GRI Standards: Reporting und Steuerung fallen zusammen

Über 10.000 Unternehmen weltweit verwenden bereits die GRI Standards bei ihrer Berichterstattung. Mit der Überarbeitung zielt die GRI darauf ab, diesen Kreis auszuweiten, indem sie auf größere Klarheit bei zentralen Konzepten, Grundsätzen und geforderten Angaben und eine größere Anschlussfähigkeit an bestehende oder kommende Regulierungen abzielt. Wie bei der GRI üblich, wurden im Zuge der Überarbeitung eine breite Gruppe unterschiedlichster Stakeholder einbezogen, um vorgeschlagene Änderungen zu testen. Auch akzente beteiligte sich aktiv daran.

Der Wesentlichkeitsprozess als Steuerungstool

Seit den G4-Standards hat die GRI eine Abkehr vom Prinzip „Vollständigkeit“ hin zum Prinzip der „Wesentlichkeit“ als zentralen Dreh- und Angelpunkt des Reportings vollzogen. Aufgrund verschiedener Unklarheiten in den Standards, die unterschiedlich interpretiert wurden, hatte sich in der Praxis ein reger Wildwuchs in Form und Stringenz bei deren Durchführung und Anwendung etabliert.

Mit der Überarbeitung der Standards definiert die GRI nun nicht nur mit größerer Klarheit die grundlegenden Prinzipien und Vorgehensweisen bei der Wesentlichkeitsanalyse, sondern zielt damit weit über die bisherige Reportingpraxis hinaus. Anstatt eines einmaligen Prozesses zu Beginn der Berichtsphase wird ein kontinuierliches System zur Erfassung und Bewertung der unternehmensspezifischen positiven wie negativen Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung propagiert. Unternehmen sollen dabei im ersten Schritt mögliche wie tatsächliche Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette erfassen – seien sie direkt durch das Unternehmen oder auch indirekt, z.B. in Form von Geschäftsbeziehungen, verursacht. Eine anschließende Bewertung der Auswirkungen nach Stärke und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert diese und bildet die Basis für die Aufnahme einzelner Themen in den Bericht.

Damit greift die GRI nicht zufällig die klassische Bewertungsmethodik des Chancen- und Risikomanagements auf, sondern versucht eine Brücke zur finanziellen Berichterstattung zu bauen. Ökologische und soziale Effekte, die durch Produkte, Produktions- oder Beschaffungsprozesse entstehen können, sind schließlich nicht nur für die Adressaten eines Nachhaltigkeitsberichts von Interesse, sondern wesentlich für den zukünftigen Erfolg von Unternehmen.

Anschluss an europäische Berichtspflicht

Die Entwicklung der für Mitte 2022 angekündigten Kernstandards im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU setzt auf bereits bestehende etablierte Berichtsstandards auf. Die GRI wird hier als Partner genannt, der sich in engem Austausch mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) befindet, die für die Entwicklung der Standards zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verantwortlich ist. Es verwundert deswegen nicht, dass die Überarbeitung der GRI Standards explizit unter dem Licht stand, auf neue regulatorische Anforderungen zu reagieren – darunter die CSRD und die Pläne der International Financial Reporting Standards Foundation zur Einrichtung eines International Sustainability Standards Board, das die IFRS Foundation neben dem International Accounting Standards Board beaufsichtigen würde.

Verstärkter Fokus auf Menschenrechte

Ein weiterer wichtiger Punkt der Überarbeitung war, das Thema Menschenrechte und diesbezügliche Vorsorgemaßnahmen substanziell sowohl in die verpflichtenden Standardangaben als auch in die Beschreibung von Managementansätzen einzubringen. Die überarbeiteten Standards stehen dabei im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den OECD-Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln, den Internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und den Global Governance Principles des International Corporate Governance Network.

„Wir haben auch die Angaben zur Unternehmensführung in den universellen Standards gestärkt, da wir wissen, dass dies einer der Hauptinteressensbereiche für Investoren ist.“

Judy Kuszewski, Vorsitzende des Global Sustainability Standard’s Board der GRI

Zentrale Änderungen im Überblick

Neuer modularer Aufbau

  • GRI 1: Generelle Anforderungen und Prinzipien für die Berichterstattung nach GRI
  • GRI 2: Verpflichtend zu berichtende Standardangaben. Hier wurden größtenteils Angaben aus der 102-Serie übernommen, neu kategorisiert und insbesondere mit Blick auf Menschenrechts- und Governance-Angaben geschärft
  • GRI 3: Anforderungen und verpflichtende Angaben zur Wesentlichkeitsanalyse
  • Sector Standards: Branchenspezifische Themen und Angaben, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigen sind und potenzielle Berichtsthemen darstellen. Bislang existiert nur ein Sector-Standard zu „Oil and Gas“, Standards für Kohle, Bergbau, Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei sind allerdings bereits in der Entwicklung. Insgesamt sollen Standards für 40 Sektoren entwickelt werden
  • Topic Standards: unverändert. Themenspezifische Angaben, die in Abhängigkeit von der Wesentlichkeitsanalyse berichtet werden müssen

Berichtsoptionen

  • „In Accordance“: Anwendung von GRI 1-3 und Berichterstattung zu wesentlichen Themen der Sector- und Topic-Standards. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Core und Comprehensive mehr – es müssen alle Standardangaben (GRI 2) berichtet werden und zu wesentlichen Themen müssen alle Angaben gemacht oder Auslassungserklärungen formuliert werden. Zusätzlich muss die Wahl der „In Accordance“-Option explizit genannt werden, ein GRI-Inhaltsindex erstellt und die GRI benachrichtigt werden.
  • With Reference“: Selektive Berichterstattung zu einzelnen Standardangaben und Sektor- bzw. themenspezifischen Angaben. Auch hier muss die Anwendung dieser Option explizit genannt werden, ein GRI-Inhaltsindex erstellt und die GRI benachrichtigt werden. Es wird erwartet, dass Unternehmen diese Option nur als Einstieg wählen, um dann zu „In Accordance“ zu wechseln.

Wesentlichkeitsanalyse

Neu ist hier der exklusive Fokus auf potenzielle und faktische, positive wie negative Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens direkt oder indirekt entstehen. Dabei sollen an verschiedenen Stufen der Wesentlichkeitsbestimmung Stakeholder mit einbezogen werden – die alleinige Stakeholderrelevanz von Themen ist aber kein Entscheidungskriterium mehr für die Aufnahme eines Themas. Eine genaue Definition, was unter Auswirkungen („Impact“) zu verstehen ist, sowie die Anforderungen der Vorgehensweise werden in GRI 3 beschrieben.


Foto: Sam Moqadam | Unsplash

Nachhaltige Events im Oktober 2021

Hier kommt unsere Auswahl der interessanten Veranstaltungen rund um Nachhaltigkeit und Wirtschaft im Oktober für Sie im Überblick:

RENN.west Mittagsgespräche – Wie kann zielgerichtete Kommunikation für den Wandel begeistern? | 26.10.2021

Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein komplexes Thema und kann durch die Flut an krisengeprägten Informationen zu Ohnmachtsgefühlen verleiten. Um dem entgegenzuwirken, ist eine authentische, glaubhafte und positive Kommunikation zentral. Wie die gelingen kann – etwa über aktivitätsstiftende Sachverhalte statt negativer, blockierender Narrative –, vermitteln Expert:innen in der vierteiligen digitalen Veranstaltungsreihe von RENN.west. Einer der Termine findet am 26.10. statt, bei dem es um Migration, Kommunikation und Nachhaltigkeit geht.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.


5. deutscher Sustainable Finance Gipfel 2021 | 07.10.2021

Den Blick in die Zukunft werfen, die Potenziale der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Initiativen und Ideen beleuchten und am Ende klare Handlungsaufforderungen zur Weiterarbeit an der Sustainable Finance Agenda in Richtung Finanzwirtschaft, Realwirtschaft und Politik aussenden: Das ist das Ziel dieses Gipfels, veranstaltet von Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V. zusammen mit B.A.U.M. e.V. und dem Netzwerk Initiative Financial Centers for Sustainability der Vereinten Nationen. Beim 5. deutschen Sustainable Finance Gipfel können Interessierte aus der Finanzbranche, der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zwei Paneldiskussionen über den Einfluss der Politik auf Sustainable Finance (beispielsweise „Quo Vadis Sustainable Finance – Erwartungen an die neue Bundesregierung“) bewohnen. Dazu erwartet sie ein vielfältiges Workshop-Programm über die Transformationsgestaltung des Finanzsektors im Bereich des Klimaschutzes, Diversity und Reportings. Spannend: Im Programm treffen verschiedene Akteure wie Fridays For Future, WWF oder Professor:innen auf Vertretungen verschiedener Banken.

Den Link zur Anmeldung zum digitalen Event gibt es hier.


7. Sustainability Heroes Konferenz | 26. – 28.10.2021

Als „interaktive Konferenzplattform der nächsten Generation“ bietet die Sustainability Heroes Konferenz Unternehmen die Möglichkeit, sich tiefergehend mit Nachhaltigkeitsinitiativen wie dem Green Deal, dem Lieferkettengesetz oder der Verschärfung der Berichtspflicht auseinanderzusetzen. Veranstaltet wird die Konferenz von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) und der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ). Referent:innen aus den unterschiedlichsten Bereichen von Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik geben Einblick in ihre Arbeit rund um effektives Klimamanagement sowie Kreislaufwirtschaft, unternehmerische Sorgfaltspflicht mit Schwerpunkt auf Menschenrechte und die Herausforderungen des CSR-Reportings. Mit dabei sind unter anderem die NGO Save the Children, die Symrise AG oder das Bundesumweltamt. Highlight ist auch dieses Jahr die Verleihung der Sustainability Heroes Awards, mit denen besonders nachhaltigkeitsengagierte Unternehmen ausgezeichnet werden.

Das vollständige Programm und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.


Vor der großen Transformation? Themenabend der GfN | 27.10.2021

Der Wahlkampf um die Bundestagswahlen 2021 hat deutlich gemacht, dass Klima- und Umweltschutz eine tragende Rolle im Programm vieler Parteien einnehmen. Nun ist die Wahl vorbei und es bleibt die Frage: Was kommt in der nächsten Legislaturperiode nachhaltigkeitspolitisch auf uns zu? Dieser Frage wird Thomas Weber, Ressortkoordinator Nachhaltigkeit beim BMJV, in einem Onlinevortrag der Gesellschaft für Nachhaltigkeit (GfN) auf den Grund gehen. Interessant für alle, die wissen möchten, wie es denn nun weitergehen wird mit grüner Politik.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig, die Einwahldaten gibt es hier.


Klimaschutz in der Wertschöpfungskette – Erfolgreiche Partnerschaften mit Zulieferern und Kunden | 28.10.2021

Die Webinar-Reihe des Deutschen Global Compact Netzwerks (DGCN) bietet Unternehmen Unterstützung bei der Implementierung eines erfolgreichen Klimamanagements. Teilnehmer:innen erhalten die Möglichkeit, mehr zu vor- und nachgelagerten Emissionen in der Wertschöpfungskette zu erfahren und wie Unternehmen die unterschiedlichen Anforderungen von Lieferanten und Kunden in Bezug auf Nachhaltigkeit in der Wertschöpfung erfolgreich meistern können. Das Webinar richtet sich an Unternehmen, die sich mit ihren Treibhausgasemissionen und Klimaschutzmaßnahmen bei Partnern auseinandersetzen, sowie an Zulieferer, die sich zu aktuellen Transparenzanforderungen informieren möchten.

Den Link zur kostenlosen Anmeldungen finden Sie hier.


Foto: ål nik | Unsplash

„In China läuft vieles gleichzeitig“

Darüber, wie China Wachstum und Umweltschutz vereinbaren will, sprachen wir mit Jens Hildebrandt, Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Peking und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Handelskammer in China für Nordchina. Dabei ging es auch um die Chancen deutscher Unternehmen und den Umgang mit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Wie beurteilen Sie Chinas wirtschaftlichen Aufstieg aus Nachhaltigkeitsperspektive? Sind Wachstum und Umweltschutz Gegensätze?

Chinas Ambitionen im Bereich der Klimaneutralität als ein Teil der Nachhaltigkeitsperspektive sind bereits fester Bestandteil der letzten Fünfjahrespläne. Diese legen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen fest und geben den Weg für die weitere Entwicklung des Landes vor. Insofern sind Wachstum und Umweltschutz aus chinesischer Sicht keine Gegensätze. In China läuft vieles gleichzeitig. Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit sind schon lange ein Thema in China, spätestens seit den Nullerjahren. Nachhaltigkeit im Sinne von Umweltschutz sind wichtig für Stabilität und stehen in China im Einklang mit dem chinesischen Ziel der Mehrung des Wohlstandes. Die erstarkende Mittelschicht in Chinas Großstädten fragt zudem immer mehr nachhaltige Produkte nach. Ein Trend zu bewussterem Konsum und umweltfreundlichem Verhalten ist somit nach und nach auch in Chinas Großstädten zu beobachten.

Wir lesen in deutschen Medien oft von Luftverschmutzungen in Chinas Großstädten. Wie geht das Land damit um, und können deutsche Unternehmen helfen?

2013 erklärte die chinesische Regierung mit dem Start eines nationalen Aktionsplans ihren Kampf gegen Umweltverschmutzung. Seither hat sich die Situation um einiges verbessert, und das Thema Luftverschmutzung ist etwas aus dem Mittelpunkt gerückt. Dennoch prägen Umweltprobleme nach wie vor den Alltag, bei­spielsweise hat Peking nicht nur mit Luft, sondern eben­falls mit Wasser- und Bodenverschmutzung zu kämpfen.

@Stefanie Thiedig, Kulturgut

Chinas neue und ehrgeizige Ziele, den Höhe­punkt der Kohlenstoffemissionen vor 2030 zu erreichen und vor 2060 kohlenstoffneutral zu werden, bieten viel­versprechende neue Marktchancen — auch für die deutsch-chinesische Zusammenarbeit. Die deutsche Wirtschaft ist in diesem Bereich hervorragend aufge­stellt, und deutsche Unternehmen wollen aktiv bei der Ausgestaltung des Fahrplans der chinesischen Regie­rung zur Dekarbonisierung mitwirken. Dazu müssen weiter indirekte Marktzugangsbarrieren konsequent beseitigt und für alle Wirtschaftsakteure auf dem chi­nesischen Markt wirklich faire und transparente Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem chine­sischen Markt können deutsche Unternehmen innova­tive und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die für die lokalen Marktbedingungen in vielen Industriezwei­gen geeignet sind. Deutsche Unternehmen können bei­spielsweise auf lokale Anforderungen angepasste Lösungen zur Effizienzsteigerung und Umrüstung von chinesischen Industrieanlagen anbieten. Einen wichti­gen Beitrag zur Verbesserung der Luftverschmutzung in chinesischen Ballungszentren können auch emissions­arme und energiesparende Technologien für den Hei­zungs- und Gebäudesektor sowie Lösungen für einen nachhaltigeren Verkehrssektor aus Deutschland leisten.

Welche Rolle nehmen Energie- und Umweltfragen in Ihrer Arbeit in Beijing ein?

Themen rund um Energie und Umwelt bieten deutschen Unternehmen vielversprechende Chancen und werden immer stärker von unseren Mitgliedern nachgefragt. Viele deutsche Unternehmen bieten Produkte und/oder Services im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit an. Hier sehen wir große Marktchancen und Kooperationsmöglichkeiten mit der chinesischen Seite.

Seit über zehn Jahren unterstützen wir deutsche Unternehmen, vor allem KMUs, beim erfolgreichen Eintritt in Chinas grüne Märkte. Mit einer eigenen Abteilung unter der Marke „econet china“ bieten wir eine Reihe an Dienstleistungen, wie zum Beispiel strategische Marketing-Partnerschaften, Networking-Events, maßgeschneiderte Aktivitäten oder technische Trainings. Besonders wertvoll für Unternehmen sind unsere Roundtables und Workshops mit der chinesischen Regierung, um beide Seiten zusammenzubringen und mit aktuellen Informationen zu versorgen.

Darüber hinaus veröffentlichen wir mit unserem Fachmagazin, dem econet monitor, regelmäßig detaillierte Industrieberichte aus den Bereichen Bauen, erneuerbare Energien, Klimaschutz, CO2-schonende Entwicklungsstrategien sowie zu allgemeinen Umweltthemen in China.

Was raten Sie deutschen Unternehmen im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Sorgfaltspflichtengesetz, welches im Bundestag am 11. Juni 2021 verabschiedet wurde, verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Lieferanten zu gewährleisten. Die Anforderungen des Gesetzes sind zwar frühestens 2023 umzusetzen, allerdings ist der Vorbereitungsaufwand sehr hoch. Von daher ist es angezeigt, das Thema bereits jetzt in Angriff zu nehmen. Das gilt nicht nur die Unternehmen ab einer bestimmten Größe, auf die das Gesetz zutrifft, sondern für alle Unternehmen, da diese mit Sicherheit über ihre Kundenbeziehungen ebenso eingebunden werden.

Wir als AHK sehen uns in der Rolle, die Unter­nehmen bei diesem Prozess umfassend zu begleiten. Beispielsweise informieren wir regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung oder lassen Experten darüber sprechen. Auch für den Austausch der Unter­nehmen bieten wir eine Plattform und geben die Best Practices der Unternehmen weiter. Für die Umsetzung/ Compliance in China haben wir zudem als AHK im Juni einen Muster-Lieferantenkodex erarbeitet.

Ziel des Muster-Lieferantenkodexes ist es, den deutschen Unternehmen und hier insbesondere den klei­nen und mittelständischen Firmen, die noch nicht über ein dezidiertes Compliance-Managementsystem verfü­gen, ein praktisches Werkzeug für den Einsatz in China an die Hand zu geben. Der Musterkodex liegt in engli­scher und chinesischer Sprache vor und kann damit auch als Kommunikationsinstrument gegenüber Liefe­ranten fungieren, wenn es darum geht, sich über die gestiegenen Compliance-Anforderungen auszutauschen.


Das Interview ist Teil des alle zwei Monate erscheinenden akzente Politikmonitors. Darin verfolgen wir die Diskussionen und Veranstaltungen rund um Nachhaltigkeit in Brüssel und Berlin, greifen Impulse auf und geben Einblicke. Die neuesten Ausgaben des Politikmonitors stehen Ihnen hier zum Download bereit.


Titelbild: Denis Nevozhai