Nachhaltige Events im September 2021

Welche interessanten Veranstaltungen rund um Nachhaltigkeit und Wirtschaft gibt es im September? Wir haben uns die Termine durchgesehen und geben hier einen kurzen Überblick.

9. Bayrischer CSR-Tag | 30.09.2021

Die bayrischen IHKs und das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales laden auch dieses Jahr zum Bayrischen CSR-Tag ein. Unter dem Motto „Aufbruch in Zeiten des Umbruchs: Mit Tatkraft ins Jahrzehnt nachhaltiger Weichenstellung“ dreht sich der CSR-Tag um das Veränderungspotential, aber auch das regulatorische Anforderungsportfolio für deutsche Unternehmen auf dem Weg in eine nachhaltigere Wirtschaft. Das digital stattfindende Event bietet eine Keynote von Saori Dubourg, Mitglied des Rats für Nachhaltige Entwicklung und Vorständin der BASF SE, eine Panel-Diskussion über die „Rolle von Unternehmen im Jahrzehnt der Nachhaltigkeit“ und Themenforen zu verschiedenen Schwerpunkten wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, responsible Leadership und menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.

Auch akzente-Geschäftsführerin Sabine Braun ist Teil des 9. Bayerischen CSR-Tags: Sie berichtet zum Thema „Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ darüber, was auf Unternehmen zukommt.

Hier finden Sie weitere Informationen und den Link zur Anmeldung.


Wie funktioniert eine sozial verträgliche Mobilitätswende? | 02.09.2021

Eine Wende im Mobilitätssystem unterstützt nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Lösung sozialer Fragen. Das „Bündnis Sozialverträglicher Mobilitätswende“ ist ein Zusammenschluss zehn großer Akteure, die gemeinsam politische und zivilgesellschaftliche Wege zu einer echten Mobilitätswende aufzeigen wollen.

Der Politikdialog, veranstaltet vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) bietet den verschiedenen Parteien die Möglichkeit, ihre Version einer Mobilitätstransformation zu präsentieren und in Diskussion mit interessierten Teilnehmer:innen zu treten. Eingeladen sind unter anderem Anton Hofreiter von Bündnis90/DIE GRÜNEN und Christine Behle von ver.di. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist bis zum 26. August 2021 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier.


10. BilRess-Webseminar: Der Handabdruck für die Ressourcenwende | 13.09.2021

Gemeinsam mit Germanwatch e.V. bietet BilRess ein Online-Seminar an, das sich mit dem Konzept des Handabdrucks und seine Anwendung auf den Ressourcenverbrauch beschäftigt. Die Idee: Statt nur den ökologischen Fußabdruck zu verringern, soll in erster Linie der Handabdruck des gesellschaftlichen und politischen Engagements vergrößert werden. Im Fokus steht daher ein bewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen, der nicht nur das individuelle Konsumverhalten, sondern auch das eigene Umfeld nachhaltig umgestaltet. Dazu werden Materialien für Bildungsarbeit und Engagement-Begleitung vorgestellt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeiten sind hier zu finden.


Sustainable Round Table | 15.09.2021

Beim Sustainable Round Table des Verbands dasselbe in grün e.V. bietet Unternehmensvertreter:innen mit Nachhaltigkeitsverantwortung die Möglichkeit, für einen fachspezifischen Austausch zusammenzukommen und Netzwerke zu bilden. Ein praxis-nahes Workshop-Programm mit unterschiedlichen Expert:innen vermittelt darüber hinaus fundiertes Fachwissen. So bieten die Geschäftsführer der LUWE GmbH Sven Fischer und Stephan Ley einen Workshop dazu an, wie man Prozesse und Produktion ressourcenschonend gestalten kann, die Nachhaltigkeits- und Kommunikationsexpertin Marie-Lucie Linde spricht über die Kunst, wie nachhaltige Transformation in Unternehmen gelingen kann und Prof. Dr. Dr. h.c. Stefan Schaltegger gibt Einblick in nachhaltige Geschäftsmodelle. Im Anschluss an die Konferenz erhalten alle Teilnehmer:innen zudem die Möglichkeit, an weiteren Impulsvorträgen teilzunehmen.

Mehr Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Website.


IMPACT FESTIVAL | 16.-17.09.2021

Grüne Nachhaltigkeit als treibende Kraft zur Veränderung der Wirtschaft – das ist die Leitidee des IMPACT Festivals, das sich als Europas erste Community-basierte Plattform für nachhaltige Technologie und Innovation versteht. Nachhaltigkeitsorientierte Start-Ups, Unternehmer:innen und Investor:innen werden hier in einem vielfältigen Programm an Workshops, Paneldiskussionen und Ausstellungsformaten miteinander vernetzt. Eingeladen sind hochkarätige politische, unternehmerische und wissenschaftliche Akteur:innen wie Tarek Al-Wazir, Wirtschaftsminister in Hessen, Maja Göpel, politische Ökonomin und Andreas M. Rickert, Gründer und CEO von Phineo. Das Festival findet vor Ort in Frankfurt/Offenbach statt und bietet außerdem digitale Veranstaltungen an.

Zur Anmeldungen geht es hier entlang.


Bild: JJ Ying | Unsplash

Corporate Digital Responsibility – Vom Umgang mit einer neuen Welt

Corporate Social Responsibility (CSR) ist bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch der Wirtschaft übergegangen. Doch die digitale Transformation bringt neue Verantwortung für Unternehmen mit sich – etwa beim Datenschutz oder dem Profiling durch Künstliche Intelligenz. Damit beschäftigt sich die Corporate Digital Responsibility (CDR).

Die grundlegenden Fragen bleiben gleich

Die „Wirtschafts- bzw. Unternehmensethik“ legte in den 90er Jahren den Grundstein für eine Auseinandersetzung mit neuen Denkmustern, die die damals vorherrschende Ökonomietheorie in Frage stellten. Der Markt wurde nicht mehr als ausreichendes Verteilungsinstrument angesehen, in dem die „Unsichtbare Hand“ des schottischen Moralphilosophen und politischen Ökonomen Adam Smith für ausreichende Anreize zur Herstellung und Allokation von Ressourcen in einem freien Markt sorgte. Bis dahin wurde beflissentlich übersehen, dass Smith’s Standardwerk „The Wealth of Nations“ in den Kontext des früheren Werks „The Theory of Moral Sentiments“ eingebettet ist, das die eigennützige Rationalität des Individuums erst in einer Umgebung der sozialen Moralität funktionieren lässt. Die negativen Seiten einer Wirtschaft, in der Unternehmen von der Gesellschaft jenseits der Profiterwirtschaftung keinerlei Verantwortung zugeschrieben wurde, wurden zu offensichtlich und man suchte schlußendlich nach einer Verknüpfung von organisationalem und gesellschaftlichem Gewinnstreben. Durch die Wissenschaft wurde der Begriff der Corporate Social Responsibility geprägt, der die theoretische Vorarbeit einer unternehmerischen Verantwortungszuschreibung zu einer praktischen Anwendung führte.

Eine neue Welt braucht eine neue Ethik

Eine ähnliche Entwicklung vollzieht sich gerade beim Begriff der Corporate Digital Responsibility. Durch die Digitalisierung wurden und werden neuartige, unregulierte Gesellschaftsräume geschaffen. In diesem neuen Wilden Westen wird nach einem Kodex gesucht, um menschliches Verhalten in vernünftige Bahnen zu lenken, die Kooperation zwischen Menschen auch online ermöglichen. Dafür werden jetzt die gesellschaftlichen Grundlagen ausgehandelt, die sich, analog der oben erwähnten Infragestellung des wirtschaftlichen Handelns in der materiellen Welt, anfangs auf einer philosophischen Ebene befinden. So wird im Bereich der „Digitalen Ethik“ nach Werten gesucht, die das menschliche Miteinander so gestalten, dass man auch in einer transzendenten und anonymisierten digitalen Welt eine Gesellschaft aufbauen kann, die auf Respekt und Moral fußt. Und in der nicht das Motto des Hobbes’schen Naturzustandes „Der Mensch ist des Menschen Wolf“ als Grundsatz für zwischenmenschliche Interaktionen gilt.

Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen

Wie bei allen ethischen Fragestellungen steht am Anfang die Überlegung, in welcher Welt man leben will. Und ob dies eine Welt sein soll, in der das Individuum auf einen zu beeinflussenden Konsumenten reduziert wird. Das Ideal eines mündigen Bürgers, der auch digital gesellschaftliche Teilhabe lebt und die Wissensverfügbarkeit nutzt, um informierte Entscheidungen zu treffen, wäre eher die Basis, auf der eine Ethik fußen könnte und sollte. Dieses auch in unserer Verfassung gesetzte Menschenbild sollte die Basis für jede Vision einer digitalen Wirtschaftsordnung sein.

Unternehmen sind wichtige Player

Wirtschaftliche Unternehmen haben eine gewaltige Gestaltungsmacht in dieser neuen, künstlichen Welt, deren Grundfesten erst geformt werden. Dafür braucht es enorme Finanzaufwendungen, die mit wirtschaftlichen Interessen verbunden sind. Aber nicht alles, was (kurzfristig) wirtschaftlich erfolgreich wäre, wäre auch im langfristigen Interesse einer globalen Internetökonomie. Im analogen Wirtschaftsleben basieren Geschäftsbeziehungen auf Vertrauensvorschüssen – im anonymen, digitalen Wirtschaftsleben ohne reale Face-to-Face-Kontakte vielleicht sogar noch mehr. Verlieren die Menschen das Vertrauen in Technologien, dann werden diese nicht mehr genutzt. Und damit verschwinden auch die mit den Technologien verbundenen Vorteile aus dem kollektiven Nutzen-Pool.

Eine Rahmenordnung wird aktuell gesetzt

Betrachtet man die Erfolgsquote von Branchen-Selbstverpflichtungen der Vergangenheit, zeigt sich, dass die wenigsten Unternehmen freiwillig Verantwortung in einem umweltpositiven Maße übernehmen. Denn die damit verbundenen Kostennachteile ergeben Wettbewerbsnachteile und die Profitmarge sinkt. Der an der LMU München lehrende Professor Karl Homann, einer der führenden Grundlagenforscher der Wirtschaftsethik, plädierte in seinem institutionenökonomischen Ansatz für Anreize, die man den Unternehmen innerhalb einer starken Rahmenordnung setzen muss. Die Rahmenordnung stelle ein „Level Playing Field“ her, auf dem jedes Unternehmen seine wirtschaftlichen Erfolge verwirklichen kann, aber nach klaren und einheitlichen Regeln. Freiwillige Vorleistungen für ein nachhaltigeres Wirtschaften, die von Wettbewerbern ausgenutzt werden können, sind dann nicht mehr nötig. Die EU ist gerade mit den Gesetzgebungen rund um Nachhaltigkeitsreporting und Sustainable Finance dabei, für die Realwirtschaft eine solche Rahmenordnung aufzubauen. Die digitale Welt ist noch weitgehend unreguliert, hier hinkt der Gesetzgeber noch den Entwicklungen hinterher. Mit der Datenschutzgrundverordnung und den Regulierungsüberlegungen bezüglich Künstlicher Intelligenz, wurden aber erste Schritte gemacht und das Korsett wird gerade enger geschnürt. Der Gesetzgeber legt nun für Unternehmen fest, was sie dürfen und was nicht. Damit erfüllt er seinen Auftrag der Bewahrung einer stabilen Gesellschaft, in der sich Individuen frei entfalten und glücklich leben können.

Jetzt heißt es: Bei sich anfangen…

Der Staat wird es schon richten? Zumindest aus der Risikoperspektive ist es für Unternehmen geboten, Regeln für ihr digitales Handeln selbst zu gestalten. Zu undurchsichtig ist diese neue Welt und zu schnell kann es zu unvorhergesehenen Konsequenzen kommen, die in einer Beschädigung der digitalen Infrastruktur oder technikgestützten Verhaltensmuster münden. Dabei ist hier die Systemerhaltung – wie in der physischen Welt – eine Grundvoraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Eine digitale Ethik in die Organisation einzuführen, an deren Werten das eigene Handeln gemessen wird, ist der erste Schritt dahin. Im zweiten Schritt müssen diese Werte prozessualisiert werden und in Leitlinien, Strukturen und Managementvorgaben einfließen, damit sie im Unternehmen gelebt werden können. In einem dritten Schritt müssen die nötigen Ressourcen bereitgestellt werden, damit die Unternehmenswerte bei der Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Infrastrukturen und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Beispielsweise muss bereits bei der Ideenfindung eruiert werden, ob es womöglich negative Auswirkungen gibt. In Designentscheidungen muss die Lebensdauer des Produktes einfließen. Entwickler müssen angehalten werden, möglichst datensparsam vorzugehen, sowohl bei der Erfassung als auch bei der Übertragung von Daten über die globale Infrastruktur. Zahlreiche Detailfragen sind anzupacken.

… und kreativ mitgestalten

Für diejenigen Unternehmen, die darüber hinaus gehen wollen, gibt es eine Menge Möglichkeiten. Dabei muss man nicht ganz von Vorne anfangen. Es gibt bereits viel Vorarbeit und nützliche Hilfestellungen, z.B.

Mit diesen Mitteln können Unternehmen dazu beitragen, dass das Internet zu einem Ort des Austausches wird, an dem Kreativität und Innovation die vorherrschenden Merkmale sind, und der mündige digitale Bürger sich an einer funktionierenden Wirtschaft und einer gelebten Demokratie beteiligen kann.


Foto: Martino Pietropoli | Unsplash

Diversity: Ignoranz ist gefährlich

Denn wo sollen sie denn herkommen, die Ideen, die Neugier, die Kraft und der Mut für den Wandel? Von jenen, die schon lange am Ruder sind, sicher nicht. Wenn wir mit Führungskräften aus dem Mittelstand über Nachhaltigkeit sprechen, so denken die meisten an Klimaschutz, Umwelt, Arbeitssicherheit, ja vielleicht noch an verantwortungsbewusste Lieferketten. Aber Vielfalt und Chancengleichheit haben die wenigsten auf dem Schirm. Nun hat eine Studie den Finger in die Wunde und die ganze Misere offengelegt: In deutschen Familienunternehmen sind nur 18 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt. Bei der Besetzung durch jüngere Menschen mit Digitalhintergrund, die womöglich aus dem Ausland stammen, sieht es sogar noch schlechter aus.

Aufsichtsräte als strategische Schaltstellen

Während in den börsennotierten Unternehmen die gesetzliche Quote und die Anforderungen des Corporate Governance Kodex wirken, blieb der Mittelstand von derlei Vorgaben bisher verschont. Die Freiheit, es selbst zu richten, hat die Mehrzahl der Unternehmen nicht genutzt. Und das wird auf längere Sicht zum Problem. Denn im Mittelstand haben die Aufsichts- und Beiräte eine besonders große Bedeutung – ja, sie sind dort die eigentlichen Schaltstellen der Unternehmensstrategie. Und so muss es bedenklich stimmen, dass eine Mitte August erschienene Studie von Russell Reynolds nicht einen nur einen Mangel an Frauen in den mittelständischen Aufsichtsräten beklagt, sondern auch an Mitgliedern mit internationalem Hintergrund und an Digitalisierungsexpert:innen. Bei letzteren liege der Anteil bei kärglichen zehn Prozent im Vergleich zu 80 Prozent bei DAX-Unternehmen.

Diverse Perspektiven für neue Ideen

Die seit langem bestehende Forderung, Aufsichtsräte müssten diverser werden, hat einen guten und hinreichend erforschten Grund: Gemischte Gremien agieren erfolgreicher, weil sie eine andere Diskussionskultur pflegen, weil Fragen gestellt und andere Perspektiven eingebracht werden. Wenn aber nun über viele Jahre hinweg immer dieselben Menschen mit ähnlichem Mindset im Aufsichtsrat sitzen und die Aufgabe womöglich aus purer Verbundenheit wahrnehmen, kann sich kein Innovationsgeist und keine Veränderungsbereitschaft im Unternehmen entwickeln. Bedenklich ist auch die Tatsache, dass Vorstände im Mittelstand durchschnittlich 14 Jahre im Amt sind, so Russel Reynolds. Das sieht schon sehr nach gemeinsamem „Weiter so“ aus.

Innovation als Frage der Haltung

Eigentlich könnten Familienunternehmen in Sachen Vielfalt und Chancengleichheit sogar schneller und überzeugter agieren als DAX-Konzerne. Und sie täten gut daran, denn der Nachwuchs, dem das Thema wichtig ist, wird gerade hier immer knapper. Gute Vorbilder gibt es. Und bei aller Tristesse erleben wir in unseren Gesprächen mit den Eigentümern auch immer wieder engagierte Frauen – ob Töchter oder Enkelinnen –, die in den Räten vertreten sind. Leider aber besteht im Mittelstand oft eine über viele Jahre – vom Aufsichtsrat über die Vorstände bis hin zum mittleren Management – verinnerlichte Haltung, Erwartungen, die von außen kommen als Modetrend oder bürokratische Zumutung abzutun.

Natürlich kann man sich über die Diskussion ums Gendern mokieren und die Frauenquote belächeln. Vor wenigen Jahren noch wurde ähnlich abfällig über Elektromobilität, vegane Lebensmittel oder Home Office gesprochen. Das aber war, ist und bleibt ein Fehler, denn Innovationen entstehen aus Trends. Kein Wunder also, dass viele Mittelständler nicht gut vorbereitet sind auf die Transformation – mit ihren Produkten, aber vor allem mit ihrer Unternehmenskultur, aus der heraus Neues entstehen muss.


Foto: missmushroom | Unsplash

Wir müssen auf ein neues Niveau kommen

Frau Dr. Rechenberg, sehen Sie einen Unterschied zwischen „Kreislaufwirtschaft“ und „Circular Economy“, und wenn ja, welchen?

Das ist tatsächlich ein Unterschied. Der deutsche Begriff Kreislaufwirtschaft hat seine Wurzeln in der Abfallwirtschaft. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hieß ja 1972 zunächst Abfallbeseitigungsgesetz, 1986 Abfallgesetz, ab 1996 dann Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, und seit 2012 heißt es nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz, aktuell in seiner letzten Novelle vom Oktober 2020. Der heutige Name ist dem veränderten Ansatz geschuldet, Abfälle nicht nur einzusammeln und abzulagern, sondern als Ressource zu sehen, sie entsprechend zu sortieren, zu behandeln, Recyclingmaterialien zu gewinnen und diese wieder in die Stoffkreisläufe einzuspeisen. Der englische Begriff „Circular Economy“ geht aber noch weiter. So, wie er auch von der EU benutzt wird, meint er eine Kreislaufwirtschaft in einem erweiterten Sinn. Dabei schaut man sich den gesamten Wertschöpfungskreislauf an: Sind Produkte so designt, dass sie wenig Abfall machen? Wird Recyclingmaterial in der Produktion eingesetzt? Wie haltbar sind die Produkte, sind sie recyclebar, etc. Am Ende geht es dann auch um die Abfallwirtschaft und die Bereitstellung von recycelten Materialien. Einige vermeiden heute den anglizistischen Begriff und sprechen von „zirkulärer Wirtschaft“, um den breiteren Ansatz deutlich zu machen.

Aber erwünscht waren solche Ansätze doch auch schon im deutschen Gesetz.

Ja, aber konkret wurde es erst mit dem ersten Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU von 2015. Und der neue EU-Aktionsplan von 2020 schaut sich nun noch einmal verstärkt den gesamten Lebensweg von Produkten an – von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse bis hin zu nachhaltigen Konsumansätzen. Ökologische Vorgaben zur Produktgestaltung waren bislang vor allem auf Energieeffizienz ausgerichtet, weniger auf stoffliche Aspekte. Die Ökodesign-Richtlinie der EU will sich demnächst auch neuen Produktgruppen widmen, zum Beispiel Textilien, bei denen es nicht mehr um das Energiethema geht. Auch beim aktuellen Verordnungsentwurf für Batterien wird der gesamte Lebensweg von Batterien angeschaut. Da geht es dann nicht mehr nur um das Sammeln und Recyceln, sondern auch um das Minimieren von Schadstoffen und um verantwortungsvolle Lieferketten für die Primärrohstoffe.

Muss sich dann am deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz etwas ändern, um dem EU-Aktionsplan gerecht zu werden?
Dr. Bettina Rechenberg © Susanne Kambor, Umweltbundesamt

Von „ändern“ würde ich nicht sprechen. In Deutschland ist es ja so, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus der Historie heraus einen stark abfallwirtschaftlichen Fokus hat. Es muss aber unbedingt durch eine Gesetzgebung ergänzt werden, die sich spezielle Stoffströme und den gesamten Lebensweg von Produkten anschaut. Das Verpackungsgesetz ist ein kleiner Ansatz in diese Richtung, wenn etwa in § 21 die Recyclingfähigkeit von Verpackungen eingefordert wird. Die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU gibt Mehrweg Vorrang vor Einweg, schreibt einen Rezyklatanteil vor etc. Wenn die Batterie-Richtlinie kommt, werden wir sicher die Batterieverordnung in Deutschland anpassen müssen. Es ist auch fachlich sinnvoll, Regelungen für einzelne Stoffströme zu treffen, denn man kann nicht einfach die gleichen Vorgaben für alle Materialien machen.

Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts kam im Januar 2021 zu dem Schluss, dass sich die Transformation in Richtung Kreislaufwirtschaft in Deutschland noch „in einer frühen Entwicklungsphase mit geringer Dynamik“ befindet. Sehen Sie das auch so?

Ich schätze das etwas anders ein. Wir haben gerade im Bereich Abfallwirtschaft in Deutschland viel erreicht und haben auch im europäischen Vergleich ein gut funktionierendes System. Aber die ganze Entwicklung hat an Fahrt verloren, und zwar auch deshalb, weil wir die Grenzen dessen erreicht haben, was man mit dem vom Ende her gedachten Stoffstrommanagement möglich ist. Jetzt merken wir, dass das nicht ausreicht, um das Abfallaufkommen zu senken und die Stoffkreisläufe zu schließen.

Wir müssen auf ein neues Niveau kommen, um eine echte Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Bei Produkten und beim Produktdesign anzusetzen, ist dabei ein ganz wichtiger Hebel. Und das muss man europäisch angehen. Die Ökodesign-Richtlinie muss erweitert werden, um Kriterien wie Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten verpflichtend mit aufzunehmen. Wir sollten dabei in Deutschland mit einer anspruchsvollen Regelung über die Mindestvorgaben des EU-Aktionsplans hinausgehen.

Glauben Sie, dass sich geschlossene Wirtschaftskreisläufe selbst rechnen, oder sind staatliche Subventionen erforderlich?

Von Subventionen würde ich nicht reden, aber es wird staatliche Rahmenbedingungen brauchen. Das können ökonomische Instrumente sein, wie wir sie beispielweise im Klimaschutz mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben, Quoten und Ähnliches. Wir haben uns das beim Umweltbundesamt einmal für den Baubereich angeschaut und festgestellt, dass für Materialien wie Kies, Sand und Gips eine Primärbaustoffsteuer eine Lenkungswirkung in eine nachhaltigere Richtung haben könnte. Das würde Sekundärbaustoffe ökonomisch attraktiver machen. Bei Verpackungen gibt es eine EU-Quote, dass PET-Flaschen bis 2025 einen Rezyklatanteil von 25 Prozent haben müssen. Rezyklatquoten könnten wir uns für Kunststoffe auch bei Elektrogeräten oder Fahrzeugen vorstellen.

Wo sehen Sie die größten Hürden auf dem Weg zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft und wo die am schnellsten zu realisierenden Chancen?

Die größte Hürde im Sinne von Circular Economy ist aus meiner Sicht, dass wir sehr viele verschiedene Akteure haben, wenn wir uns den ganzen Kreislauf anschauen – vom Produzenten über den Entsorger bis zum Verwerter. Die zusammenzubringen und auch die entsprechenden Daten- und Informationsflüsse sicherzustellen, ist eine große Herausforderung. Viele Verantwortlichkeiten sind heute nicht eindeutig festgelegt. Schnell zu realisierende Chancen liegen zum Beispiel in der Abfallvermeidung, etwa in der Förderung von Mehrweg gegenüber Einweg durch Abgaben auf Einwegprodukte, sodass sie preislich unattraktiv werden. Rezyklatquoten halte ich für sinnvoll. Auch das Konsumverhalten kann man beeinflussen, indem das Reparieren gefördert wird. Wir fordern seit Längerem, dass die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Andere Instrumente könnten die Verlängerung von Gewährleistungsfristen oder die Beendigung der Software-bedingten Obsoleszenz bei IT-Geräten sein. Online-Handelsplattformen müssen die Umwelteigenschaften von Produkten transparent machen. So können sich Kunden für umweltfreundlichere Alternativen entscheiden.


Das Interview ist Teil des alle zwei Monate erscheinenden akzente Politikmonitors. Darin verfolgen wir die Diskussionen und Veranstaltungen rund um Nachhaltigkeit in Brüssel und Berlin, greifen Impulse auf und geben Einblicke. Die neuesten Ausgaben des Politikmonitors stehen Ihnen hier zum Download bereit.

Titelbild: Lysander Yuen | Unsplash

Politikmonitor: Das neue Ziel: Kreislaufmeister

Mit dem Politikmonitor Nachhaltigkeit berichten wir seit 2015 regelmäßig zu Themen, Veranstaltungen und regulatorischen Entwicklungen aus Brüssel und Berlin. Denn politische Diskussionen und Rahmenbedingungen bestimmen immer stärker, wie eine nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft ausgestaltet wird. Mit unserem Politikmonitor wollen wir Einblicke geben, Überblick schaffen und Ausblicke versuchen.

Auf einen Blick: Das deutsche Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Die Menschenrechte in der Lieferkette kommen in den Fokus der Politik. Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 ein Lieferkettengesetz beschlossen, am 25. Juni 2021 wurde es vom Bundesrat gebilligt. Hier werden die wichtigsten Fragen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beantwortet.

Wie kam es zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Die Bundesregierung will in Deutschland ansässige Unternehmen in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte stärker in die Verantwortung nehmen. Um das umzusetzen, hat die Bundesregierung zunächst auf freiwilliges Engagement gesetzt. Im Dezember 2016 hat sie den Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte (NAP) verabschiedet und einen Überprüfungsmechanismus eingerichtet. Das Ergebnis: Zu wenige Unternehmen – 20 Prozent 2019 und 17 Prozent 2020 – erfüllten die Anforderungen. Die Zielmarke von 50 Prozent war gerissen. Die NAP sah hier in diesem Fall statt einer freiwilligen Selbstverpflichtung gesetzliche Maßnahmen vor, genauso wie der Koalitionsvertrag. Mit dem LkSG setzt die Bundesregierung nun die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen verbindlich um. Dabei geht es um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Was will das Lieferkettengesetz erreichen?

Das LkSG setzt in Deutschland die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 um und soll die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit verbessern. Demnach sollen Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ausüben und grundlegende Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. durch vergiftetes Wasser).

Ab wann gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen – und ab 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen. Darin eingeschlossen sind Leiharbeitnehmer:innen, die über 6 Monate im Unternehmen angestellt sind, sowie ins Ausland entsandte Mitarbeiter.

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Jedes Unternehmen das die Hauptverwaltung, die Hauptniederlassung, den Verwaltungssitz oder den satzungsmäßigen Sitz in Deutschland hat, fällt unter die Regelung. Die Rechtsform des Unternehmens spielt keine Rolle.

Sind auch Tochterunternehmen im Ausland vom Lieferkettengesetz betroffen?

Tochterunternehmen im Ausland, auf die ein bestimmender Einfluss besteht, sind nicht von dem Gesetz ausgenommen: Kontrolliert zum Beispiel ein deutsches Unternehmen mit 3.000 Mitarbeiter:innen ein Tochterunternehmen im Ausland mit 1.500 Mitarbeiter:innen, fallen beide unter das LkSG. Dabei gelten kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland nicht als „erste Zulieferer“, sondern werden zum eigenen Geschäftsbereich gerechnet. Nicht explizit geregelt ist, was in Bezug auf die unmittelbaren Zulieferer der kontrollierten Tochterunternehmen gilt. Hat das deutsche Unternehmen hingegen nur 2.999 Mitarbeiter:innen ist es gemeinsam mit bspw. ausländischen Töchtern vom Gesetz ausgenommen.

Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland mit der entsprechenden Mitarbeiter:innenanzahl müssen sich ebenfalls ab 2023 bzw. 2024 an das neue Gesetz halten.

Welche Anforderungen stellt das Lieferkettengesetz an die Unternehmen?

Um das Gesetz zu erfüllen, müssen Unternehmen fünf Kernelemente einführen und / oder vorantreiben:
1) Eine Grundsatzerklärung (§ 6) zu veröffentlichen, welche das Sorgfaltspflichtenverfahren beschreibt.
2) Ein Risikomanagement (§ 4) einführen und umsetzen, das in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert ist. Jenes Risikomanagement ist für eine jährliche sowie anlassbezogene Risikoanalyse (§ 5) verantwortlich. Die Analyse muss mindestens die menschenrechtlichen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei seinen unmittelbaren Zulieferern (Tier 1) ermitteln. Welche Tools sich hierfür empfehlen, hängt ganz von Größe und Branche des Unternehmens ab.
3) Angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen (§ 6) zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen.
4) Ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren (§ 8) einrichten oder sich an einem externen Beschwerdemechanismus beteiligen.
5) Jährlich einen Bericht (§ 10) über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten erstellen und diesen auf seiner Internetseite für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich machen; ob der Bericht bspw. in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden kann, bleibt abzuwarten.

Gilt die Umsetzung des Lieferkettengesetzes für die gesamte Lieferkette?

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Dazu gehören auch Dienstleistungen, wie beispielsweise der Transport der Ware.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Das bedeutet etwa., dass eine Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte nur für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer zu erstellen ist.

Bei mittelbaren Zulieferern (Tier 2 bis n) gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen und nur, wenn das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß erlangt.

Was tun bei Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette?

Im Falle einer Rechtsverletzung im eigenen Geschäftsbereich im Inland müssen Unternehmen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen. Im Falle einer Rechtsverletzung bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern, die nicht auf absehbare Zeit beendet werden kann, ist ein Plan zur Minimierung und Vermeidung zu erstellen.

Wer kontrolliert das Lieferkettengesetz?

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes. Sie kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Welche Strafen sind beim Lieferkettengesetz vorgesehen?

Es können Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Vorjahresumsatzes entstehen. Ebenso kann es zu einem Ausschluss bei öffentlichen Ausschreibungen von bis zu drei Jahren kommen. Es gilt weiterhin die zivilrechtliche Haftung nach deutschem und internationalem Privatrecht. Das bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland die Möglichkeit haben, sich von NGOs oder Gewerkschaften mit Sitz in Deutschland in ihrem Gerichtsprozess vertreten zu lassen. Doch der Weg für Rechteinhaber:innen ist ein weiter, denn die Beweislast für die Verletzung von Sorgfaltspflichten liegt weiterhin bei den Geschädigten.

Das Gesetz schafft auch keine neuen zivilrechtlichen Haftungsregelungen – einer der großen Streitpunkte. Denn nur mit einer zivilrechtlichen Haftung hätten Betroffene gegen den Schadensverursacher einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Einen aktuellen Blick auf das LkSG Anfang 2023 insbesondere mit Blick auf die praktische Umsetzung gibt es hier zu lesen.


Foto: Erik Odiin | Unsplash

Nachhaltige Events im August 2021

Der August ist dafür bekannt, der ruhigste Monat des Jahres zu sein – das berühmte Sommerloch zeigt sich auch in unserem Veranstaltungskalender rund um Nachhaltigkeit und Wirtschaft. Wir haben dennoch zwei gute Termine für Sie gefunden.

IMPACT FRIENDS | 27.08.2021

IMPACT FRIENDS ist ein Fachkongress zu Social Entrepreneurship, Soziale Innovationen und Nachhaltigem Unternehmertum. Die Veranstalter Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund, die Messe Dortmund und die Good Profits GmbH möchten mit IMPACT FRIENDS eine Plattform für Vernetzung und Austausch von Gründer:innen, Investor:innen und Politiker:innen schaffen – und das vor Ort und im persönlichen Austausch mit knapp 250 Teilnehmer:innen. Im Gedanken einer 360 Grad Perspektive wird angeregt, die Sichtweisen, Erfahrungswerte und Ideen aller involvierten Stakeholder auszutauschen und in konkrete Handlungskonzepte zu überführen. Der Kongress findet in Dortmund statt und bietet Tickets hier im Shop zum moderaten Preis an.

Mehr Informationen finden Sie hier.


Green Shift – Cutting Emissions | 01.09.2021

Zielführende Maßnahmen für mehr Klimaschutz zu ergreifen, ist für die deutsche Industrie relevanter und dringender denn je geworden. Wie können Unternehmen eine effiziente Klimastrategie entwickeln – und somit sowohl auf verändernde regulatorische Anforderungen reagieren als auch effektiv Geld einsparen? Die Vogel Communications Group lädt im Hybrid-Event „Green Shift“ Unternehmen dazu ein, sich mit Expert:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Vertreter:innen aus unterschiedlichen Branchen über Wege in die CO2-neutrale Produktion und klimafreundliche Technologie auszutauschen. Zudem wird das finanzielle Einsparpotential von nachhaltigen Geschäftsmodellen ein Schwerpunktthema sein. Das Event findet im Berliner Umweltforum statt und wird für Teilnehmer:innen sowohl vor Ort als auch digital – in vergünstigter Form – zugänglich sein.

Für einen Blick ins Programm und zum Ticketshop geht es hier entlang.


Foto: Angelina Litvin | Unsplash