Nachhaltige Events im April 2022

Der Krieg in der Ukraine ist ein tiefer Einschnitt in das Leben vieler Menschen und für ganz Europa. Dass die aktuelle politische Situation auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben wird, ist längst klar. Doch wie die Herausforderung der Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, der wir schon so lange entgegenblicken, auch in Krisenzeiten gemeistert werden kann, scheint ungewiss. Informationsveranstaltungen, die unter anderem diesen Fragen auf den Grund gehen und erste Praxistipps für die Umsetzung und Integration einzelner Maßnahmen bieten, finden sich in unserer Eventauswahl für den April: 

Umweltbundesamt | Wie gelingt die Transformation unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität? Aufgaben für die neue Ampel-Regierung in Zeiten des Kriegs gegen die Ukraine | 05.04.2022

Welche Auswirkungen der Ukraine Krieg auf unsere Energiepolitik hat und wie eine Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft trotzdem möglich ist, wird auch in der Ampelkoalition diskutiert. Hierzu braucht es eine Beschleunigung des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen und des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowie klimaneutrale Prozesse und Geschäftsmodelle.

In der Podiumsdiskussion diskutieren politische Einflussträger wie Dr. Robert Habeck (MdB), Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, mit Vertreter:innen aus der Wirtschaft und dem Umwelt Bundesamt, Jan-Hendrik Goldbeck, geschäftsführender Gesellschafter der Goldbeck GmbH, Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender der Mercedes Benz Group AG, Martina Merz, Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp AG und Prof. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, wie sich diese wirtschaftliche Transformation gestalten lässt.

Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.


UN Global Compact | Menschenrechtliche Sorgfalt: Was bedeutet das für KMU? | 05.04.2022

Menschenrechtliche Sorgfalt gewinnt auch im Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Obwohl das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz viele KMUs bisher noch nicht betrifft, werden diese von dessen Inkrafttreten nicht unberührt bleiben.

In diesem Webinar werden praktische Tipps zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfalt sowie zur Auswirkung auf betroffene Unternehmen und deren Handelspartner:innen gegeben. Zudem erhalten Sie Hinweise und Handlungsempfehlungen, was eine sinnvolle und gelungene Integration ausmacht. All dies ist angelehnt an internationale Rahmenwerke wie die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Zehn Prinzipien des UN Global Compact.

Bei Interesse an einer Teilnahme erhalten Sie hier weitere Informationen.


Protect the Planet | Über Klimaneutralität hinausdenken | 26.04.2022

Innerhalb der Reihe „Nachhaltigkeit Sozial-ökologische Transformation“ spricht Prof. Dr. Karen Pittel vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen und ifo Zentrumsleiterin Energie, Klima und Ressourcen. Sie fordert langfristige Strategien für den vollständigen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger, zum Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, und die Vorbereitung auf die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre. In der Diskussion soll es darum gehen, was davon aktuell umgesetzt wird.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


DIE ZEIT | Die grüne Transformation – Wie gestalten wir den Wandel in Wirtschaft & Gesellschaft? | 27.04.2022

Im Rahmen des digitalen Thementags „Zeit für Klima“ der Wochenzeitung DIE ZEIT wird beleuchtet, wie neue Technologien und Digitalisierung für Klimaschutz wirksam eingesetzt werden können, wie sich dies finanzieren lässt und wie wichtig dabei ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen ist. Im Fokus: Die Klimaziele der Bundesregierung und die damit einhergehenden Maßnahmen. Es sprechen unter anderem Leonhard Birnbaum, Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE, Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW, Prof. Dr. Johan Rockström, Direktor des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung, oder Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft.

Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.


KliMa Wirtschaft | Bundesweites Klimaschutzmanagement für die Wirtschaft – erster Workshop: Klimaschutzziele | 28.04.2022

Der Weg zu einer klimafreundlicheren Wirtschaftsweise wird kein leichter sein… Doch das Projekt KliMa Wirtschaft, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unterstützt dabei mit Workshops in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut. In diesem ersten Teil einer dreiteiligen Workshopreihe geht es um die Etablierung von Klimaschutzzielen in Unternehmen. Die Analyse von Treibhausgasemissionen bildet hierfür die Grundlage. Erste Maßnahmen werden vorgestellt und erprobt und können daraufhin im eigenen Unternehmen umgesetzt werden.

Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.


Bild: Johannes Plenio | Unsplash

akzente Politikmonitor: Digitalisierung — Himmel oder Hölle?

Mit dem Politikmonitor Nachhaltigkeit berichten wir seit 2015 regelmäßig zu Themen, Veranstaltungen und regulatorischen Entwicklungen aus Brüssel und Berlin. Denn politische Diskussionen und Rahmenbedingungen bestimmen immer stärker, wie eine nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft ausgestaltet wird. Mit unserem Politikmonitor wollen wir Einblicke geben, Überblick schaffen und Ausblicke versuchen.

Wasserschutz ist wesentlich

Satellitenbilder lügen nicht. Erst zeigten Sentinel-2 und Landsat-8d, wie es um die Wälder in Deutschland steht (von 2018 bis 2021 ist die Waldfläche um etwa 501.000 Hektar und damit fünf Prozent zurückgegangen), jetzt verraten die Daten der Satellitenmission Grace, dass Deutschland zu den Regionen mit den höchsten Wasserverlusten weltweit gehört. Einmal der ganze Bodensee ging in den vergangenen 20 Jahren verloren, das sind jährlich
2,5 Kubikkilometer. Der Grundwasserspiegel sinkt, einen Wassermangel gibt es aber nicht. Noch nicht.

Wassermangel nimmt weltweit zu

Nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO liegt in zehn von 178 Staaten die jährliche Frischwasserentnahme über den sich erneuernden Wasserressourcen. Weltweit haben 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser, bis 2050 sollen es
5,7 Milliarden Menschen sein. Der Agrarsektor allein verbraucht weltweit rund 70 Prozent, in manchen Entwicklungsländern sogar 90 Prozent des Frischwassers, wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit schreibt. 20 Prozent der Wasserressourcen nutzt die Industrie.

Globaler Wasserstress trifft deutsche Unternehmen

Deutschland ist nach Angaben der Welthandelsorganisation die drittgrößte Importnation. Und 90 Prozent der deutschen Unternehmen haben laut WWF somit ein importiertes Wasserrisiko. Dazu gehören die Landwirtschaft, die Textil- und Bekleidungsindustrie, die Rohstoff- und Chemieindustrie. Wasserstress kann die Produktion oder die Versorgung mit Rohstoffen gefährden, die Energieerzeugung zum Erliegen bringen oder Lieferketten unterbrechen.

Wasserfußabdruck bestimmen

Unternehmen sollten sich jetzt mit den Risiken, die sich etwa aus Wasserknappheit oder Überflutungen ergeben, beschäftigen und ihre Produktionsweisen anpassen. Es gilt, den Wasserfußabdruck zu analysieren, inklusive relevanter Verbraucher und Zulieferer, – und sich dann mit neuen Technologien zur Nutzung von Brauchwasser, gutem Monitoring oder Leckerkennung auseinanderzusetzen. Auch wenn Wasser im Pariser Klimaschutzabkommen nicht explizit erwähnt wird, ist es wesentlicher Bestandteil fast aller Klimaschutz- und Anpassungsstrategien. SDG 6, also eines der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, soll die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und eine funktionierende Sanitärversorgung für alle gewährleisten. Das gilt es für Unternehmen – auch im wirtschaftlichen Interesse – zu erreichen.

„Wasser ist das neue Kohlendioxid“, schreibt Lisa Beauvilain in ihrem Beitrag auf Investor’s Corner, dem Blog von BNP Paribas Asset Management. Sie ist verantwortlich für Research und Analyse im Bereich Umwelt, Soziales und Governance. Bisher hätten etwa nur 15 Prozent der Energieversorger Wassersparmaßnahmen ergriffen, obwohl sie zu den größten Verbrauchern von Kühlwasser gehörten. Dabei sei es durchaus denkbar, dass in Zukunft Wasser ein größeres operatives und strategisches Portfoliorisiko darstelle als Treibhausgase.

Effizienz allein reicht nicht

Die Bundesregierung fördert seit 2021 mit dem Forschungsprogramm „Wasser: N“ die Entwicklung innovativer Technologien, Verfahren und Systemlösungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource. Dabei soll der Wasserkreislauf im Fokus stehen und das Schließen von Kreisläufen eine Schlüsselrolle spielen. Das ist auch wichtig, denn eine reine Bewässerungseffizienz ist nicht ausreichend, wie man zum Beispiel an den Anbauregionen im südlichen Spanien sehen kann. Der WWF hat dort zwar eine erhöhte Bewässerungseffizienz durch Tröpfchenbewässerung festgestellt. Doch das eingesparte Wasser dient nicht den Reserven, sondern wird häufig zur Ausweitung der Produktion genutzt. Die Umweltschutzstiftung selbst hat mit anderen Organisationen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft das Bündnis Alliance for Water Stewardship gegründet – und den Water Stewardship-Standard entwickelt.

Wasser ökonomisch bewerten

Wasser muss wirtschaftlich neu bewertet werden. Noch ist es zu billig zu haben. Was würde eine konventionell hergestellte Jeans kosten, würde man den virtuellen Wasserverbrauch, den Schaden durch die Pestizide auf den Baumwollplantagen, die Wasserverschmutzung durch die Chemikalien in den Färbereien, faire Löhne und die Schäden durch Dürren einpreisen? Klimaschutz und Emissionsminderungen gehen Hand in Hand mit einer reduzierten Wassernutzung. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Wirtschaft in das Thema investiert. Denn wie beim Klimaschutz werden die Kosten der Schäden die Kosten der Prävention voraussichtlich übertreffen.

Bild: Amritanshu Sikdar | Unsplash

Keine Reaktion? Wird bei CDP als mangelnde Transparenz gewertet

CDP – was war das nochmal?  

Zwischen all den Umweltstandards, Ratings und Zertifizierungen, die es aktuell gibt, verliert man leicht die Orientierung. Die Abkürzung CDP fällt dabei häufiger im Diskurs. Als die Non-Profit-Organisation im Jahr 2000 gegründet wurde, hieß sie Carbon Disclosure Project und befasste sich mit der Offenlegung von Daten zu Treibhausgasemissionen und Klimaschutzaktivitäten von Unternehmen. Im Laufe der Jahre wurde das Spektrum ausgeweitet – es werden nun auch Plattformen für Informationen zum Umgang mit den Themen Wasser und Waldbewirtschaftung („Forests“) bereitgestellt. Ebenso können jetzt auch Staaten, Städte und Regionen aus über 90 Ländern via CDP berichten. Diese Erweiterungen waren offensichtlich der Grund dafür, dass die Initiative sich umbenannt hat und jetzt nur noch CDP heißt. Im Oktober 2021 kündigte CDP an, zukünftig Berichtsplattformen zum Schutz der Ozeane, zum Erhalt der Biodiversität und zu weiteren Umweltthemen zu ergänzen.  

Die Grundidee von CDP besteht darin, Informationen insbesondere von Unternehmen so strukturiert bereitzustellen, dass Investoren damit gut arbeiten können. Nach Angaben von CDP nutzen inzwischen fast 600 institutionelle Investoren diese Informationen. Die über CDP verfügbar gemachten Daten werden außerdem vom Bloomberg Terminal, STOXX, S&P Global Trucost, FTSE/Russell, MSCI ESG verwendet.  

Die Offenlegungen nehmen zu

Die Berichterstattung an CDP ist freiwillig. CDP fordert allerdings Unternehmen zur Berichterstattung auf, wenn Investoren oder Kunden dieser Unternehmen eine entsprechende Anfrage an CDP stellen.   

2021 haben über 13.000 Unternehmen, die mehr als 64 Prozent der globalen Marktkapitalisierung ausmachen, über CDP Angaben zu ihrem Umgang mit Klimarisiken, zum Schutz der Ressource Wasser und zur Sicherung eines nachhaltigen Umgangs mit Wäldern offengelegt. Das entspricht einem Anstieg von 37 Prozent gegenüber 2020 (siehe Grafik). CDP begründet die Zunahme an Offenlegungen unter anderem mit der steigenden Nachfrage von institutionellen Investoren. 

Wie schneidet die deutsche Wirtschaft bei CDP Klima ab?  

Als im Dezember 2021 die neuen CDP-Bewertungen und Rankings veröffentlicht wurden, hat akzente die Berichterstattung deutscher Unternehmen in der Kategorie Klima genauer unter die Lupe genommen.  

Quelle: eigene Darstellung. Daten CDP, Responses 2021 

Man könnte erwarten, dass die 294 deutschen Unternehmen*, die aktuell in der Klima-Datenbank von CDP enthalten sind, zumindest einige Transparenzanforderungen gut erfüllen. Aber 33 Prozent der Unternehmen, die 2021 von CDP angefragt wurden, haben darauf nicht reagiert, nur 3 Prozent haben geantwortet und abgesagt. Und tatsächlich: Mit einer Nichtbeantwortung ist das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr werden diese Unternehmen weiterhin bei CDP geführt und mit einem F, der niedrigsten Kategorie von CDP bewertet. Denn CDP bewertet die Transparenz und die beschriebenen Aktivitäten der Unternehmen mit einem Rating von A bis F. Während ein A das Level „Leadership“ abbildet und führende Unternehmen auszeichnet, ist F die schlechteste Bewertung. Die fehlende Antwort wird von CDP also direkt in mangelnde Transparenz übersetzt. 

Von den Unternehmen, deren Bewertung für das Jahr 2021 veröffentlicht ist, wurde der Score B (Management Level) am häufigsten vergeben – für 58 Unternehmen (19 Prozent). Mit der Bewertung A (Leadership Level) wurden insgesamt 13 Unternehmen (4 Prozent) ausgezeichnet, während 20 Unternehmen (7 Prozent) Score C und 10 Unternehmen (3 Prozent) Score D erhielten. 

Unternehmen die zum ersten Mal an CDP berichten, können im ersten Jahr darum bitten, dass der Score nicht veröffentlicht wird. In diesen Fällen wird „n.a.“ (not available) ausgewiesen. Das war 2021 bei immerhin 25 Prozent der Unternehmen der Fall. Nun kann man also gespannt sein, wie sich das auf die Zusammensetzung der „Benotung“ auswirkt, wenn die Scores dieser neuen Unternehmen 2022 mit einfließen.  

Daumen hoch: DAX 30 und DAX 40 Unternehmen berichten überwiegend  

Der bisherige DAX 30 wurde 2021 um zehn Unternehmen erweitert und wird jetzt als DAX 40 geführt. Wir wollten im Zuge unserer Analyse herausfinden, wie diese Börsenschwergewichte an CDP berichten und wie „Neuen“ im Vergleich zu den bisherigen Unternehmen abschneiden. 

Die ursprünglichen DAX-30-Unternehmen haben alle an die CDP-Datenbank zu CDP-Klima berichtet, 24 haben diese Informationen für die Öffentlichkeit freigeschaltet.   

Auch im neuen DAX-40 überwiegt die Transparenz:  38 Unternehmen haben 2021 an CDP die verlangten Angaben zum Thema Klima berichtet. Bei zwei Unternehmen erfolgte diese Berichterstattung über eine Konzernmutter im Ausland und sieben gewähren nur ihren Investoren Einblick. 29 der DAX-40 Unternehmen (72 Prozent) haben ihre Angaben für die Öffentlichkeit und interessierte Fachleute freischalten lassen. Zwei Unternehmen im DAX-40 haben 2021 nicht an CDP berichtet.  

Aufbruch ist die beste Strategie 

Es wird für viele europäische Unternehmen nicht mehr lange möglich sein, nicht über Treibhausemissionen und das Management von klimabezogenen Risiken zu berichten. Denn nach den Plänen der EU-Kommission soll noch dieses Jahr die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet werden.  

Gemäß des bereits vorliegenden Entwurfs für die CSRD sollen Unternehmen ab einer Beschäftigtenzahl von 250 Mitarbeitern zukünftig im Lagebericht eine Berichterstattung zu Nachhaltigkeit ergänzen. Die Berichtsanforderungen werden in Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) definiert. Diese Standards werden derzeit von europäischen Fachleuten entworfen. Nach Abnahme durch die Kommission sollen diese Standards durch sogenannte delegierte Verordnungen rechtsverbindlich werden. Einer dieser Standards wird Anforderungen zu klimabezogener Berichterstattung enthalten, die sich in relevantem Umfang mit den Berichtsanforderungen an CDP überschneiden.   

Vorbereitet sein für das, was kommt

Wenn ein Unternehmen von CDP angefragt wird, empfiehlt es sich, die Gelegenheit zu nutzen: Man zeigt bei CDP, dass man sich mit dem Thema befasst und zugleich bereitet man sich auf die neuen Vorschriften vor. Für Unternehmen, die noch nicht auf dem Radar von CDP sind, besteht die Möglichkeit, auf die finale Fassung des ESRS zu Klima zu warten – oder sich mit der für das Frühjahr 2022 geplanten Konsultationsfassung auseinanderzusetzen.   

Mitarbeit an diesem Artikel: Lea Mahlke 

Foto: Claudio Schwarz | unsplash 

W&V GREEN MARKETING DAY 2022 mit akzente – JETZT ANMELDEN!

Am 23. und 24. März findet der erste Green Marketing Day dieses Jahres als digitales Event statt – und bietet den Teilnehmer:innen zwei Tage Programm zu dem Thema, wie man mit seiner Marke im Kampf gegen den Klimawandel den Unterschied macht. Das Motto? „Nachhaltig. Glaubwürdig. Geliebt“. 

akzente mit Vortrag zu glaubwürdiger Nachhaltigkeitskommunikation vertreten 

Auch dieses Jahr treffen Teilnehmer:innen des Green Marketing Day auf Referent:innen, die unter anderem darüber erzählen, wie sie die ökologische Transformation umsetzen und mit welcher Kommunikationsstrategie sie diesen Prozess begleiten 

Auch akzente-Senior Beraterin Verena Lorenz ist dabei. „Wie geht gute Nachhaltigkeitskommunikation? Spoiler: Sie braucht Tiefe“ – unter diesem Titel gibt sie Einblicke, wie man als Unternehmen Nachhaltigkeit bewirbt und sich positioniert – ohne sich dabei angreifbar zu machen. Denn Konsument:innen sind heute kritischer und informierter denn je. Sie wollen echte Veränderung sehen. Nur Unternehmen, die das einlösen und glaubwürdig kommunizieren, können damit punkten. 

Ein Weiter so“ ist keine Option mehr 

Damit Unternehmen die Transformation zu einer „Green Lovebrand“ meistern können und Nachhaltigkeit im Unternehmen etablieren können, unterstützt der Green Marketing Day mit Best Practices, Impulsvorträgen und interessanten Keynotes. 2022 geht es unter anderem um Haltung, echte Herausforderungen oder die Macht von Brand Activism. 

Insights geben dabei 2022 neben akzente-Expertin Verena Lorenz Speaker:innen von Marken wie Hessnatur, The Nu Company, Fritz-Kola, OYESS, Ben & Jerry’s und vielen mehr. Stephan Grabmeier vom Zukunftsinstitut hält am ersten Tag die Keynote. Titel: „Green Transitions – wie Marketing vom Problem zur Lösung wird“.   

Das vollständige Programm und mehr Informationen finden Sie hier. 

Webtalk: Nachhaltigkeits- kommunikation 2.0 – Jetzt anmelden!

Nachhaltigkeit ist bedeutender denn je. Dazu sollen und wollen Unternehmen kommunizieren, doch was gibt es zu beachten, welche Themen sind wichtig? Wo liegen die Grenzen zu Greenwashing? Lisa Reichensperger, Creative Director bei akzente, gibt mit 5 Thesen guter Nachhaltigkeitskommunikation eine Orientierungshilfe, wie Unternehmen glaubhaft und erfolgreich zu nachhaltigen Themen kommunizieren können. Einblicke, Tipps und Stolpersteine aus unternehmerischer Perspektive gibt es von Sybilla Merian, Nachhaltigkeitsmanagerin & Leitung Marketing bei Interseroh, und Alexander Baunach, Corporate Strategy & Sustainability bei der KfW Bankengruppe. 

Der akzente Webtalk gibt Antworten und Raum für Diskussion!

Am 07. April 2022 laden wir von 10.00 bis 11.00 Uhr zu einem Webtalk mit Impulsvortrag und anschließender Paneldiskussion mit 2 Expert:innen aus der Praxis. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Sie!

Hier anmelden und mitdiskutieren!


Nachhaltigkeitskommunikation 2.0: fundiert, bunt, ehrlich – Webtalk zu guter Nachhaltigkeitskommunikation mit Expert:innenpanel


Impulsvortrag

5 Thesen zu gelungener Nachhaltigkeitskommunikation 

von Lisa Reichensperger, Creative Director (akzente)


Expert:innen-Panel & anschließendem Q&A mit

  • Alexander Baunach, Digital Transformation Manager & Corporate Strategy & Sustainability (KfW) 
  • Sybilla Merian, Nachhaltigkeitsmanagerin & Leitung Marketing (Interseroh) 

Moderation: Lisa Reichensperger


Der Webtalk wird organisiert und durchgeführt von akzente beratung und kommunikation GmbH. Die Teilnahme ist kostenlos.

EU-Richtlinienvorschlag zur unternehmerischen Sorgfalt – Revolution oder Evolution?

  • Um was geht es? Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den lange erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen („Directive on corporate sustainability due diligence“, im Weiteren „Richtlinienvorschlag“) veröffentlicht.
  • Ziel des Richtlinienvorschlags der EU? Europäische Unternehmen dazu zu verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferkette zu achten.  
  • Wichtige Unterschiede zum deutschen Pendant? Ein erweiterter Anwendungsbereich, der tiefere Blick in die Lieferkette, die verstärkte Einbeziehung von Umweltaspekten, die darin angedachte zivilrechtliche Haftung und umfassendere Pflichten der Geschäftsleitung.
Langes Ringen um den Richtlinienvorschlag  

Der Entwurf der Kommission hat einen langen Weg hinter sich. Beginnend mit einer Resolution im März 2021 hatte das EU-Parlament die EU-Kommission mit großer Mehrheit dazu aufgefordert, einen Legislativvorschlag zu machen – zur verbindlichen unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette. Der kam auch, wurde aber zwei Mal abgelehnt. Der kommissionsinterne Ausschuss für Regulierungskontrolle, das sogenannte Regulatory Scrutiny Board, bemängelte die Folgenabschätzung der zuständigen Kommissionsdienststellen als zu vage, die Handlungsoptionen seien zu limitiert, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt. Aktivist:innen und NGOs befürchteten eine „Verwässerung“ der ursprünglichen Resolution des Parlaments zugunsten der Wirtschaft. Die und ihre nahen Verbände hingegen warnten, nicht Unmögliches zu fordern. So wurde dem bis dahin verantwortlichen EU-Justizkommissar Didier Reynders, der Binnenmarktkommissar Thierry Breton an die Seite gestellt, um die Praktikabilität der Vorschläge zu evaluieren. Das sorgte für Furore – immerhin gilt Breton als wirtschaftsfreundlich. Am 23. Februar 2022 war es nun aber so weit: Der erste Entwurf für eine Richtlinie („Directive on corporate sustainability due diligence“) wurde vorgestellt. Und er geht weiter als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

EU-Richtlinienvorschlag vs. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Mit ihrem Richtlinienvorschlag will die EU-Kommission einen Flickenteppich verschiedener Regeln in ihren Mitgliedstaaten verhindern – ein Flicken wie etwa das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das im Juli 2021 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Auch das deutsche Gesetz will Menschrechts- und Umweltstandards in unternehmerischen Geschäftspraktiken etablieren. Doch monierte beispielsweise EU-Justizkommissar Didier Reynders am LkSG, dass es den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an vielen Stellen nicht in ausreichendem Maße gerecht werden würde. So überrascht es wenig, dass der Richtlinienvorschlag der EU über die Anforderungen des LkSGs hinausgeht.  

Die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum LkSG:

1. Weitaus mehr Unternehmen betroffen 

Die Zahl der im Richtlinienvorschlag betroffenen Unternehmen ist im Vergleich zu der vom Europäischen Parlament 2021 diskutierten Resolution erheblich reduziert – verglichen mit dem LkSG (rund 5.700 Unternehmen) ist sie dennoch deutlich ausgeweitet. Laut Kommission betrifft der Richtlinienvorschlag etwa 13.000 Unternehmen in der EU und 4.000 Unternehmen aus Drittländern.

  • Die EU-Richtlinie soll für europäische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Mio. Euro gelten.
  • Nicht-EU-Unternehmen sind betroffen, wenn sie einen Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro auf dem EU-Markt erzielen.
  • Zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes sollen EU-Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 40 Mio. Euro betroffen sein – wenn sie mindestens 50 Prozent dieses Umsatzes in einem als risikoreich definierten Sektor erwirtschaften – also etwa in der Landwirtschaft, Textilindustrie oder im Mineraliensektor.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 40 Mio. Euro Umsatz auf dem EU-Markt erzielen sowie mindestens 50 Prozent ihres weltweiten Umsatzes in einem der als risikoreich definierten Sektoren erwirtschaften, sind auch zwei Jahre nach Gesetzeseinführung betroffen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie, können aber kaskadierend betroffen sein.

Das LkSG hingegen gilt ab 2023 für Unternehmen, die mindestens 3.000 Mitarbeitende und ihren Sitz in Deutschland haben und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

2. Erweiterter Blick auf indirekte Zulieferer  

Die Kommission will die europäischen Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette daraufhin zu kontrollieren, ob ihre Zulieferer gegen Umwelt- und Menschenrechte verstoßen.  

  • Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf alle „etablierten“ direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen des Unternehmens.  
  • Ob es sich um eine „etablierte“ Beziehung handelt, bestimmt Intensität oder Dauer. Die Art der Geschäftsbeziehungen, die als „etabliert“ eingestuft werden, ist mindestens jährlich neu zu bewerten. 

Im LkSG umfassen die Sorgfaltspflichten ebenfalls das Handeln im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber direkten und indirekten Zulieferern. Die Anforderungen an die Unternehmen sind jedoch abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Das bedeutet etwa, dass die Sorgfaltspflichten bei indirekten Zulieferern nur anlassbezogen gelten – und nur, wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt.

3. Umweltaspekte verstärkt einbezogen 

Im Richtlinienvorschlag werden nachteilige Umweltauswirkungen, die im Widerspruch zu wichtigen internationalen Umweltkonventionen sowie gegen ausdrücklich definierte Standards stehen, verstärkt einbezogen.  

  • Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Millionen Euro müssen einen Plan verabschieden, der darlegt, ob Klimarisiken vorhanden sind und sicherstellt, dass Geschäftsmodell und Strategie mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf das im Pariser Abkommen festgelegte 1,5 °C-Ziel vereinbar sind.  
  • In den Fällen, in denen der Klimawandel als Risiko eingestuft wird, sollen Emissionsreduktionsziele in die Pläne aufgenommen werden.  

Im LkSG hingegen sind Umweltbelange nur relevant, wenn sie zu negativen Auswirkungen auf Menschenrechte führen.

4. Ähnlicher Sorgfaltspflichtenprozess 

Die vorgeschlagene Richtlinie stellt Anforderungen an die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht, die dem deutschen LkSG sehr ähnlich sind. 

  • Gemeinsame Bausteine sind die Grundsatzerklärung, die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Dokumentationspflichten.  
  • Das Monitoring der Wirksamkeit der eigenen Tätigkeiten und Maßnahmen (Artikel 10) ist im EU-Richtlinienvorschlag expliziter hervorgehoben.  
  • Das LkSG ist ausführlicher im geforderten Risikomanagement.  
  • Es handelt sich bei beiden Vorschriften nicht um einen einmaligen Prozess, sondern um einen sich wiederholenden Kreislauf verschiedener Verfahrensschritte, die aufeinander aufbauen und sich aufeinander beziehen.  

5. Stärkere Verantwortung der Geschäftsleitung 

Der Richtlinienvorschlag enthält, wenn auch im Vergleich zur ursprünglichen Resolution des Parlaments abgeschwächt, Geschäftsleitungspflichten der betroffenen Unternehmen.  

  • Es gilt im besten Interesse des Unternehmens zu handeln – und bei Entscheidungen Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen.  
  • Die ursprünglich angedachte Stärkung der Nachhaltigkeitskompetenz im Vorstand ist im Richtlinienvorschlag nicht mehr vorgesehen.  
  • Dennoch fordert die Kommission Unternehmensleiter:innen mit ihrem Richtlinienvorschlag dazu auf, Sorgfaltspflichten für Menschenrechte, den Klimawandel und andere Umweltauswirkungen einzubeziehen. 

Der Richtlinienvorschlag der EU könnte es also im Gegensatz zum deutschen Gesetz schaffen, Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie zu stärken.

6. Jetzt auch mit zivilrechtlicher Haftung

Obwohl der Vorschlag hinter der Resolution des EU-Parlaments aus dem März vergangenen Jahres zurückbleibt, ist die Haftung deutlich umfassender als im deutschen LkSG:

  • Von den Mitgliedstaaten benannte nationalen Aufsichtsbehörden sollen über Ermittlungsbefugnisse und eine potenzielle zivilrechtliche Haftung verfügen – und wären befugt, die Einhaltung der vorgeschlagenen Richtlinie auf eigene Initiative oder wegen begründeter Bedenken zu prüfen. Im Falle eines Verstoßes gegen die – zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen – nationalen Vorschriften, müssten sie dem betreffenden Unternehmen eine Frist zur Ergreifung von Abhilfemaßnahmen einräumen. Bei Nichteinhaltung können sie auf dem Umsatz beruhende Geldbußen verhängen. Die behördlichen Sanktionen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und die Bemühungen des Unternehmens um Einhaltung der Vorschriften berücksichtigen. 
  • Neben den nationalen erlassenen Vorschriften sieht der Richtlinienvorschlag keine zusätzliche Durchsetzungsregelung für den Fall vor, dass die Geschäftsführer:innen ihren Verpflichtungen aus dem Entwurf nicht nachkommen. 
  • Der Richtlinienvorschlag sieht eine zivilrechtliche Haftungsregelung vor, die es Opfern ermöglicht, Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden auf Schadenersatz zu verklagen – für Schäden, die durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen hätten vermieden werden können. So sollen potenzielle schädliche Auswirkungen verhindert oder tatsächliche schädliche Auswirkungen beendet werden. 
  • Die Beweislast bleibt jedoch bei den Rechteinhaber:innen bzw. überlässt eine Beweislastregelung den Mitgliedsstaaten.  

Beim LkSG besteht ausdrücklich keine zivilrechtliche Haftung – einer der großen Kritikpunkte. Das deutsche Gesetz sieht Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Ebenso kann es zu einem Ausschluss bei öffentlichen Ausschreibungen von bis zu drei Jahren kommen.  

Was lange währt, wird endlich gut?  

Sollten die EU-Staaten und das Europaparlament dem Richtlinienvorschlag zustimmen, wäre Deutschland verpflichtet, das nationale Recht an EU-Recht anzupassen – und müsste damit nachbessern.  

Der Entwurf wird nun in mehreren Lesungen von Parlament und Rat diskutiert und überarbeitet. Nach Verabschiedung haben die Länder zwei Jahre Zeit, um die Regelung in nationales Gesetz zu überführen. Kleinere Unternehmen, die in Hochrisikosektoren tätig sind, hätten eine weitere zweijährige Übergangsfrist. 

Fazit: Bei dem Richtlinienvorschlag handelt es sich eher um eine Evolution als um die im März 2021 angedachte Revolution der Resolution.


Bild: Christian Lue | Unsplash

Nachhaltige Events im März 2022

Divers, zirkulär, praxisorientiert – diesen März wird die ganze Bandbreite der Nachhaltigkeitsdiskussionen bespielt. Ob Gender Equality, CSR-Reporting, Kreislaufwirtschaft oder Klimaschutz – die zahlreichen Webinare diesen Monat zielen auf eine praktische Umsetzung im Unternehmenskontext. Wir haben eine Auswahl von Events für Sie zusammengestellt: 

UN Global Compact | Diversity Barcamp: Chancen und Lösungsansätze für Unternehmen | 03.03.2022 

Diversity Management – von der strategischen Betrachtung zur praktischen Umsetzung: Diversität und Chancengleichheit sind für jedes verantwortungsvolle Unternehmen ein Muss. Die Veranstaltung bietet, neben zwei interessanten Keynotes, Einblicke in die Umsetzungspraxis und Erfahrungen von Diversity-Verantwortlichen aus verschiedenen Unternehmen. Zudem ermöglichen interaktive Sessions den Informationsaustausch und Feedback zu relevanten Themen.  

Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.


The Economist | Sustainability Week | 21.03. – 24.03.2022 

Die letzten November in Glasgow veranstaltete COP26 klingt noch nach – und die 7. Sustainability Week schließt an mit der Frage: „Wie können Unternehmen den ambitionierten Klimazielen und zugehörigen Rahmenwerken gerecht werden?“ Die Transition zu klimaneutralen Lebens- und Wirtschaftsweisen ist beschlossen, doch der Umsetzungspfad scheint unklar. Im Austausch mit Akteur:innen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft möchte die Sustainability Week Optionen des nachhaltigen Wandels herausarbeiten. 

Bei Interesse finden Sie hier die kostenfreie Anmeldung und weitere Veranstaltungsinformationen.


UN Global Compact | Webinarreihe: Wie können Unternehmen ein Compliance-Programm implementieren? Webinar I – Verpflichten| 22.03.2022 

Integrität und ethisches Handeln sind Werte auf die sich auch Unternehmen gerne stützen und die sie in ihrer Arbeit verankert wissen wollen. Um das zu gewährleisten, sind systematische Ansätze notwendig – wie im Fall der Korruptionsprävention. Dabei hilft ein guter Compliance-Mechanismus, mögliche Korruptionsrisiken zu erkennen und diesen vorzubeugen. Das Webinarangebot des UN Global Compact richtet sich insbesondere an KMUs, die einen solchen Mechanismus implementieren wollen. 

Der erste Part der kostenlosen sechsteiligen Webinarreihe befasst sich mit dem Aspekt Verpflichtung. 

Zum vollständigen Programm und Anmeldeformular gelangen Sie hier. 


Rat für Nachhaltige Entwicklung | REIHE N – Zirkuläres Wirtschaften | 23.03.2022 

Spätestens seit der Annahme des EU Circular Economy Action Plan steht das Thema Kreislaufwirtschaft EU-weit auf der politischen und wirtschaftlichen Agenda. Die Frage der Ausgestaltung liegt nun bei Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und wird unterstützt durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung, der im Dialog die Verankerung zirkulären Denkens fördern möchte. Dabei werden konkrete Konzepte zirkulären Wirtschaftens diskutiert.

Die Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung finden Sie hier.


UN Global Compact | Target Gender Equality Live | 15.03.2022 

Die Last globaler Krisen betrifft verstärkt strukturell benachteiligte und vulnerable Gruppen weltweit – beispielsweise Frauen. Die Gleichstellung der Geschlechter birgt ein unausgeschöpftes Potenzial, Menschen und damit Gesellschaften sowie Unternehmen zu befähigen, besser auf Krisen zu reagieren, sowohl durch höhere Resilienz als auch Kapazitäten zur Anpassung. Das mehrstündige Target Gender Equality Event beleuchtet die Themen Gleichstellung und soziale Aspekte mit internationaler Perspektive und auf unterschiedliche Sektoren bezogen 

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung sind hier abrufbar.


KliMaWirtschaft | Einstieg ins Klimamanagement – vom Carbon Footprint zur Klimastrategie | 24.03.2022

Klimaziel, Klimaschutzstrategie, Erfassung von Treibhausgasemissionen – Unternehmen widmen sich zunehmend den komplexen Themen des Klimaschutzes. Was gilt es dabei zu beachten?  Das Webinar des Projektes „KliMaWirtschaft“ zeichnet die Grundlagen eines strategischen Klimamanagements nach, mit Fokus auf den Mittelstand. 

Weitere Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung befinden sich hier.


IÖW, future e.V. | Next Generation CSR-Reporting: Sind deutsche Unternehmen gewappnet? | 31.03.2022 

Nicht nur das Vorhandensein, sondern auch die Qualität eines Nachhaltigkeitsberichts im Unternehmen ist entscheidend. Die Anforderungen an die CSR-Berichterstattung steigen stetig und kommende Rahmenwerke wie die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lassen Berichterstattende aufhorchen. Das IÖW und future e.V. bereiten die kommenden Trends in ihrem Webinar Next Generation CSR-Reporting auf. 

Bei Interesse können Sie sich hier anmelden.


Foto: Kyle Hinkson | Unsplash