Politikmonitor: Biodiversität – Wenn Ignoranz tötet

Mit dem Politikmonitor Nachhaltigkeit berichten wir seit 2015 regelmäßig zu Themen, Veranstaltungen und regulatorischen Entwicklungen aus Brüssel und Berlin. Denn politische Diskussionen und Rahmenbedingungen bestimmen immer stärker, wie eine nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft ausgestaltet wird. Mit unserem Politikmonitor wollen wir Einblicke geben, Überblick schaffen und Ausblicke versuchen.

Chance statt Risiko

Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen: Die unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist nicht nur dringend nötig, sondern steht auch kurz vor der gesetzlichen Verankerung. Die 2011 beschlossenen UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollen durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden, jedoch verzögert sich dieser Prozess dramatisch. Deswegen wird auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene über die Einführung eines verbindlichen Lieferkettengesetzes (auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt) diskutiert. Sicher aber ist: Eine gesetzliche Regelung wird kommen – und diese wird auf alle Unternehmen einen Einfluss haben. Derzeit wird hauptsächlich über das „wie“ debattiert.

Einer der Hauptstreitpunkte abseits der Haftungsfrage ist der Geltungsbereich des geplanten nationalen Lieferkettengesetzes. Soll dieses für Unternehmen

Auch wenn ein Unternehmen nicht selbst in den direkten Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, wird ein Lieferant die Vorgaben von Kunden zu erfüllen haben. Somit sind auch kleinere Unternehmen von dieser Sorgfaltspflicht betroffen. Jedes Unternehmen sollte sich daher grundlegend mit seiner Lieferkette auseinandersetzen und Lösungen finden, um nachhaltiger zu wirtschaften.

Geschäftsrelevanz nachhaltiger Lieferketten

Die Neuausrichtung auf nachhaltige Lieferketten kann in einem Unternehmen vielerlei positive Auswirkungen haben. Zusätzlich zu den grundlegenden Menschenrechts- und Umweltthemen schafft sie Mehrwerte auf verschiedenen Ebenen:

  • Effizienzsteigerungen: Eine detaillierte Lieferkettenaufstellung, von der Rohstoffphase bis zum Endverbraucher, kann der Start für ein schlankeres Lieferketten- und Logistikmanagement sein. Auf dieser Basis können Potenziale für höhere Effizienz und Produktivität festgestellt werden. Auftragsbündelungen, die Verringerung von Vorlaufzeiten und vereinfachte Prozesse können daraus resultieren.
  • Resiliente Lieferketten: Covid-19 hat gezeigt, dass resilientere Lieferketten nötig sind. Auch hier ist eine Bestandsaufnahme entscheidend: Nur wer einen genauen Überblick über seine Lieferkette(n) hat, kann diese transparent aufstellen und strategisch in den Einkaufsprozess integrieren. Dadurch schaffen es Unternehmen, sich krisenresilienter, nachhaltiger und damit zukunftsfest aufzustellen.
  • Starke Wettbewerbsvorteile: Im öffentlichen Diskurs nehmen Nachhaltigkeitsthemen durch Nichtregierungsorganisationen, Multistakeholderinitiativen sowie zivilgesellschaftliche Bewegungen einen immer größeren Platz ein. Einerseits beziehen Endkunden Nachhaltigkeit stärker in ihre Kaufentscheidung mit ein, andererseits werden vermehrt Mindestanforderungen an Geschäftsbeziehungen formuliert. Schon jetzt gibt es Ausschreibungen, die explizit nachhaltige Lieferketten verlangen. Zu belegen ist dies meist durch Zertifikate wie z. B. des grünen Knopfes in der Textilbranche. Durch den Aufbau einer nachhaltigen Beschaffung kann sich ein Unternehmen daher insbesondere vom internationalen Wettbewerb abheben.
Den Anfang machen

Viele Unternehmen stehen dennoch vor der Ungewissheit, wie sie dieses scheinbar so schwierige Thema angehen und tief in der Wertschöpfungskette Einfluss nehmen können. Es zeigt sich, dass der Impuls von Unternehmen selbst gesetzt werden kann, um den Prozess zu starten.

  1. Keine Angst haben: Es gilt bei der Menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gesetz, so heißt es aus dem Eckpunkteentwurf von März 2020, begründet eine Bemühungs- und keine Erfolgspflicht. Es gilt zuerst das Thema in den Beschaffungsprozessen zu verankern und dann Nachhaltigkeitsaspekte in das Lieferantenmanagement einzubinden. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten. Wie genau dies festgestellt wird, werden die Gesetzesentwürfe hoffentlich durch klare Definitionen klären.
  2. Bestehende Rahmenwerke nutzen: Der Nationale Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte legt fünf Kernelemente für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht fest: Der erste Schritt ist eine Grundsatzerklärung, gefolgt von einer Auswirkungsanalyse, mit der tatsächliche und potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte festgestellt werden. Ziel ist es, signifikante Risikofelder zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Basis sollten angemessene Maßnahmen getroffen werden und eine Berichtserstattung erfolgen. Zudem ist ein zielgruppengerechter Beschwerdemechanismus zu etablieren. Nicht nur für Menschenrechtsthemen bieten diese Schritte eine gute Leitlinie. Auch für weitere Lieferkettenthemen können sie dienlich sein, um den fortlaufenden und langfristigen Prozess hin zu einer nachhaltigen Lieferkette strategisch anzugehen.

    Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf die Abbildung.
  3. Von- und miteinander lernen: Es gibt genug Unternehmen, an denen man sich orientieren kann, da diese bereits begonnen haben nachhaltige Lieferketten aufzubauen. Viele dieser Unternehmen positionieren sich auch für ein nationales Lieferkettengesetz, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft zu erlangen und Vorbild zu sein. Zudem muss heutzutage nicht jedes Unternehmen ein neues System aufbauen – es gibt Allianzen und Kooperationen, wie z. B. das Bündnis für nachhaltige Textilien oder die Responsible Business Alliance, die Strukturen und branchenweite Lösungen anbieten. Leitfäden von Organisationen wie vom UN Global Compact oder  Unterstützungsmaßnahmen der Regierung helfen ebenfalls bei der Umsetzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Es ist machbar

Dass die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht kein Ding der Unmöglichkeit ist, haben schon viele Unternehmen gezeigt. Es bedeutet Arbeit, aber ist machbar. Ist einmal die gesamte Lieferkette klar, kann man auf diese positiv einwirken und nachhaltig aufbauen – weg von Kinderarbeit, moderner Sklaverei und groben Umweltverstößen hin zu Chancen für das Unternehmen und die Gesellschaft.

Wir hoffen auf ein Gesetz, das die verschiedenen Standards harmonisiert, praxistauglich ist und klare Definitionen beinhaltet, um Rechtssicherheit zu schaffen. „Made In Germany“ sollte nicht nur für perfekte Qualität, die so viele Jahre den Erfolg der deutschen Wirtschaft geprägt hat, sondern auch für transparente und nachhaltige Beschaffung stehen.

Für weitere Informationen ist ein Blick in unseren letzten Blogeintrag oder umfassender unseren Politikmonitor zum Thema Lieferketten empfehlenswert.


Abbildung: Eigene Darstellung

Foto: Reproductive Health Supplies Coalition | Unsplash

Die besten Seiten der Nachhaltigkeit: Kompendium „Sustainable Publishing“

Das Inapa „Kompendium“ geht in die dritte Runde. Mit dem Schwerpunktthema „Sustainable Publishing“ liefern auf 174 Seiten 46 Experten und Vorreiter aus Unternehmen, Agenturen und Herstellern wertvolle Einschätzungen und einzigartige Einblicke in die Erstellung nachhaltiger Printproduktionen. Dabei dreht sich alles um zentrale Fragen der Sustainability in Print, wie etwa: Wann ist Print eigentlich nachhaltig? Bedeutet Nachhaltigkeit, auf graues Papier zu drucken? Sind Print und Online unvereinbar? Das neue Kompendium „Sustainable Publishing“ zeigt praxisorientiert neue Wege und Lösungen im Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ – mit dabei auch zwei Kundenprojekte von akzente:

Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt: Transparenz und Tatendrang

Mit dem enormen Bedeutungszuwachs, den das Thema Nachhaltigkeit quer durch die Gesellschaft, im Finanzsektor und in der Politik erfahren – und in der Coronakrise auch nicht verloren – hat, kristallisieren sich Transparenz und Tatendrang als Pole des Nachhaltigkeitsmanagements heraus: Künftig werden strategische Kennzahlen das Reporting prägen und Kommunikation ohne Engagement obsolet sein. Sabine Braun beschreibt am Beispiel der Unternehmensgruppe Nassauische Wohnstadt, was Nachhaltigkeit braucht. Das Nachhaltigkeitsengagement des akzente-Kundens wurde mit dem CSR-Preis der Bundesregierung 2020 ausgezeichnet.

Social-Bee: Ein Wirkungsbericht, der Maßstäbe setzt

Auch für den gemeinnützigen Sektor wächst die Bedeutung von Transparenz, insbesondere gegenüber Investoren. akzente hat das Münchner Startup Social-Bee bei seinem ersten Wirkungsbericht nach Social Reporting Standard (SRS) begleitet. Das Reportingformat soll mehr Transparenz über den Einsatz der Mittel und die gesellschaftliche Wirkung der damit finanzierten Maßnahmen ermöglichen.

„Kompendium“ steht für zukunfts- und wegweisende Kommunikationslösungen

Erstmals erschienen im Oktober 2018, besitzt das „Kompendium“ von Inapa den Anspruch, branchenweit Zeichen zu setzen für zukunfts- und wegweisende Kommunikationslösungen. Nach den Themenschwerpunkten „Reporting“ (2018) und „Content Publishing“ (2019) zeigt das Leitmedium für moderne Printproduktion in der aktuellen Ausgabe nicht nur inhaltlich, was in puncto Print und Nachhaltigkeit heute machbar ist.

Ein persönliches Exemplar kann per E-Mail unter [email protected] bestellt werden. Weitere Informationen unter inapa.de/kompendium


Foto: Inapa

Das Drama um die Menschenrechte 

Es ist ein Drama in drei Akten: Die Verpflichtung der deutschen Unternehmen, Menschenrechte in der Lieferkette zu schützen, sollte längst Gesetz sein. Doch was die Bundesregierung einst versprochen hat, wird von widerstreitenden Interessen blockiert. Und ein Ende des Dramas steht noch aus. 

Der erste Akt: Die Vereinten Nationen beschließen im Jahre 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Alle Mitgliedsländer, auch Deutschland, verpflichten sich, die Leitprinzipien in nationales Recht umzusetzen, entweder als freiwillige, wenn auch verbindliche, Vereinbarungen oder als nationales Gesetz. Sie basieren auf dem Dreiklang von „Protect, Respect, Remedy“ oder zu deutsch: Schutz, Achtung, Abhilfe.

Konkret heißt „Schutz“, dass der Staat für den Schutz der Menschenrechte zuständig ist und daher geeignete Maßnahmen ergreifen muss, damit „seine“ Unternehmen dies auch tun. „Achtung“ bedeutet, dass Unternehmen Sorgfaltspflichten unterliegen, damit weder sie selbst noch ihre Lieferkette menschenrechtlichen Risiken ausgesetzt sind. „Abhilfe“ schließlich meint, dass Personen, deren Menschenrechte verletzt wurden, ein Recht auf Wiedergutmachung haben, einschließlich eines Zugangs zu Beschwerdestellen und der Möglichkeit, sein Recht einklagen zu können.

Freiwilligkeit hat nicht geholfen

Mit dem zweiten Akt nahm das Drama seinen Lauf. Um die UN-Leitprinzipien umzusetzen, griff die Bundesregierung zum Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung. Dafür brauchte sie fünf Jahre. Der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020“, kurz NAP, wurde im Dezember 2016 beschlossen. In den darauf folgenden Jahren hat der aus fünf Bundesministerien bestehende Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte mit eindringlichen Briefen, Beratungsangeboten und Arbeitshilfen im Internet versucht, ein bescheidenes Quorum deutscher Unternehmen zu gewinnen, die nachweisen können, dass sie ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Lieferkette umsetzen. Das ist trotz Senkung des Anspruchs und Verkleinerung der Fallzahlen nicht gelungen. Nun muss ein Gesetz her, so sieht es auch die Koalitionsvereinbarung vor.

Der dritte Akt des Dramas läuft noch. Die Rolle des bösen Buben hat Bundeswirtschafts-minister Peter Altmaier übernommen. Er weigert sich standhaft, Unternehmen angesichts der Coronakrise weitere Belastungen aufzuerlegen, obwohl weite Kreise der Wirtschaft das Gesetz explizit wollen. Er wehrt sich gegen einklagbare Haftungsregeln und versucht, die Zahl der zu verpflichtenden Unternehmen zu senken. Wegen des Klärungsbedarfs sind Bundestagsdebatten am 26. August und 9. September im Sande verlaufen, an einer Bundestagsaussprache am 17. September nahm Altmaier nicht teil. Oktober werde nun angepeilt, heißt es.

Erst Europa oder gleich die ganze Welt?

Ungeachtet der Tatsache, dass die UN-Leitprinzipien für alle Mitglieder der Vereinten Nationen gelten, lautet ein weiterer Einwand gegen ein deutsches Lieferkettengesetz, dass zumindest auf Ebene der Europäischen Union gleiche Regeln für alle gelten sollten. Dabei sind andere europäische Länder schon weiter: Unternehmen, die im Vereinigten Königreich Geschäfte machen wollen, müssen sich seit 2008 an den UK Modern Slavery Act halten. Seit 2017 gilt in Frankreich das erste umfassende Lieferkettengesetz in der EU. Es betrifft zwar nur die rund 120 Unternehmen in Frankreich, die mehr als 5.000 Beschäftigte haben, doch legt es ihnen immerhin Haftungsregeln auf. In den Niederlanden gilt seit Mai 2019 ein Gesetz gegen Kinderarbeit in der Lieferkette.

Der Ruf nach einer europäischen Regelung, so verständlich er ist, wird aber gegenwärtig ad absurdum geführt. Denn dem Vernehmen nach wartet Brüssel auf Berlin (und nicht umgekehrt), um das deutsche Lieferkettengesetz zur Blaupause für eine EU-weite Regelung zu machen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass das Gesetz die nötige Verbindlichkeit hat, die schon die UN-Leitprinzipien einfordern. Übrigens: Weitgehend unbemerkt hat eine Arbeitsgruppe der UN im Jahr 2019 ein Gutachten zu der Frage vorgelegt, wie die rechtlich unverbindlichen Leitprinzipien verbindlich gemacht werden können. Gut möglich, dass die neuen Regeln dann nicht aus Berlin oder Brüssel kommen, sondern aus New York.

Ethische Führungsstärke beweisen

Mit einem starken und wirkungsvollen Gesetz zur Stärkung der Menschenrechte in der globalen Wertschöpfungskette könnte Deutschland daher in Europa und in der Welt ethische Führungsstärke beweisen. Die Botschaft wäre, „Deutschland ist nicht nur wirtschaftlich stark, sondern handelt auch verantwortlich“. Es wäre ein wichtiges und hoffnungsvolles Zeichen in einer Welt, die sich zwischen den USA, China und Russland zerreibt, wo die Menschenrechte allenfalls mit schönen Worten bedacht werden. Nicht nur wäre eine solche Initiative eine Stärkung der europäischen Idee und Werte. Die Positionierung Europas gerade zwischen den USA und China wird vielleicht nur darüber funktionieren. Und das Drama wäre am Ende gar keins gewesen.


Dieser Beitrag ist im Magazin Verantwortung, Ausgabe 4/2020 erschienen. Das Magazin kann hier bestellt werden.


Foto: Harry Burk | Unsplash