazu führen, diesen Richtwert zu erreichen bzw. zu unterschreiten.

Anlagen und Projekte zur Kohleverstromung sind grundsätzlich nicht mit der Taxonomie vereinbar, da sie die Klimaschutzziele der EU konterkarieren würden. Atomkraft scheidet aufgrund des Prinzips „Do no significant harm“ voraussichtlich genauso aus dem Kreis taxonomiekonformer wirtschaftlicher Aktivitäten aus. Hierüber wird auf EU-Ebene allerdings noch diskutiert. Doch auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Erdgas ist nicht sakrosankt, sondern unterliegt den strengen Anforderungen der Taxonomie. So kann beispielsweise eine ineffizient arbeitende Photovoltaikanalage nicht als taxonomiekonform gelten.

Zukünftige Berichtsanforderungen

Unternehmen, die aufgrund der europäischen CSR-Richtlinie berichtspflichtig sind, müssen ab 2022 in ihren nichtfinanziellen Erklärungen zusätzlich angeben, wie hoch der Umsatzanteil taxonomiekonformer Aktivitäten und wie hoch der taxonomiekonforme Anteil ihres Investitionsvolumens ist. Dies gilt zunächst nur für die beiden klimabezogenen Ziele, ein Jahr später dann für alle sechs Umweltziele.

Umsetzung durch Finanzmarktakteure

Anhand der Unternehmensangaben sollen Finanzmarktakteure wiederum ermitteln, wie hoch der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten in ihren Finanzprodukten, beispielsweise Investmentsfonds, ist. Für „grüne“ Finanzprodukte ist das Ergebnis zwingend darzustellen, bei nachhaltigen Finanzprodukten gilt dies nur für den „grünen Anteil“, bei konventionellen Finanzprodukten hat es entweder ebenfalls zu erfolgen oder es muss folgender Hinweis gegeben werden: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde­liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Investitionen“. Das Prinzip zur Bestimmung des Anteils taxonomie­konformer Aktivitäten ist hier am Beispiel eines Aktien-Portfolios skizziert:

(C) Technical Expert Group on Sustainable Finance 2020
Quelle: Technical Expert Group on Sustainable Finance (2020)

Ausblick

Die Taxonomie wurde von den Mitgliedern der Technical Expert Group on Sustainable Finance entwickelt. Die EU-Komission wird die von ihnen vorgelegte Fassung noch einmal prüfen und gegebenenfalls Details anpassen. Mit einer Entschärfung der Anforderungen ist laut Aussagen der Generaldirektion FISMA (Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union) aber nicht zu rechnen. Bis Ende 2021 soll die Taxonomie zudem auf alle sechs Umweltziele erweitert worden sein.

Bereits bis Juni 2021 will die EU-Kommission die Berichtspflichten für Unternehmen des Finanzmarkts wie für Unternehmen der Realwirtschaft im Detail festgelegt haben. Finanzunternehmen sollen erstmals zum 31. Dezember 2021 gemäß Taxonomie berichten. Und ab Januar 2022 sollen dann alle Unternehmen der Realwirtschaft, die unter die europäische CSR-Richtlinie fallen, Umsatz und Investitionen gemäß der Taxonomie ausweisen.

 

Downloads

Taxonomy. Final report of the Technical Expert Group on Sustainable Finance (März 2020)

Taxonomy Report. Technical Annex (März 2020)

 

Titelbild: William Daigneault, Unsplash

Integrität = Code of Conduct?

  • Der Verhaltenskodex ist ein erster Schritt in Richtung Integrität.
  • Ohne Managementsystem bleibt das Manifest aber eine leere Worthülse.
  • Unterschiedliche Arbeitnehmergruppen leben Integrität anders. Das muss bei der Implementierung beachtet werden.

Juristische Meilensteine wie der Foreign Corrupt Practices Act (1977), der International Anti-Bribery Act (1998)(oder der Sarbanes-Oxley Act (2002) führten dazu, dass zahlreiche Unternehmen Rechts-, Compliance- und Risikoprogramme einführten. Das Motiv: Die implementierten Ethikmaßnahmen sollen vor Strafen und hohen Geldbuße schützen. Obwohl eine intrinsische Motivation wünschenswert wäre, motivierte der gesetzliche Veränderungsdruck Unternehmen dazu, die Weichen für integre Geschäftspraktiken zu stellen.

Der Verhaltenskodex, das hierfür gebräuchlichste Instrument, legt formell und allgemeingültig für alle Mitarbeiter fest, was als richtig oder falsch im Unternehmen angesehen wird. In der Praxis werden diese formalen Kodizes von internen und externen Anspruchsgruppen oft frei interpretiert oder ganz vernachlässigt. Dies lässt zurecht zunehmend Zweifel an der Wirksamkeit von Kodizes aufkommen.

Wirkung vor allem in der Entstehung

Ist das Ziel des Verhaltenskodex, ein Eckpfeiler für mehr Integrität zu sein, realistisch? Vor allem die Entwicklung des Dokuments bewirkt oftmals eine Auseinandersetzung mit den Werten des Unternehmens. Manager finden Antworten darauf, was es für ihr Unternehmen heißt, integer zu handeln.

Da man sich an internationalen Rahmenwerken orientiert, unterscheiden sich Verhaltenskodizes oftmals nur geringfügig voneinander. Trotzdem kreiert das Unternehmen einen unternehmensweiten Standard, der für alle gleichermaßen gilt. Als Referenzdokument besitzt es also durchaus seine Berechtigung.

Mit dem Regelwerk darf es nicht getan sein

Jedoch darf das Engagement für integre Geschäftspraktiken nach der Erstellung des Verhaltenskodex nicht aufhören. Aus mangelnder Zeit, Budget oder Leidenschaft bleibt es oftmals bei der Erstellung des Dokuments. Das ist weder glaubwürdig noch effektiv.

Regelkonformes und an Werten ausgerichtetes Verhalten will und muss gepflegt werden. Konkret bedeutet das, dass ethische Unternehmenspraxis ein Managementsystem ähnlich den Themen Controlling oder Finance braucht, um wirksam zu sein. Der Verhaltenskodex sollte somit mit Zielen und konkreten Maßnahmen messbar und entwickelbar werden.

Zielgruppen im Blick behalten

Eine notwendige Maßnahme, um das Regelwerk für Mitarbeiter und Lieferanten zum Leben zu erwecken, sind Integritätsschulungen. Diese fordern und fördern eine tiefere Auseinandersetzung mit den Integritätswerten und -regeln, geben im besten Fall Anwendungsbeispiele und demonstrieren erneut das Commitment des Unternehmens zu seinen Werten. Kurz um: Sie befähigen die Mitarbeiter die oftmals abstrakten Complianceregeln in den Alltag zu übersetzen und anzuwenden.

Zu kurz kommt hierbei aber meist die umfassende Auseinandersetzung mit der Zielgruppe. In der Erstellung der Schulung wird gelegentlich auf Länderspezifika geachtet, sprich es werden Schulungen bzgl. einem Risikoprofil des Landes angeboten. Jenes Vorgehen ist richtig und wichtig, geht aber nicht weit genug.

Für eine erfolgreiche Schulung ist es nötig, sich genauer mit der Zielgruppe und deren Bedürfnissen zu beschäftigen und das Schulungskonzept daraufhin zu schärfen. So sind Arbeitnehmer im Bürokontext oft mit den grundlegenden Complianceregeln vertraut. Eine trockene Wissensvermittlung greift hier zu kurz und schafft durch ein zu geringes Ambitionsniveau Desinteresse. Stattdessen sollte die Schulung komplexere Sinnzusammenhänge aufgreifen und Konfliktsituation realistisch darstellen. Die Arbeiter außerhalb des Bürokontexts haben oft ganz andere Bedürfnisse und Herausforderungen im Arbeitsalltag. Es ist also notwendig die Integritätsmaßnahmen inhaltlich und kommunikativ auf die Zielgruppe zuzuschneiden.

Konsequente Haltung bringt Glaubwürdigkeit

Die Befähigung der Mitarbeiter ethische Entscheidungen zu treffen hängt auch an der Glaubwürdigkeit des Unternehmens. Nichts ist demotivierender als ein Unternehmen, das Integrität predigt, ohne es in der täglichen Praxis ernst zu nehmen. So ist es notwendig, sich bestehende Zielkonflikte bewusst zu machen und diese so gut es geht aufzulösen.

Wenn beispielsweise die faire Bezahlung aller Geschäftspartner eine Selbstverständlichkeit sein soll, ist die simultan erwünschte Praktik der harten Einkaufspreisverhandlungen ein Kontrast, der zumindest adressiert werden muss. Ansonsten droht der Reputations- und Glaubwürdigkeitsverlust nach innen und außen. Denn: Verantwortung für ethische Geschäftspraktiken zu übernehmen heißt auch, zu entscheiden und zu vermitteln, dass Integrität eine Grundvoraussetzung ist, die im Preiskampf sticht.

DGNB, BREEAM oder LEED?

  • Seit der Jahrtausendwende steigt weltweit die Zahl der Bewertungssysteme für nachhaltiges Bauen.
  • Über 100 national organisierte Green bzw. Sustainable Building Councils entwickeln und fördern unter anderem Bewertungssysteme für eine nachhaltige Bau- und Immobilienwirtschaft.
  • Einzelne Bewertungssysteme unterscheiden sich grundlegend im Fokus, in ihren Bewertungskategorien und der Gewichtung dieser.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Menschheit nicht daran erinnert wird, wie wenig Zeit verbleibt, das Klima-Ruder herumzureißen. Um genauer zu sein, verbleiben Stand 2019 nur noch 26 Jahre bis das Budget an Treibhausgasen verbraucht ist. Und selbst dann wäre nur ein 2°-Szenario einzuhalten, das bereits katastrophale Veränderungen für die Menschheit mit sich brächte.

Der Bau- und Immobiliensektor als Nadelöhr

Ganze 19% der weltweiten Treibhausgasemissionen gehen auf die Nutzung von Energie in Gebäuden zurück. In Deutschland haben diese laut Umweltbundesamt sogar einen bedeutenden Anteil von 30%. Der deutsche Markt bricht zugleich Jahr um Jahr Rekordwerte für Baugenehmigungen. Insbesondere die Metropolregionen des Landes erfahren eine voranschreitende Urbanisierung.

Weiterhin umfasst der Bau- und Immobiliensektor viele verschiedene Akteure und somit auch Interessen: Architekten, Bauunternehmer, Ingenieure, Investoren, Projektentwickler, Baustoffhersteller und letztlich den Endnutzer. Am Ende ist der Bau von Gebäuden vielen Regulierungen, Standards sowie rechtlichen Anforderungen unterworfen. Es ist dementsprechend eine Mammutaufgabe, Emissionen schnellstmöglich zu senken.

Den Markt weiterentwickeln

Neue Standards zu setzen, immer wieder über das gesetzlich Vorgeschriebene hinauszugehen, Gebäude allumfassend zu betrachten und die mit ihnen verbundenen hohen Emissionen zu senken, ist ein wesentliches Ziel vieler Bewertungssysteme.

Nachhaltigkeitszertifikate bzw. -siegel sind seit vielen Jahren über Wirtschaftssektoren hinweg ein vielseitig genutztes Mittel, um – dem lateinischen Ursprung des Wortes entsprechend – die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zu beglaubigen. Die Bewertungssysteme betrachten die Auswirkungen eines Produkts meist ganzheitlich von ersten Planungen bis hin zur Fertigstellung, weisen jedoch im Detail große Unterschiede auf.

Federführend für die weltweite Entwicklung und Verbreitung von Bewertungssystemen für Gebäude sind inzwischen über 100 national organisierte, transnational zusammenarbeitende Green bzw. Sustainable Building Councils. Als Nichtregierungs- und Mitgliedsorganisationen gegründet, verfolgen sie das Ziel, holistische Bewertungssystemen für die Bau- und Immobilienwirtschaft zu etablieren.

Das Detail ist entscheidend

Angepasst an klimatische und geographische Begebenheiten, entwickelten sich vielschichtige Anforderungen an Gebäude.

Die wohl bekanntesten Zertifizierungssysteme LEED (USA), BREEAM (UK), DGNB (Deutschland) und HQE (Frankreich) werden über Ländergrenzen hinweg genutzt. Auch in Japan (CASBEE) oder Australien (Green Star) gibt es eigene Systeme. Die verschiedenen Bewertungssysteme bauen dabei zum Teil aufeinander auf, werden fortgeführt, oder den lokalen Gegebenheiten angepasst.

Die Bewertungssysteme arbeiten dabei – aus zuvor genannten Gründen – nicht einheitlich. Indikatoren fließen zu wesentlich unterschiedlichen Anteilen in eine Gesamtbewertung ein und müssen im Detail betrachtet werden. Grundlegend unterscheiden sich

  • Herangehensweisen,
  • methodische und datentechnische Grundlagen sowie
  • angewandte Kriterien und Indikatoren.

Dementsprechend müssen Zertifizierungen und Ihre Bewertungssysteme von Beginn an mitgedacht werden. Die Ziele, welche mit dem neuen Gebäude erreicht werden sollen, bedingen die richtige Zertifikatsauswahl. Dabei kann es um Gesundheit, Integration in die Umwelt, Autarkie und weitere Punkte gehen. Die richtige Wahl zu treffen, wird so zu einer Grundsatzentscheidung für ein gesamtes Projekt.

Helfen uns Bewertungssysteme?

2017 waren es noch weniger als 1000 zertifizierte Gebäude in ganz Deutschland. Verschwindend gering bei einem Bestand von rund 19 Millionen Gebäuden (Stand 2011) mit Wohnraum. Zum einen sind die Bewertungssysteme noch recht jung am deutschen Markt. Zum anderen werden die Mehrwerte oft erst nach einiger Zeit „sichtbar“. Ein schwieriger Spagat in einem zurzeit hitzigen Immobilienmarkt.

Es ist am Ende jedoch kaum von der Hand zu weisen, dass sich immer wieder verbessernde Bewertungssysteme Faktoren sind, die die Bau- und Immobilienwirtschaft im Sinne des 2°-Ziels mit neuen Ideen voranbringen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich Bewertungssysteme weiterentwickeln und ob sie vermehrt genutzt werden. Wer sich einem Siegel gegenüber sieht, sollte auf jeden Fall die Lupe in die Hand nehmen und die Details beleuchten.

akzente Trendmonitor 2020: Umbruch findet statt

Je turbulenter die Zeiten, desto wichtiger ist es, auch einmal innezuhalten. Das machen wir zum Jahreswechsel und fragen uns: Was ist passiert, was haben wir beobachtet, was könnte daraus werden? Und so starten wir mit einem Trendmonitor in das neue Jahr. Eines wird beim Rückblick wie beim Ausblick klar: Umbruch findet statt!

Themenbarometer: Klimaschutz auf Rang Eins

Ein fester Bestandteil unseres jährlichen Trendmonitors ist das akzente-Themenbarometer, das Auskunft gibt, welche Themen im Kontext von Nachhaltigkeit bei Medien und Menschen besonders präsent waren.

Im Jahr 2019 hat kein Thema die Menschen so bewegt wie der immer spürbarer werdende Klimawandel und die Frage, wie er aufzuhalten ist. Das zeigt auch unser Themenbarometer deutlich: Klimaschutz kam unangefochten auf Rang Eins und verdrängte das grundsätzliche Thema Umweltschutz, das um fünf Plätze abrutschte. Das Thema Digitalisierung setzte seinen Aufwärtstrend fort und eroberte den zweiten Rang. Eng hängt damit auch das Thema Aus- und Weiterbildung zusammen, das auf den dritten Rang aufgestiegen ist. Der Fachkräftemangel stieg in diesem Zuge ebenfalls um neun Ränge und schloss ins vordere Drittel der 21 bewerteten Themen auf. Weitere soziale Themen verharren dagegen weiter im unteren Drittel.

Der Abstieg des Themas Lieferkette von Rang elf auf 18 hat uns angesichts der Diskussionen um den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie ein mögliches Lieferkettengesetz etwas erstaunt. Verblüfft waren wir auch über den Aufstieg von Korruption um immerhin fünf Plätze, den wir uns nicht so recht erklären können.

Als neues Thema haben wir Plastik aufgenommen, das aus dem Stand auf Rang sieben landete. Recycling rutschte zwei Plätze nach vorne auf Rang fünf. Nicht zuletzt durch Verbot von Plastikartikeln hat das Thema Kreislaufwirtschaft also neuen Schwung erhalten. Ebenfalls neu in der Themenliste ist Sustainable Finance – ein Thema, das in den kommenden Jahren sicher noch wichtiger werden wird. Um den beiden neuen Themen Platz zu machen, haben wir Gesundheit und Flüchtlinge aus der Liste genommen.

Die Methodik hinter dem Themenbarometer

Mit dem akzente-Themenbarometer erfassen wir seit 2014 anhand einer Medienresonanzanalyse jeweils zum Jahresende, welchen Stellenwert einzelne Themen im Kontext von Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung in der öffentlichen Diskussion hatten.

Wir messen dafür die quantitativen Nennungen der Themen – immer nur mit einem Bezug zu Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung – in deutschsprachigen Medien anhand eigendefinierter Operatoren. Für das Jahr 2019 haben wir dies mit einer Auswertung von Suchmaschinenanfragen ergänzt, um die Nutzerseite einzubeziehen. So decken wir mit unserer Analyse nicht nur das Angebot an Informationen ab, sondern auch das Interesse an Informationen über die Themen.

Die Themenrangliste ist damit ein Indikator für die öffentliche Aufmerksamkeit zu einzelnen Themen im Kontext von Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Die Priorisierung kann auf Erwartungen an Unternehmen hinweisen und damit die Diskussion darüber, was die Gesellschaft als wesentlich betrachtet, unterstützen.

Hinweise

Der akzente Trendmonitor Nachhaltigkeit ist sozusagen die erste Ausgabe unseres Politikmonitors (hier geht’s zur Newsletteranmeldung). Damit analysieren wir, welche Themen das vergangene Jahr dominierten, und zeigen die für CSR- und Nachhaltigkeitsexperten wichtigen Trends und Entwicklungen auf.

Für Rückfragen zum Themenbarometer wenden Sie sich bitte an Philipp Hofmann, akzente kommunikation und beratung GmbH, [email protected]

akzente wünscht frohe Weihnachten!

Wir wünschen allen Kunden, Partnern und Freunden ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr – traditionell mit einem Zitat, diesmal von Friedrich Hölderlin:

„Wir sind‘s, wir! Wir haben unsere Lust daran, uns in die Nacht des Unbekannten, in die Fremde irgendeiner andern Welt zu stürzen und wär es möglich, wir verließen der Sonne Gebiet und stürmten über des Irrsterns Grenzen hinaus.“

 

Mutige Politik gesucht

Herr  Müschen,  Sie  sind  ein  langjähriger  Wegbegleiter  des Klimaschutzes. Wie geht es Ihnen heute – sind Sie euphorisch oder desillusioniert?

Die Arbeit an der Energiewende und dem Klimaschutz zieht sich durch mein ganzes berufliches Leben. Ich war schon bei der ersten Klimakonferenz hier in Berlin 1995 dabei, bei der Angela Merkel als Umweltministerin den Vorsitz  hatte.  Damals  habe  ich  beim  Land  Berlin  das  Klimareferat geleitet. Später im Umweltbundesamt war natürlich das Klimaabkommen 2015 in Paris ein großer Durchbruch. Jetzt sehen wir allerdings, wie unheimlich zäh es ist, dieses Abkommen mit Leben zu erfüllen. Es sieht mitnichten so aus, dass es bei der versprochenen Begrenzung der Erderwärmung auf unter 1,5 Grad bleibt. Wir leben derzeit ganz klar auf Kosten unserer Kinder und Kindeskinder.

Das heißt, Sie blicken pessimistisch in die Zukunft?

Ich schwanke da seit Jahren zwischen der pessimistischen und zuversichtlichen Variante. Auf der einen Seite geht mir alles viel zu langsam – egal ob es um erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Kohleausstieg geht. Und auf der anderen Seite bin ich immer  wieder  überrascht,  dass  Technologien  sich  wesentlich  schneller  entwickeln,  als  wir uns das vor zehn oder zwanzig Jahren vorgestellt haben, so ist bei den erneuerbaren Energien eine rasante Entwicklung in Gang gekommen. Die Preise für Strom aus Wind- und Sonnenkraft sind heute konkurrenzfähig gegenüber den fossilen Energien — und gegenüber der Atomenergie sowieso.

Fridays for Future hat eine enorme Dynamik entfaltet. Wissenschaftler und auch Un-ternehmen haben sich angeschlossen. Welche Bedeutung sehen Sie in der Bewegung?

Fridays for Future ist unheimlich stark geworden und mobilisiert weiter viele, insbesondere junge Leute. Inzwischen sehen wir, dass es letztendlich ein Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Das Bewusstsein, dass wir dringend handeln müssen, ist bei vielen Menschen da – vor allem bei jenen, die besonders betroffen sein werden. Und auch mir wird angst und bange, wenn Wissenschaftler sagen, dass ein Sommer wie der letzte in zehn bis zwanzig Jahren ein kühler Sommer sein wird. Die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft haben diese Bewegung anfangs über-haupt nicht ernst genommen und manchmal sogar diskreditiert. Scientists for Future war die Antwort von über 26.000 Wissenschaftlern. Wir wollten klar machen, dass die Anliegen von Fridays for Future berechtigt und wissenschaftlich begründet sind.

Wo bestehen die größten Chancen zur Lösung dieser Krise beziehungsweise zur Einlösung der Klimaziele?

Ein wichtiger Punkt ist der Ausbau erneuerbarer Energien. Wir brauchen den massiven Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken. Ein zweiter Punkt, bei dem wir nachbessern müssen,  ist  ein  schneller  Ausstieg  aus  der  Kohle.  Der  Abschaltplan  müsste  für  alte  Kraftwerke 2030 beendet sein – und das sozialverträglich und ökonomisch machbar.

Ein weiterer Punkt: Die Energieeffizienz muss in allen Bereichen verstärkt werden – vor allem im Gebäudebereich und im Verkehrssektor.

Das Klimapaket der Bundesregierung wird von vielen Seiten als zu wenig ambitioniert kritisiert. Welcher Punkt müsste am dringlichsten nachgebessert werden?

Der  Einstiegspreis  für  CO2.  Nach  dem  bisherigen  Vorschlag  wird  es  ungefähr  zwei  Jahre dauern, bis dieser Mechanismus überhaupt bei der Deutschen Emissionshandelsstelle installiert ist – und dann mit einem Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2. Andere Länder sind schon heute wesentlich weiter: Schweden oder die Schweiz haben bereits CO2-Preise von rund 100 Euro pro Tonne. Das heißt, ein entscheidender Punkt wird sein, wesentlich schneller in Richtung 180 Euro je Tonne CO2 zu kommen. Damit würden wir annäherungsweise dem Verursacherprinzip gerecht werden.

Leider müssen wir von Seiten der Wissenschaft immer wieder feststellen, dass unsere  Argumente  von  der  Politik  gehört,  aber  nicht  umgesetzt  werden.  Man  ist  oft  nicht mutig genug, klar zu benennen, was für eine nachhaltige Entwicklung erforderlich ist  und  welche  Konsequenzen  daraus  heute  zu  tragen  sind.  Wir  brauchen  aber  eine  Bundesregierung, die das Klimathema zum Hauptthema macht und keine Angst hat vor Wählern oder Gelbwesten.

Woher  kommt  diese  Angst?  Hat  der  Klimaschutz  auch  das  Potenzial,  unsere  Gesellschaft zu spalten?

Von Spaltung würde ich an der Stelle nicht reden. Natürlich gibt es Konflikte und Auseinandersetzungen, weil es Gewinner und Verlierer dieser Entwicklung geben wird. Wenn Öl, Kohle und Gas teurer werden, dann werden bestimmte Wirtschaftsbereiche nicht mehr so schnell wachsen. Aber es wird andere Bereiche geben, die massiv wachsen werden bzw. könnten. Im Augenblick geht es zum Beispiel in den Braunkohleregionen um Arbeitsplätze von 8.000 Menschen. Auf der anderen Seite sind derzeit 50.000 Arbeitsplätze in Gefahr, weil der Ausbau der Windenergie massiv zurückgefahren worden ist. Es ist also auch immer eine Abwägung von verschiedenen Entwicklungen, die man  gesellschaftlich  diskutieren muss. Und  wir  müssen  positive  Beispiele  und  Bilder  besser kommunizieren. Es gibt beispielsweise im Bereich der Wasserstofftechnologie oder Recyclingstoffe-Architektur ausgezeichnete Entwicklungen. Das heißt also: Anstatt Ängste zu schüren, müssen wir Zuversicht stärken.

 

Das vollständige Interview und weitere Informationen zur Ernährungswende und nachhaltigkeitsrelevanten Entwicklungen in Berlin und Brüssel finden Sie im aktuellen Politikmonitor.

 

Titelbild: Thomas Richter, unsplash

Menschenrechte und Wirtschaft: Was zählt?

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschreibt die Bundesregierung ihre Erwartung an Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten wahrzunehmen. Der Stand der Umsetzung wird aktuell im Rahmen eines Monitorings bei den Unternehmen abgefragt. Wir sprachen dazu mit Irene Plank vom Referat Wirtschaft und Menschenrechte des Auswärtigen Amts.

 

Mit dem Monitoring erheben Sie erstmals repräsentative Daten zum Stand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der deutschen Wirtschaft. Welche Erwartungen haben Sie an Unternehmen hinsichtlich der Berichterstattung jenseits des Monitorings? 

Wir erwarten vor allem, dass jedes Unternehmen – egal ob 100.000 oder 20 Mitarbeiter – seine menschenrechtlichen Risiken kennt und mit ihnen angemessen umgeht. Wichtig ist also, dass Unternehmen einen Überblick darüber haben, was sie wo mit welchen Auswirkungen tun. Die Berichterstattung selbst steht dabei nicht so sehr im Vordergrund. Und für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Berichterstattung über das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz ausreichend geregelt. Eine Pflicht zur Berichterstattung konstituiert der Nationale Aktionsplan also nicht. Aber natürlich ist es begrüßenswert, wenn man diesbezüglich Transparenz schafft. Und wenn ein Unternehmen sich eh schon auf den Weg macht, menschenrechtliche Sorgfalt umzusetzen, dann ist das auch etwas, das man teilen sollte.

 

Kann Transparenz Unternehmen also auch helfen, voneinander zu lernen?

Ich halte es für sehr wichtig, dass Erfahrungen geteilt werden. Dabei kann und sollte Reporting helfen. Eine noch größere Rolle sehen wir aber auch bei den Branchenverbänden. Diese sind ideale Plattformen für einen geschützten Raum, um Wissen auszutauschen und Herausforderungen zu diskutieren. Und sie können spezifisch Hilfestellung leisten – zum Beispiel indem sie Branchenleitfäden veröffentlichen. Die BVE (Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie) hat das in vorbildlicher Weise gemacht und einen Leitfaden veröffentlicht. Beispielhaft ist auch der Leitfaden des Verbands der Chemischen Industrie VCI. Das wünschen wir uns von noch mehr Branchenverbänden, und die Bundesregierung unterstützt deswegen den Aufbau von Branchendialogen.

 

Gerade beim Mittelstand, der mit knappen Ressourcen haushalten muss, nehmen wir Unsicherheiten war, wie bei komplexen Lieferantenstrukturen Menschenrechtverletzungen ausgeschlossen werden können. Was würden Sie diesen Bedenken entgegnen?

Ja, die Problematik ist komplex. Aber wenn man sich damit beschäftigt, dann stellt man sehr schnell fest: Es ist kein Hexenwerk. Und es gibt viele Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel den NAP-Helpdesk. Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen nicht so richtig wissen, wie Sie das Thema anpacken sollen, kann ich nur empfehlen: Rufen Sie den NAP-Helpdesk an, dort kriegen Sie eine maßgeschneiderte Beratung. Das heißt, man sollte einfach mal anfangen. Und anfangen bedeutet in der Regel zu schauen, wo mögliche Risiken für Menschenrechtverletzungen liegen könnten.

 

Erwarten Sie von allen Unternehmen eine Risikoanalyse – also auch von jenen, die ausschließlich in Ländern wie Deutschland mit entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen tätig sind? 

Selbstverständlich. Es reicht nicht aus zu sagen: Wir agieren nur in Deutschland, wir haben eine deutsche Arbeitsgesetzgebung und damit kein Risiko. Jedes Unternehmen ist mittlerweile global so vernetzt, dass man pauschal keine menschenrechtlichen Risiken ausschließen kann. Und auch beim Punkt Risikoanalyse kann ich nur dazu aufrufen, einfach mal anzufangen. Auf der Seite des NAP-Helpdesk finden Sie zum Beispiel den Risk Checker. Da geben Sie einfach die Rahmendaten Ihrer Lieferkette ein und kriegen eine erste Einschätzung, wo Ihre Hauptrisiken liegen könnten. Auch das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) bietet unter anderem Schulungen an („Fit für den NAP“). Es gibt außerdem eine Vielzahl privater Anbieter.

 

Das vollständige Interview, weitere Informationen zum Thema Menschenrechte und nachhaltigkeitsrelevante Entwicklungen in Berlin und Brüssel finden Sie im aktuellen Politikmonitor.

 

Titelbild: Lidya Nada – Unsplash

Klimaschutz auf dem Teller

Die Ernährungsfrage beeinflusst die Zukunftsfähigkeit unseres Planeten maßgeblich. Die Land- und die Lebensmittelwirtschaft brauchen einen Richtungswechsel – für die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch für den Schutz von Klima und Umwelt.

Auch die Politik befasst sich mit den Fragen einer nachhaltigen Ernährung und möchte Verbraucher stärker dazu befähigen, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Wir sprachen dazu mit dem Bundestagsabgeordneten Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Wie kann die Politik zu einer gesünderen, umweltfreundlicheren und dennoch sicheren Ernährung beitragen?

Global gesehen stehen wir vor der Herausforderung, dass die Weltbevölkerung rasant wächst und die Lebensmittelproduktion in der Landwirtschaft zunehmend durch Wetterextreme beeinträchtigt wird. Um die Welternährung zu sichern, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Insbesondere ist es erforderlich, den Klimawandel zu bekämpfen, widerstandfähigere Kulturpflanzen zu züchten und weniger Lebensmittel zu verschwenden. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft ökologischer werden und ihren Beitrag leisten, den Artenschwund zu stoppen. Die Zunahme ernährungsbedingter Krankheiten stellt uns vor die Aufgabe, eine gesündere Ernährung in den Köpfen und Herzen der Menschen zu verankern. Ich bin überzeugt, dass mehr Wertschätzung für Lebensmittel ein wichtiger Teil der Lösung ist. Durch den bewussten Griff ins richtige Supermarktregal können die Verbraucherinnen und Verbraucher viel für ihre gesunde Ernährung, klimafreundliche Lebensmittel aus der Region und den Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft tun.

 

Systeme zur Kennzeichnung von Lebensmitteln werden intensiv diskutiert. Wie wirksam ist in Ihren Augen die Einführung verpflichtender Kennzeichnungen?

Die Lebensmittelkennzeichnung ist sehr wichtig, damit die Verbraucher informiert und bewusst Kaufentscheidungen treffen können. Derzeit ist bei dem Thema viel in Bewegung. Mit der Einführung eines staatlichen Tierwohllabels wollen wir erreichen, dass die Verbraucher beim Einkaufen einfach erkennen können, ob bei der Erzeugung höhere Tierwohl-Standards als die gesetzlichen umgesetzt wurden. Damit unterstützen wir den Kauf von Fleisch aus besserer Tierhaltung und eröffnen dem Landwirt einen Weg, höhere Standards auch vergütet zu bekommen.

Eine zweite Baustelle ist die erweiterte Nährwertkennzeichnung: Das Kleingedruckte auf der Rückseite von Lebensmittelverpackungen soll durch prägnante Nährwertangaben auf der Vorderseite ergänzt werden. Das soll dem Verbraucher eine schnelle und zuverlässige Orientierung bieten. Ziel ist es, eine gesunde Ernährung zu erleichtern – ohne Ernährungswissenschaften studieren zu müssen. Derzeit läuft eine Verbraucherumfrage, um zu ermitteln, wie das Label ausgestaltet werden sollte. Aufgrund des EU-Rechts kann die erweiterte Kennzeichnung nur freiwillig erfolgen. Es ist wichtig, dass die Wirtschaft mitmacht, damit möglichst alle Produkte die neue Kennzeichnung erhalten.

 

Ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Fleisch, Alkohol oder zuckerhaltigen Lebensmitteln eine Möglichkeit, um eine Verhaltensänderung der Bevölkerung zu bewirken?

Das glaube ich nicht. Höhere Steuern würden vor allem Menschen mit geringeren Einkommen treffen. Erfolgversprechender ist aus meiner Sicht, die Ernährungsbildung zu verstärken und die Menschen zu einer ausgewogenen Ernährung und viel Bewegung zu motivieren. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten zu reduzieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat gemeinsam mit Wissenschaftlern, Verbraucherverbänden und der Ernährungswirtschaft eine Reduktionsstrategie ausgearbeitet: Die Ernährungswirtschaft hat sich verpflichtet, konkrete Reduktionsziele bis 2025 umzusetzen. Für mich ist es ist faszinierend, dass bei manchen Speisen der Zuckeranteil um 20 Prozent reduziert werden kann und es trotzdem noch gut schmeckt.

 

Welche Herausforderungen bringen die ernährungspolitischen Veränderungen für die deutschen Landwirte mit sich?

Ich freue mich, dass ein Umdenken erkennbar ist: Immer mehr Verbraucher achten nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Herkunft und Qualität von Lebensmitteln. Gesund, saisonal, regional oder „Bio“ sind zu wichtigen Auswahlkriterien geworden. Die Landwirtschaft muss diese Chancen nutzen und deutlich machen: Unsere sicheren heimischen Lebensmittel werden nach hohen Umwelt-, Tierschutz- und Verbraucherstandards produziert und sind einen guten Preis wert.

Die Politik muss diesen Trend unterstützen. So sollte darüber nachgedacht werden, die Herkunfts- und Regionalkennzeichnung zu verbessern. Darüber hinaus ist die Politik gefordert, bei der Reform der EU-Agrarpolitik die Weichen richtig zu stellen: Damit wir unsere bäuerliche Landwirtschaft erhalten und den immensen Strukturwandel nicht noch weiter befeuern, brauchen besonders kleine und mittlere Betriebe eine ausreichende Förderung. Die Betriebe müssen in die Lage versetzt werden, neue gesellschaftliche Anforderungen erfüllen zu können, insbesondere beim Umwelt-, Klima- und Tierschutz.

 

Interviewpartner Alois Gerig, Foto: Laurence Chaperon
Interviewpartner Alois Gerig, Mitglied des Bundestags und Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, Foto: Laurence Chaperon

Das vollständige Interview und weitere Informationen zur Ernährungswende und nachhaltigkeitsrelevanten Entwicklungen in Berlin und Brüssel finden Sie im aktuellen Politikmonitor.

 

 

Titelbild: Sydney Rae – unsplash