Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ (4/4): Beschwerdeverfahren – jetzt anmelden

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, einen Mechanismus für Hinweise auf Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich und Lieferketten einrichten. Wenn die Kanäle zugänglich und die Beschwerden richtig verarbeitet werden, entsteht ein wertvolles Frühwarnsystem. Auch bei diesem Element der Sorgfaltspflicht haben Unternehmen viele Freiheiten: Sie können eigene Verfahren etablieren, sich an einem externen Verfahren beteiligen oder interne und externe Beschwerdeverfahren kombinieren. Welcher Weg angemessen ist, entscheidet die Risikolage.

In den drei vorangegangenen Teilen unserer Webtalk-Reihe (auf unserem YouTube-Kanal nachzusehen) haben wir uns bereits mit der Risikoanalyse, mit den Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie der Grundsatzerklärung zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht beschäftigt. Der letzte Teil am 2. März beschäftigt sich mit dem Beschwerdeverfahren.


Webtalk-Reihe „LkSG in der Praxis“ 4/4: Beschwerdeverfahren am 02. März 2023 von 10.00 bis 11.30 Uhr


Unsere Managerin Katharina Schmid gibt in einem Impulsvortrag Einblicke in die Anforderungen, Umsetzungsmöglichkeiten sowie in die Herausforderungen bis zur Implementierung eines Beschwerdemechanismus und darüber hinaus.

Anschließend diskutiert sie gemeinsam mit ausgewählten Expert:innen die Erwartungshaltung an Unternehmen und Erfahrungen aus der Praxis. Wir beantworten dabei Fragen wie:

  • Welche Anforderungen stellt das LkSG an das Beschwerdemanagement und die Verfahrensordnung?
  • Wann ist ein Beschwerdekanal, gerade für die Menschen in der tiefere Lieferkette, wirklich zugänglich?
  • Und wie messe ich die Wirksamkeit meines Verfahrens?

Die Expert:innen sind:

  • Berndt Hinzmann, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA Netzwerk e.V.
  • Dr. Detlev Böttcher, Schatzmeister und Mitglied im Beratungsteam für Whistleblower bei Whistleblower Netzwerk e.V.
  • Marvin Zimbelmann, Co-Host des Compliance-Podcasts „comp_lines“ mit langjähriger Expertise für CSR, Compliance und Risikomanagement in verschiedenen Unternehmen

Die Teilnahme ist kostenlos. Jetzt anmelden und mitdiskutieren! Wir freuen uns auf Sie.

Weitere Informationen zum LkSG gibt es in unseren Blogbeiträgen:
Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Auf einen Blick: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)