W&V Green Marketing Day 2021 – jetzt anmelden!

Wie gelingt Nachhaltigkeitskommunikation?

Nachhaltigkeitskommunikation 3.0: Laut, bunt und ehrlich. Mit diesem spannenden Vortrag von Lisa Reichensperger, Senior Expert Communications, ist akzente beim W&V Green Marketing Day am 17. März 2021 vertreten.

Lisa Reichensperger verantwortet bei akzente den Bereich Kommunikation und gestaltet in verschiedensten Projekten mit Kunden und Partnern Kommunikationsstrategien, die komplexe Nachhaltigkeitsinhalte verständlich machen – manchmal laut und bunt, immer ehrlich. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in Ihrem Vortrag mit anschließender Diskussion. Neugierige können bereits erste Eindrücke in Lisa Reichenspergers Vorab-Interview im W&V-Podcast bekommen!

W&V Green Marketing Day mit Schwerpunkt „Vertrauen“

Der W&V Green Marketing Day findet dieses Jahr zweimal statt – der erste digitale Termin am 17. März steht dabei unter dem Motto „Vertrauen – der Schlüssel zu den kritischsten aller Kund:innen“. Ein abwechslungsreiches Programm aus Vorträgen, Diskussionen und Networking-Formaten beleuchtet dabei verschiedene Themenschwerpunkte zu den Erfolgskriterien „grüner“ Kommunikation.

Teilnehmer:innen erwarten spannende Speaker wie David Löw (Everdrop), Elena Schlosser (Garnier), Bianca Maley (L’Oréal) und die bekannte Nachhaltigkeits-Influencerin Madeleine Darya Alizadeh aka DariaDaria.

Mehr Infos zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Diskussion!


Foto: W&V Green Marketing Day

Menschenrechtliche Risikoanalyse meistern

  • Die Durchführung einer Risikoanalyse ist essenziell, um den gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Ziel ist es, signifikante Risikofelder und betroffene Personengruppen zu identifizieren.
  • Umfang und Methodik sollten zum Unternehmen passen.

Bereits 2011 wurden Unternehmen im Rahmen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte explizit in die Pflicht genommen, auf menschenrechtliche und ökologische Sorgfalt entlang der Wertschöpfungskette zu achten. Seither entstehen weltweit neue Rahmenwerke und Gesetzesentwürfe, die auf unterschiedlichste Weisen die Kernelemente dieser Sorgfaltspflicht kombinieren. Eines dieser Elemente ist die Risikoanalyse.

Ziel der Risikoanalyse ist es, signifikante Risikofelder zu identifizieren und aufzudecken, welche Personengruppen von Geschäftsbeziehungen betroffen sind. Sie ist essenziell, um den gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Bisher liegt keine etablierte Methodik vor und auch die gesetzlichen und internationalen Rahmenwerke lassen Interpretationsspielraum zu. Hinter Begriffen wie „Human Rights Risk Assessment“ (HRRA) verstecken sich eine Vielzahl an Risiko- und Folgeabschätzungen verschiedener Tiefe und Qualität. Viele Unternehmen schrecken vor der Komplexität zurück. Das muss nicht sein.

Schritte zur Ermittlung menschenrechtlicher Risiken

Phase 1: Bestandsaufnahme

Durch die vielen Verzweigungen des globalen Wirtschaftssystems werden Wertschöpfungsketten immer vielschichtiger – und die Achtung von Menschenrechten schwieriger nachzuverfolgen. Potenzielle Auswirkungen können dabei sowohl mit der Geschäftstätigkeit als auch mit der Herstellung oder Nutzung der Produkte und Dienstleistungen verbunden sein.

Deshalb sollten Unternehmen in einem ersten Schritt den Umfang der Analyse festlegen: Eine vereinfachte Übersicht der wichtigsten Geschäftstätigkeiten über alle Wertschöpfungsstufen hilft bei der Bestandsaufnahme. Dabei werden auch die Personengruppen bestimmt, auf die die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens Auswirkungen haben könnten.

Aus dieser Betrachtung lassen sich die für die Analyse nötigen Ressourcen, einzubeziehende interne und externe Stakeholder, der zeitliche Rahmen und die Datenquellen festlegen.

Phase 2: Datenerfassung und -analyse

Das Ergebnis der Datenerfassung ist eine konsolidierte Übersicht, die interne und externe Perspektiven vereint und im Idealfall drei Risikokategorien bedient: Auswirkungen,

  • die direkt vom Unternehmen verursacht werden,
  • zu denen das Unternehmen durch direkte Vertragsbeziehungen beiträgt,
  • mit jenen das Unternehmen indirekt verbunden ist.

Zur Durchführung der Analyse erweitern manche Unternehmen bestehende Verfahren zum Risiko- und Compliance-Management. Andere beschränken sich auf einen repräsentativen Standort oder ein Hauptprodukt. Die Entscheidung ist dabei vor allem abhängig von der Größe des Unternehmens und der vorhandenen Datenlage.

In jede Fall zentral: der Blick von außen. Stakeholderinterviews mit Gewerkschaften, NGOs, Wirtschaftsverbänden oder Regierungsvertreter:innen verschaffen einen wertvollen Überblick über Risikofelder der Branche und des Unternehmens. Nach der Detailanalyse geben die externen Quellen – gerade die kritischen – eine ehrliche Einschätzung ab. Laufen die Gespräche ergebnisoffen und mit echtem Interesse ist vielleicht ein Partner für spätere Maßnahmen gewonnen.

Wichtig ist der Perspektivwechsel und die Überzeugung, dass jedes Menschenrechtsrisiko eins zu viel ist.

Phase 3: Priorisierung der identifizierten Risiken

Um die dringlichsten Herausforderungen und schwerwiegenden Menschenrechtsthemen zu fokussieren, gilt es folgende Dimensionen besonders zu beachten:

Wichtig im gesamten Prozess ist
  • der Perspektivwechsel. Es geht um die Risiken für Menschen, nicht um Geschäftsrisiken. Obwohl eine Konvergenz bestehen kann, ist die Perspektive eine andere.
  • die Überzeugung, dass jedes Menschenrechtsrisiko eins zu viel ist.
    Priorisierung bedeutet nicht, dass Auswirkungen von geringer Schwere unbeachtet bleiben sollten. Einige können nur wenige Ressourcen erfordern – diese Chance sollten Unternehmen nutzen.
Jedes Unternehmen hat eine Bemühungspflicht

Kein Unternehmen kann negative Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeiten per se ausschließen. Es besteht jedoch eine Bemühungspflicht. Unternehmen haben eine ethische und bald auch gesetzliche Verpflichtung erste Schritte zu gehen, um Mensch und Umwelt in allen Stufen der Lieferkette zu schützen. Es gilt, hinzuschauen und Maßnahmen zur Abhilfe zu treffen – eine Risikoanalyse ist dafür der erste Schritt.


Foto: Matthaeus | Tadas Sar

Webtalk zum Lieferkettengesetz – jetzt anmelden!

Seit Monaten wird in Deutschland über die Einführung eines Lieferkettengesetzes diskutiert, und Ende Januar hat das Europäische Parlament für einen konkreten Vorschlag eines europäischen Lieferkettengesetzes gestimmt. Dass das Thema Lieferkette im vergangenen Jahr im akzente-Themenbarometer um sieben Plätze vorgerückt ist, verwundert angesichts der vehement geführten Debatten nicht.

  • Was bedeutet ein Lieferkettengesetz nun konkret?
  • Welche neuen Entwicklungen gibt es in Deutschland und der EU?
  • Wie kann es Unternehmen gelingen, die neuen Anforderungen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht einzuhalten?
  • Welche Chancen ergeben sich für Unternehmen durch die Einführung von nachhaltigen Lieferketten?

akzente gibt Antworten und Raum für Diskussion! 

Am 23. Februar 2021 laden wir von 11.00 bis 12.30 Uhr zu einem Webtalk mit Impulsvortrag und anschließender Paneldiskussion mit 3 Expert:innen aus Wissenschaft und Handel.

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir freuen uns auf Sie!

Hier anmelden und mitdiskutieren!


Webtalk: Nachhaltige Lieferkette – Chancen und Herausforderungen in einer globalisierten Arbeitswelt 

Impulsvortrag

Lieferkettengesetz – aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen & Chancen für Unternehmen

von Alice Gumppenberg, Senior Expert Supply Chain Sustainability (akzente)


Experten-Panel & anschließendem Q&A mit

  • Anne Göbel, Abteilungsleiterin Corporate Social Responsibility (Handelsverband Deutschland)
  • Illa Brockmeyer, Public Policy Manager EU & Germany (Metro Group)
  • Prof. Dr. Thomas BeschornerProfessor für Wirtschaftsethik und Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik (Universität St. Gallen)

Moderation: Alice Gumppenberg